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Post by Deleted on Feb 20, 2015 14:47:46 GMT 1
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Post by Admin on Feb 20, 2015 14:58:21 GMT 1
Es wird auch gegen eine zweite Person ermittelt. Den Namen des Betroffenen wollte die Justizministerin „aus ermittlungstaktischen Gründen“ jedoch nicht nennen.
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Post by Admin on Feb 20, 2015 15:01:06 GMT 1
Wegen Geheimnisverrats in den Fällen Wulff und Edathy hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig eingeleitet. "Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben", sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Freitag im Landtag in Hannover. Sieben Fälle beträfen die Weitergabe von geheimen Informationen aus dem Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Ein Fall bezöge sich auf das noch laufende Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Komplette Vernehmungsprotokolle In beiden Fällen waren wiederholt interne Ermittlungsergebnisse, bis hin zu kompletten Vernehmungsprotokollen und anderen brisanten Details über verschiedene Medien in die Öffentlichkeit gelangt. Der Prozess gegen Wulff endete bereits vor rund einem Jahr mit einem Freispruch, der Prozess gegen Edathy startet am Montag am Landgericht Verden. Ihm wird vorgeworfen, verbotene Kinderpornos über das Internet heruntergeladen zu haben. kup/DPA www.stern.de/panorama/ermittlungen-wegen-geheimnisverrat-staatsanwalt-soll-interna-zu-wulff-und-edathy-verraten-haben-2174924.html#utm_source=standard&utm_medium=twitter&utm_campaign=sternde_feed
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Post by Deleted on Feb 20, 2015 16:21:00 GMT 1
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Post by Deleted on Feb 21, 2015 19:43:09 GMT 1
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jjb
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Post by jjb on Feb 21, 2015 23:22:30 GMT 1
vielleicht hat der lüttig auch die nsu akten dem fatalisten gegeben? über strohmänner natürlich?
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Post by anmerkung on Feb 22, 2015 9:31:34 GMT 1
Neues Deutschland 20.02.2015
Von Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden
Rechts, links - alles gleich
Der NSU-Untersuchungsausschuss in Hessen nimmt seine Arbeit auf.
Zu einer der kommenden Ausschusssitzungen wollen die hessischen Regierungsfraktionen nun auch den Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy laden. Er war bis 2013 Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, schied aber nach Bekanntwerden einer Anklage im Zusammenhang mit möglichem Besitz von Kinderpornografie 2014 aus dem Parlament aus.
Die hessische Opposition vermutet, dass dieser überraschende Vorstoß das mediale Interesse vor allem auf Edathys Person ablenken soll und weniger zur Aufklärung möglichen behördlichen Versagens im Zusammenhang mit dem NSU gedacht ist.
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Post by anmerkung on Feb 22, 2015 14:29:08 GMT 1
sz.de 22. Februar 2015, 13:49 Ihr Forum Kann Edathy auf ein faires Verfahren hoffen?----- Nein.
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Post by Deleted on Feb 22, 2015 16:28:26 GMT 1
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Post by Admin on Feb 23, 2015 17:06:28 GMT 1
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Post by anmerkung on Feb 23, 2015 17:29:27 GMT 1
Sehr schön. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Wenn der die Weisung bekommt, die Knete anzunehmen, dann war es das. Anders gesagt, alleine die Idee, Geldbuße isn Auge zu fassen und dann auch noch öffentlich zu kommunizieren, besagt, daß sie nichts in der Hand haben und Poker spielten. Die materiellen Belege, die sie haben, und nur um die geht es, waren vor der Neufassung des Gesetzes eben nicht strafbewehrt.
Sie haben das die ganze Zeit gewußt. Edathy sowieso.
Das Krisenmanagement der SPD-Führung zur Rettung der GroKo war also, den Hartmann zu opfern und Edathy anzubieten, sie organisieren ihm einen preisgünstigen Freispruch.
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Post by Admin on Feb 23, 2015 17:45:41 GMT 1
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Post by anmerkung on Feb 24, 2015 17:24:39 GMT 1
Udo Vetter kann das viel besser erklären, als ich. “Geständige Einlassung”Der zuständige Anklagevertreter soll heute eine “geständige Einlassung” von Edathy gefordert haben. Das ist nichts Ungewöhnliches, sondern ein Reflex, dem Anklagevertreter leider gerne folgen. Die Karten auf den Tisch legen, Reue zeigen – das wird häufig zur Bedingung für eine Einstellung gemacht. Allerdings muss man festhalten: Das Gesetz kennt diese Verknüpfung nicht. Eine Einstellung nach § 153a Strafprozessordnung setzt lediglich voraus, dass die Schwere der Schuld nicht entgegensteht und eine (Geld-)Auflage geeignet ist, das Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die Schuld des Angeklagten wird aber nach Aktenlage bewertet. Ein Geständnis oder gar Reue sind hierfür keine Voraussetzung.
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Post by Admin on Feb 24, 2015 17:31:49 GMT 1
vetter wäre der anwalt meiner wahl. falls ich mal eine bräuchte. oder Strate.
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Post by Admin on Feb 24, 2015 18:27:36 GMT 1
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