Post by Deleted on Feb 11, 2015 20:42:25 GMT 1
Cryptowar: Verfassungsschutz fordert ein Ende der „kryptierten Kommunikation“
netzpolitik.org/2015/cryptowar-verfassungsschutz-fordert-ein-ende-der-kryptierten-kommunikation/#comments
daraus Kommentare:
Der
Mann redet Blödsinn – und zu dieser Aussage stehe ich öffentlich! Lädt
das BfV mich dazu ein, so erzähle ich ihnen das freiwillig. Die brauchen
nicht einmal mehr “beobachten”.
Derartigen Blödsinn zu
verbreiten ist für den Präsidenten des Verfassungsschutzes unerträglich.
Seine Aufgabe ist es nicht, die Verfassung zu untergraben oder Infrage
zu stellen. Wer es in dieser Position trotzdem tut, dem ist nicht zu
trauen.
Das Lesen von Briefen ist nicht umsonst verboten.
Verschlossene Briefe im Schreibtisch dürfen nur von einem Richter
geöffnet werden.
Selbst wenn die Polizei das wünscht, eine auch
nur minimal verschlüsselte Datei darf sie nicht einfach “öffnen”, so man
die Datei als schriftliche Mitteilung zwischen Absender und
individuellem Empfänger versteht (und sie “angekommen” ist).
Sein
Vergleich mit dem Tresor widerspricht dem Grundgesetz. Ein Brief in
einem Tresor, also einem verschlossenes Behältnis, ist gegen
Kenntnisnahme besonders gesichert und damit vollkommen tabu. Den Tresor
mögen sie öffnen dürfen. Den Brief dürfen sie (der Verfassungsschutz,
die Polizei) trotzdem nicht lesen.
Eine verschlüsselte Datei auf
meiner Festplatte oder meinem USB-Stick ist definitiv vergleichbar mit
einem verschlossenem Behältnis. Wenn also dieser feine Herr meine
Dateien lesen will, so soll er einen Richter bemühen. Der dürfte
sachkundiger sein.
Ja gut.
Das Pack verlangt ein Ende bzw. ein Verbot der “kryptierten
Kommunikation” – und ich verlange ein Verbot des Verfassungsschutzes
sowie aller Geheimdienste, die Sperrung und komplette Umstrukturierung
aller BKA und LKA und deutliche Restriktionen was Polizeibefugnisse
angeht.
Wenn schon bei Bagatellen Hausdurchsuchungen am Fließband
durchgeführt werden, bleibt die einzige Chance zur Verteidigung die
sichere Verschlüsselung aller Inhalte.
Und lieber Pseudo-Verfassungsschutz:
Wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung macht, können auch “Tatmittel”
bei Nachbarn ausgelagert oder vorab im Wald vergraben worden sein. Auch
an diese Inhalte kommt ihr nicht ran, weil ihr sie gar nicht kennt!
Also
behandelt verschlüsselte Datenträger eben als nicht erreichbare
Inhalte. Nur weil etwas verschlüsselt ist, heisst es noch lange nicht,
dass es “tatrelevant” ist. Auch als Bürger muss man Daten schützen, z.
B. die von Kunden und Bekannten. Alleine schon deswegen, dass die nicht
auch von Euch in Verdächtigenlisten landen und kriminellerweise abgehört
und überwacht werden, obwohl sie absolut nichts getan haben!
Für entstandenen Schaden haftet ihr ebenso wenig, mit dem Trümmerhaufen müssen die Betroffenen alleine klarkommen.
Kann man diese kriminelle Vereinigung nicht irgendwie verklagen?
Das, was da in den letzten Monaten zu Tage getreten ist, ist derart
widerlich, dass man sich vor Abscheu nur noch abwenden kann.