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Post by Admin on Nov 8, 2016 2:31:07 GMT 1
7. November 2016, 17:03 Uhr Rechte Gewalt Terroristische "Gruppe Freital" wird angeklagt www.sueddeutsche.de/politik/rechte-gewalt-terroristische-gruppe-freital-wird-angeklagt-1.3238196 Die Bundesanwaltschaft wirft den sieben Männern und einer Frau vor, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Von Juli 2015 an hätten die Mitglieder der sogenannten "Gruppe Freital" versucht, ihre rechtsextremistische Gesinnung durchzusetzen, indem sie Anschläge begingen. Ziele der terroristischen Gruppe waren demnach Asylsuchende sowie politisch Andersdenkende.
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Post by Admin on Nov 8, 2016 2:33:25 GMT 1
muss man mit den nicht vorhandenen Anklagen gegen die Linksterroristen in Berlin und Anti-AfD-Terroristen vergleichen. Dann erkennt man den Gesinnungsstaat BRD: Guter Terror, boeser Terror.
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Post by Admin on Nov 8, 2016 14:14:29 GMT 1
Dienstag, 8. November 2016 Gruppe Freital: Postwurfsendung von der Justiz Ganz oben, wo die großen Silvesterböllerfälle ermittelt und angeklagt werden, sind die Wände zu den führenden Blättern und Blättchen dünn. Immer sickert etwas durch, stets wissen alle, die berichten sollen, genau über Einzelheiten Bescheid, die außer der Staatsanwaltschaft allenfalls Gericht, Angeklagte und deren Verteidiger kennen sollten.. Auch beim Fall der Böllerbomber aus Freital, einer rechten Terrortruppe, die mit Knallern aus Tschechien Fensterscheiben, ein Fahrrad und ein Auto beschädigte und einem 26-jährigen Flüchtling "Schnittwunden an der Stirn zufügte, gleicht das Verfahrensgeheimnis, das § 353d in "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" beschreibt, einem öffentlich erzählten Witz. Wo es im Gesetz heißt, "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Anklageschrift ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind", heißt es in der Realität stolz, die "160 Seiten starke Anklageschrift" liege "der Süddeutschen Zeitung, dem NDR und dem MDR vor". Weshalb fröhlich und freundlich aus dem Werk der Bundesanwälte zitiert wird. Ein Recht auf Akteneinsicht von nicht am Verfahren Beteiligten hat der zu zwei Dritteln staatliche, zu einem Dritteln private Rechercheverbund aus Fernsehsendern und Leitmedium nicht. Akteneinsicht gewährt - in diesem Fall die gesamte Akte überlassen - haben kann den öffentlichen Anklägern nur die Bundesanwaltschaft, das Gericht oder einer der Verteidiger der mutmaßlichen Nazi-Terroristen. Wer aber war es? Die Bundesanwaltschaft könnte damit nur eine Beeinflussung der gesellschaftlichen Meinungsbildung bezwecken, die ihren Aufgabenbereich nach Art. 20 Abs. 3 GG allerdings sehr weit überschreiten würde. Ein Motiv des Gerichts ist überhaupt kaum vorstellbar, das eines Gerichtsmitarbeiters könnte nur monetär sein. Und käme die Anklageschrift von einem Verteidiger, liegt womöglich ein Parteiverrat nahe, denn dass die Veröffentlichung der Klageschrift vor Prozessbeginn den Interessen der Angeklagten dient, mutet wie sehr gewagt an. Wie auch immer - nach Paragraph 353d Nr. 3 Srafgesetzbuch handelt es sich in jedem Fall um eine unbefugte Weitergabe der Anklageschrift, die unter Strafe steht. Hier müssten die Staatsanwaltschaften an den Dienstsitzen der drei Rechercheverbund-Partner in München, Hamburg oder Leipzig nun eigentlich ermitteln. Werden sie es tun? Zwei wenigstens? Oder auch nur eine von ihnen? Der Böllerbomberprozess ist spannend, bevor er begonnen hat. www.politplatschquatsch.com/2016/11/gruppe-freital-postwurfsendung-von-der.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook
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Post by anmerkung on Nov 8, 2016 18:17:32 GMT 1
Diese kackhäßlichen Ikea-Sitzbänke wollen die uns als Denkmal, in der Lightversion Mahnmal, andrehen. Das ist nichts weiter als Umweltverschandelung. Kunst ist es jedenfalls nicht. Im übrigen gibt es auch im Sächsischen klare Regeln, was Denkmal und was Mahnmal ist. Das interessiert wieder mal niemanden, weil es um Krakelerei geht. 
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Post by taucher on Nov 8, 2016 22:24:15 GMT 1
Dienstag, 8. November 2016 Gruppe Freital: Postwurfsendung von der Justiz Ganz oben, wo die großen Silvesterböllerfälle ermittelt und angeklagt werden, sind die Wände zu den führenden Blättern und Blättchen dünn. Immer sickert etwas durch, stets wissen alle, die berichten sollen, genau über Einzelheiten Bescheid, die außer der Staatsanwaltschaft allenfalls Gericht, Angeklagte und deren Verteidiger kennen sollten.. Auch beim Fall der Böllerbomber aus Freital, einer rechten Terrortruppe, die mit Knallern aus Tschechien Fensterscheiben, ein Fahrrad und ein Auto beschädigte und einem 26-jährigen Flüchtling "Schnittwunden an der Stirn zufügte, gleicht das Verfahrensgeheimnis, das § 353d in "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" beschreibt, einem öffentlich erzählten Witz. Wo es im Gesetz heißt, "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Anklageschrift ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind", heißt es in der Realität stolz, die "160 Seiten starke Anklageschrift" liege "der Süddeutschen Zeitung, dem NDR und dem MDR vor". Weshalb fröhlich und freundlich aus dem Werk der Bundesanwälte zitiert wird. Ein Recht auf Akteneinsicht von nicht am Verfahren Beteiligten hat der zu zwei Dritteln staatliche, zu einem Dritteln private Rechercheverbund aus Fernsehsendern und Leitmedium nicht. Akteneinsicht gewährt - in diesem Fall die gesamte Akte überlassen - haben kann den öffentlichen Anklägern nur die Bundesanwaltschaft, das Gericht oder einer der Verteidiger der mutmaßlichen Nazi-Terroristen. Wer aber war es? Die Bundesanwaltschaft könnte damit nur eine Beeinflussung der gesellschaftlichen Meinungsbildung bezwecken, die ihren Aufgabenbereich nach Art. 20 Abs. 3 GG allerdings sehr weit überschreiten würde. Ein Motiv des Gerichts ist überhaupt kaum vorstellbar, das eines Gerichtsmitarbeiters könnte nur monetär sein. Und käme die Anklageschrift von einem Verteidiger, liegt womöglich ein Parteiverrat nahe, denn dass die Veröffentlichung der Klageschrift vor Prozessbeginn den Interessen der Angeklagten dient, mutet wie sehr gewagt an. Wie auch immer - nach Paragraph 353d Nr. 3 Srafgesetzbuch handelt es sich in jedem Fall um eine unbefugte Weitergabe der Anklageschrift, die unter Strafe steht. Hier müssten die Staatsanwaltschaften an den Dienstsitzen der drei Rechercheverbund-Partner in München, Hamburg oder Leipzig nun eigentlich ermitteln. Werden sie es tun? Zwei wenigstens? Oder auch nur eine von ihnen? Der Böllerbomberprozess ist spannend, bevor er begonnen hat. www.politplatschquatsch.com/2016/11/gruppe-freital-postwurfsendung-von-der.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebookFür die Verfolgungn des fatalistischen Verbrechens gem. §353d StGB ist doch das OAZ eingespannt. Oder? Ich meine, kann einfach mal jemand wegen dieser Durchstecherei Anzeige erstatten? Ich könnte das auch. Das Problem ist, dass ich mit den Behörden schon auf mehreren Ebenen im Nicht-Dialog bin. Wenn ich zu viel schreibe, bin ich bald der bekloppte Vielschreiber vom Dienst. Die Anzeige wird natürlich keinen Erfolg haben (Krähenregel). Wäre trotzdem gut, um die Doppelstandards zu dokumentieren. Wer macht´s?
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Post by Admin on Nov 18, 2016 2:46:05 GMT 1
Hätte der letzte Anschlag verhindert werden können? Der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann sagte nach der Sitzung, die Staatsregierung betreibe eine Salami-Taktik. Erst jetzt sei klargeworden, dass der mutmaßliche Zeuge zweimal bei der Polizei ausgesagt hat: einmal acht Tage und einmal vier Tage vor dem letzten Anschlag der Gruppe. Bisher waren die Abgeordneten davon ausgegangen, dass es nur eine Aussage gab. Das hatte die Regierung am 28. April mitgeteilt. Lippmann betonte, mit diesen Informationen hätte der letzte Anschlag verhindert werden können. SPD-Mann Albrecht Pallas kam zum entgegengesetzten Schluss. Es habe keine Hinweise gegeben, dass den Strafverfolgungsbehörden früh genug ausreichende Hinweise vorlagen. Bei dem Anschlag am 1. November 2015 soll die Gruppe Sprengsätze gegen eine Asylbewerberunterkunft in Freital eingesetzt haben. Bei den Explosionen erlitt ein Bewohner Schnittwunden im Gesicht. Polizei vermittelte Zeugen an Verfassungschutz www.mdr.de/sachsen/sondersitzung-des-verfassungs-und-rechtsausschusses-zu-gruppe-freital-100.html
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Post by Admin on Nov 18, 2016 11:34:15 GMT 1
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Post by Admin on Dec 4, 2016 12:44:11 GMT 1
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jjb
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Post by jjb on Dec 4, 2016 21:51:01 GMT 1
mein spezi arbeitet in der kripo FT. soll ich mal fragen?
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Post by Admin on Dec 5, 2016 1:46:31 GMT 1
lohnt eher nicht. liest sich sehr aufgebauscht. sau durch das dorf...
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Post by Admin on Dec 7, 2016 13:11:20 GMT 1
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Post by Admin on Dec 7, 2016 13:13:08 GMT 1
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Post by Admin on Dec 7, 2016 13:16:23 GMT 1
voll staatlicher maulheldenterror. sogar Freital war mehr... 1 boeller mehr oder so  aber ebenfalls V-Mann dabei.
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Post by Admin on Dec 10, 2016 10:25:15 GMT 1
Rechter Terror Der Schatten Im Verfahren gegen die Gruppe Freital wird es heikel. Mischten Verfassungsschutz und Polizei mit? Hätte ein Anschlag verhindert werden können? www.taz.de/Rechter-Terror/!5361486/ Nicht nur die Verteidiger, auch Anwälte der Nebenklage bleiben skeptisch. „Warum hatte der Verfassungsschutz überhaupt Kontakt zu dem Mann?“, fragt Kristin Pietrzyk, die Ibrahim R. vertritt. „Der hat da nichts zu suchen. Das ist doch eine klare Sache der Strafverfolgungsbehörden.“ ---- Keine Nazi-Party ohne Familie Koenig aus Jena und ihre Anwaeltin...
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Post by Admin on Dec 14, 2016 9:01:24 GMT 1
Landtagsdebatte "Gruppe Freital": Behörden ermitteln gegen zwei Polizisten Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur mutmaßlich rechtsterroristischen "Gruppe Freital" kommen immer mehr Details ans Licht. Inzwischen stehen zwei Polizisten im Verdacht, Informationen weitergegeben zu haben. Die Opposition wirft der Regierung vor, Informationen verschwiegen zu haben. www.mdr.de/sachsen/landtag-sachsen-gruppe-freital-kontakt-polizei-verfassungsschutz-100.htmlDer Verdacht der Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die mutmaßlich rechtsterroristische "Gruppe Freital" richtet sich inzwischen gegen zwei Polizisten. Das sagte Justizminister Sebastian Gemkow am Dienstag im Landtag. Bislang war nur von einem Beamten die Rede. Auf Nachfrage erläuterte der CDU-Politiker, dass gegen zwei Polizisten ermittelt wird. Laut Gemkow hat ein mutmaßliches Mitglied der "Gruppe Freital" bereits am 18. Dezember 2015 in einer Vernehmung Hinweise gegeben, dass ein Mitbeschuldigter Informationen von einem Beamten der Bereitschaftspolizei erhalten haben könnte. Ein Anfangsverdacht für die "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" habe sich daraus nicht ergeben, so der Minister. Im Mai 2016 übernahm der Generalbundesanwalt das Verfahren. Auch er habe keinen solchen Verdacht gesehen. Erst im Laufe der Ermittlungen sei im August ein Name genannt und Ende November der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt worden. Seit dem 7. Dezember ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen zwei Beamte. Gegen einen der beschuldigten Polizisten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er wurde vom Dienst suspendiert. Lippmann: "Skandal allererster Güte" Die Grünen hatten in einem Antrag umfassende Aufklärung zu Verbindungen der Polizei und anderer sächsischer Behörden zur "Gruppe Freital" gefordert. Bereits Mitte November war bekannt geworden, dass der sächsische Verfassungsschutz Kontakt zu der gewaltbereiten Gruppe hatte. Grünen-Abgeordneter Valentin Lippmann sprach von einem "Skandal allererster Güte". Er glaube der Staatsregierung im Zusammenhang mit der "Gruppe Freital" kein einziges Wort mehr. Statt alle Fakten in den zuständigen Ausschüssen auf den Tisch zu legen, seien Informationen verschwiegen worden. Eine Polizei, die nichts hörte, eine Staatsanwaltschaft, die die Schwere von Straftaten nicht sehen wollte und eine Staatsregierung, die dem Parlament nichts sagen will. […] Es ist doch kein hinnehmbarer Zustand, wenn die Abgeordneten des Landtages offensichtlich ein Pflichtabo des 'Spiegel' oder der 'Zeit' zur Verfügung gestellt bekommen müssen, damit sie rudimentäre Informationen über das erhalten, wozu sich die Staatsregierung in Ausschüssen ausschweigt. Valentin Lippmann Bündnis 90/Die Grünen Bartl: Ausschüsse im Dunkeln gelassen "So geht das nicht!", sagte auch Linken-Abgeordneter Klaus Bartl. Als längst Ermittlungen beim Generalbundesanwalt beziehungsweise der Staatsanwaltschaft geführt worden seien – wenn auch gegen unbekannt – hätten die Mitglieder des Verfassungs- und Rechtsausschusses "null Botschaft in diese Richtung" erhalten. Es kann nicht sein, dass das Parlament und speziell die Opposition immer und immer wieder vor der Frage stehen, ob irgendetwas, was in Sachsen stinkt, unterhalb der Schwelle von Untersuchungsausschüssen überhaupt noch aufklärbar ist. Klaus Bartl Die Linke Die "Gruppe Freital" steht im Verdacht, als rechtsterroristische Vereinigung mehrere Anschläge in Sachsen verübt zu haben. Im November hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen sieben Männer und eine Frau erhoben. Sieben von ihnen müssen sich wegen versuchten Mordes verantworten. Zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2016, 21:52 Uhr
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