Post by Deleted on May 20, 2015 17:46:20 GMT 1
NSA-Affäre Strafanzeige gegen Merkel
Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung - namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu.
Der Chaos Computer Club (CCC) holt in der Spähaffäre zum großen juristischen Schlag aus: Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte hat der Club am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen sämtliche Mitglieder der Bundesregierung inklusive der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers sowie gegen die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Die Anzeige stützt sich auf den Vorwurf, amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, der Innenminister und die Bundeskanzlerin hätten „verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten“ unternommen oder Beihilfe hierzu geleistet. „Durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ“ liege eine Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt vor.
„Ermittlungen sind überfällig“
Nach den Snowden-Dokumenten über massenhafte geheimdienstliche Überwachung und Angriffe auf Informationssysteme bestehe „längst Gewissheit darüber, dass durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde“. Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung, so der Chaos Computer Club, sollten „endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden“. Man sei „überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben“
Die Bundesregierung habe sich strafbar gemacht nach Paragraph 99 Strafgesetzbuch (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), den Paragraphen 201ff. des Strafgesetzbuchs ((Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und nach Paragraph 258 Strafgesetzbuch (Strafvereitelung). Das müsse vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.
Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung - namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu.
Der Chaos Computer Club (CCC) holt in der Spähaffäre zum großen juristischen Schlag aus: Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte hat der Club am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen sämtliche Mitglieder der Bundesregierung inklusive der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers sowie gegen die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Die Anzeige stützt sich auf den Vorwurf, amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, der Innenminister und die Bundeskanzlerin hätten „verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten“ unternommen oder Beihilfe hierzu geleistet. „Durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ“ liege eine Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt vor.
„Ermittlungen sind überfällig“
Nach den Snowden-Dokumenten über massenhafte geheimdienstliche Überwachung und Angriffe auf Informationssysteme bestehe „längst Gewissheit darüber, dass durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde“. Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung, so der Chaos Computer Club, sollten „endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden“. Man sei „überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben“
Die Bundesregierung habe sich strafbar gemacht nach Paragraph 99 Strafgesetzbuch (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), den Paragraphen 201ff. des Strafgesetzbuchs ((Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und nach Paragraph 258 Strafgesetzbuch (Strafvereitelung). Das müsse vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.
Wo sind die Jecken von der SPD jetzt? Haben sich die ganz rechtsaußen der SPD jetzt durchgesetzt?
Gestern noch gebrüllt und heute?
Stattdessen wird an der VDS gebastelt ( Murks-Maas)
Schon in sechs Wochen soll die Vorratsdatenspeicherung beschlossen sein
netzpolitik.org/2015/kommt-in-die-gaenge-schon-in-sechs-wochen-soll-die-vorratsdatenspeicherung-beschlossen-sein/
nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat
Das Schweigen ist verräterrisch
fefe schreibt dazu:
Wo wir gerade bei umfallenden Genossen waren: So sieht das Umfallen der Verräterpartei im BND-Skandal konkret aus.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann erklärt die sich abzeichnende Einigung so: "Wenn jetzt ein Ermittlungsbeauftragter, der das Vertrauen des Parlaments hat, Einblick in die Akten bekommt und auch in die sogenannten Selektoren, dann kann er diese Vorgänge politisch exakt bewerten, ohne im Detail Geheimnisse preisgeben zu müssen."
Welche Selektoren sind das genau? Die, die der BND gelöscht hatte?
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann erklärt die sich abzeichnende Einigung so: "Wenn jetzt ein Ermittlungsbeauftragter, der das Vertrauen des Parlaments hat, Einblick in die Akten bekommt und auch in die sogenannten Selektoren, dann kann er diese Vorgänge politisch exakt bewerten, ohne im Detail Geheimnisse preisgeben zu müssen."
Welche Selektoren sind das genau? Die, die der BND gelöscht hatte?
Böse Sachen, die da ablaufen
Diese Regierung spielt ping-pong und wir sind der Ball