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Post by Admin on Dec 19, 2016 10:58:02 GMT 1
Wir kennen kein Zeitlimit für die Aufklärung. Sie wird umso länger dauern, wenn die Behörden weiterhin die Aktenlieferung verzögern. Ich bin skeptisch, ob der Bundestagsuntersuchungsausschuss seine Aufklärungsarbeit in dieser Legislaturperiode zufriedenstellend abschließen kann.
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auf ein neues nach der Wahl...
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Post by Admin on Dec 19, 2016 17:38:30 GMT 1
20.12.2016 Brandenburg Unglaublich geringe Erkenntnisse in Sachen NSU Brandenburger Untersuchungsausschuss zog eine nicht zufriedenstellende Zwischenbilanz www.neues-deutschland.de/artikel/1035891.unglaublich-geringe-erkenntnisse-in-sachen-nsu.htmlDer Potsdamer Untersuchungsausschuss wollte eine Zwischenbilanz seiner Arbeit ziehen. Das Ausschuss soll klären, ob der Brandenburger Verfassungsschutz eine frühzeitige Entdeckung des NSU-Trios verhindert hat, weil die Behörde den V-Mann »Piatto« schützen wollte. Zu den Ergebnissen bei der Aufarbeitung der NSU-Morde wurden die jeweiligen Ausschussvorsitzenden Clemens Binninger (Bundestag), Dorothea Marx (Thüringen), Patrick Schreiber (Sachsen) und Sven Wolf (Nordrhein-Westfalen) angehört. Die Befragung offenbarte, wie unglaublich gering der Umfang der bislang gewonnenen Erkenntnisse ist. Und das, obwohl die Untersuchungsausschüsse von drei Landtagen und dem des Bundestages ihren Brandenburger Kollegen eine mehrjährige Ermittlungstätigkeit voraus hatten. Der Chef des Bundestags-Untersuchungsausschusses, Clemens Binninger (CDU), suchte nach Worten für die unfassbare Folge von Ermittlungspannen, die das verbrecherische Wirken des NSU-Trios aber auch die nachfolgende Ausforschung und Ermittlung jahrzehntelang begleitet hatten. Ihm sei wichtig gewesen: Die Untersuchung habe nicht in erster Linie der Skandalisierung dienen wollen, »obwohl manches ein Skandal war«. Er sprach von einem »multiplen Versagen« aller Beteiligten – Verfassungsschutzbehörden, Staatsanwaltschaften »bis hin zum Generalbundesanwaltschaft«, Polizei aber auch der parlamentarischen Kontrolle. »Es gab nicht die eine schuldige Behörde«, sagte er. Die permanent falsche Schwerpunktsetzung sei nur aus diesem Zusammenspiel zu erklären, seine Bewertung gar nicht. Beim Führen von V-Leuten in der rechtsextremen Szene stünden laut Binninger der Aufwand und der Ertrag an Erkenntnissen für die Geheimdienstbehörden »in keinem Verhältnis zum Risiko, das man mit diesen Leuten eingegangen ist«. Hier habe der Rechtsstaat »eine rote Linie überschritten«. Dennoch sei die Arbeit mit V-Leuten notwendig, da es kriminelle Milieus gebe, »die so abgeschottet sind, dass Behörden ansonsten keine Informationen bekommen« würden. Die Aussageverweigerung von Verfassungsschutzbehörden unter Verweis auf Quellenschutz könne aber nicht mehr überzeugen, wenn es gelte, eine Mordserie mit zehn Opfern aufzuklären. Den brandenburgischen Ausschussmitgliedern gab Binninger mit auf den Weg, sie sollten sich um die Anwerbung des märkischen V-Manns »Piatto« kümmern. Der Mann habe sich von selbst der Verfassungsschutzbehörde angedient und sei noch im Gefängnis als V-Mann angeworben worden. Im Raume stehe die Frage, warum die Postkontrolle in seinem Fall zeitweilig gelockert worden sei und weshalb ihm nach der Haftentlassung eine positive Resozialisierung bescheinigt worden sei, obwohl wesentliche Umstände dagegengesprochen hätten. Und vor allem: »Welche Informationen kamen von ›Piatto‹?« Ungeklärt sei, weshalb das mörderische NSU-Trio nicht gestoppt werden konnte, obwohl doch ein so großer Personenkreis innerhalb der angezapften rechtsextremen Szene genaue Kenntnisse besaß und mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Beschaffung von Waffen für die Verbrecher verwickelt gewesen sei. Angesichts der Tatsache, dass trotz intensiver Fahndung sogar weitere Morde begangen wurden, stellte Binninger die Frage: »Handelte es sich beim NSU wirklich nur um ein Trio?« Er erinnerte daran, dass zu den Mordopfern des NSU neben acht türkischstämmigen Menschen und einem Griechen auch die Polizistin Michelle Kiesewetter gehörte. Binninger stellte in Zweifel, dass der Tod der Beamtin ein »Zufallsopfer« war. Nur ein einziger Verfassungsschutz-Mitarbeiter habe sich von sich aus bei ihm gemeldet und berichtet, sagte Binninger. Derartige Schwierigkeiten, Behörden wie den Bundesverfassungsschutz zur Mitwirkung an der Aufklärung zu bewegen, bestätigte auch der Abgeordnete Sven Wolf (Nordrhein-Westfalen). Für die SPD-Landtagsabgeordnete Dorothea Marx (Thüringen) bleibt es ein Rätsel, warum nicht effektiv gehandelt worden sei, nachdem Angaben des V-Manns »Piatto« zum Verbleib des Trios nach Thüringen übermittelt worden waren. Das damals offenkundig gewordene Streben der drei 1998 Untergetauchten nach Waffen hätte Ermittlungen des Bundeskriminalamtes auslösen müssen. Doch selbst den Landeskriminalämtern seien Informationen vorenthalten worden, die ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer frühzeitige Ergreifung der untergetauchten Verbrecher geführt hätten.
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Post by Deleted on Dec 19, 2016 20:07:00 GMT 1
www.berliner-zeitung.de/politik/nsu-prozess-psychiater-legt-mit-spannung-erwartetes-gutachten-ueber-zschaepe-vor-25339370NSU-Prozess - Psychiater legt mit Spannung erwartetes Gutachten über Zschäpe vor Henning Saß hat nur wenige der vergangenen 328 Verhandlungstage im Münchner NSU-Prozess versäumt. Gerade rüber von der Bank mit den fünf Angeklagten saß der emeritierte Aachener Universitätsprofessor für Psychiatrie auf einem der für die Sachverständigen reservierten Plätze und hatte doch nur Augen für eine Person im Saal: Beate Zschäpe. Ist Zschäpe voll schuldfähig? Über sie soll der renommierte Experte – so lautet der Auftrag des Gerichts – am Ende des Verfahrens ein forensisch-psychiatrisches und kriminalprognostisches Sachverständigengutachten vorlegen. Im Kern dieses Gutachtens geht es um zwei Fragen: Ist Zschäpe voll schuldfähig? Und muss davon ausgegangen werden, dass sie nach einer Haftentlassung ihre kriminellen Aktivitäten fortführt? Am Dienstag und am Mittwoch wird Saß seine Erkenntnisse über Zschäpe dem Gericht darlegen. Bereits im Oktober hatte der Psychiater ein 174 Seiten langes vorläufiges Gutachten fertiggestellt und den Prozessteilnehmern übersandt. Saß stand bei der Erarbeitung dieses Schriftsatzes vor dem – in vergleichbaren Fällen nicht unüblichen – Problem, dass sich die Angeklagte einem psychiatrischen Untersuchungsgespräch mit ihm verweigerte. So musste sich der Gutachter darauf beschränken, das Ausdrucksverhalten Zschäpes, also ihre Motorik, Körperhaltung, Mimik und Gestik, in der Verhandlung und während der Pausen zu beobachten und zu analysieren. Diese Erkenntnisse flossen, ergänzt um die Informationen, die er aus der Biografie der Angeklagten und den Schilderungen von Zeugen in der Verhandlung erhielt, in Saß’ Beurteilung von Zschäpes Persönlichkeit ein. Klare Worte findet er zur Frage der Schuldfähigkeit: Er habe keine Hinweise für eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewusstseins- oder Persönlichkeitsstörung bei der Angeklagten erkennen können, so Saß. Auch eine Alkoholabhängigkeit, wie sie Zschäpe in einer schriftlichen Einlassung angedeutet hatte, sei nach seinem Eindruck nicht eingetreten. Zschäpe besitzt „ein breites Repertoire von situativ angepassten, kontrollierten und variierenden Verhaltensweisen“ Der Angeklagten bescheinigt der Gutachter, dass sie im Prozess sehr um Selbstkontrolle und sachlich-kühles Verhalten bemüht war, während über Gefühlsregungen, tiefere Empfindungen und inneres Erleben nahezu nichts offenbar wurde. Allerdings habe sie auch immer wieder eine gewisse Lockerheit und Erheiterung in bestimmten Situationen gezeigt, etwa in Verhandlungspausen oder kurzen Gesprächen mit ihren Anwälten. Eine „durchgängige Bedrücktheit durch die Gesamtsituation“ habe sich hingegen nicht beobachten lassen. Saß’ Resümee: Zschäpe besitzt „ein breites Repertoire von situativ angepassten, kontrollierten und variierenden Verhaltensweisen“. Viel Raum in seiner Analyse nimmt Zschäpes Auseinandersetzung mit den Alt-Verteidigern ein. In dem über Monate hinweg mit großer Beharrlichkeit betriebenen Konflikt hatte sie durchgesetzt, dass ihr zwei weitere Anwälte zur Seite gestellt wurden, zu denen sie mehr Vertrauen hat. Dieser Konflikt habe deutliche Rückschlüsse auf Fähigkeiten „zum Vertreten und Durchsetzen der eigenen Position, zur kämpferischen Selbstbehauptung, zu einer nahezu feindselig durchgehaltenen Beharrlichkeit und zum erfolgreichen Durchstehen massiver zwischenmenschlicher Konfliktlagen erlaubt“, schreibt Saß. Die Taten hätten Beate Zschäpe seinerzeit schockiert Der Sachverständige setzt dieses Verhalten in Beziehung zu Zschäpes Darstellung des Innenverhältnisses im Trio. Vor Jahresfrist hatte sich die Angeklagte vor Gericht erstmals zu den Anklagevorwürfen eingelassen. In einer von ihrem Anwalt verlesenen Erklärung gab sie damals unter anderem an, stets erst im Nachhinein von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos über deren Mord- und Bombenanschläge informiert worden zu sein. Die Taten hätten sie seinerzeit schockiert, sie habe den beiden Uwes auch ihre Abscheu darüber kundgetan, aber wegen ihrer emotionalen Abhängigkeit von den Freunden nicht die Kraft gefunden, sich von ihnen zu trennen. Saß bezweifelt das jedoch: Angesichts ihrer im Verfahrensablauf zu erkennenden Eigenschaften wie Selbstbehauptungswille, soziale Kompetenz und Durchsetzungsstärke bleibe die Frage, wie plausibel Zschäpes Schilderungen sind, wenn sie sich für die damalige Zeit als abhängig und quasi ohnmächtig resignierend beschreibe, schreibt er. Unter Verweis auf das jahrelange Doppelleben im Untergrund bescheinigt Saß der Angeklagten „Disziplin, Raffinesse, eine extrem hohe Fähigkeit zu Camouflage, aber eben auch eine gute Abspaltungsfähigkeit“. Sie neige zum Verdrängen und zu manipulativem Verhalten, zeige egozentrische und auf Wirkung bedachte Züge und lasse Mängel in der Gemüthaftigkeit und Empathie erkennen. „Dem steht nicht entgegen, dass Frau Z. durchaus auch als freundlich, sozial gewandt, fürsorglich und angenehm im Kontakt geschildert wurde“, schreibt Saß, und spricht von „einer gut angepassten Fassade“. Unbeantwortet lässt Saß in seinem Gutachten die Frage, ob Zschäpe eine stabile und persönlichkeitsgebundene Bereitschaft zu kriminellen Handlungen zugeschrieben werden kann, was Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung wäre. Der Gutachter begründet dies damit, dass es Diskrepanzen gebe zwischen der Darstellung von Tatabläufen und Verantwortlichkeiten in der Anklageschrift und in der Selbstdarstellung von Zschäpe. Wissentlich und willentlich an den Mordtaten des NSU mitgewirkt Gleichwohl macht Saß deutlich, sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, die Angeklagte habe – was sie bestreitet – wissentlich und willentlich an den Mordtaten des NSU mitgewirkt, es auch eine Sicherungsverwahrung anordnen sollte. Denn wenn Zschäpe die NSU-Morde mitbegangen hat, „müsste mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bei entsprechenden Möglichkeiten eine Fortführung ähnlicher Verhaltensweisen angestrebt wird“, schreibt Saß. Ob sich das Gericht dieser Sichtweise anschließen wird, dürfte sich nun abzeichnen, wenn sich der Sachverständige den Fragen der Richter und Anwälte im Münchner Oberlandesgericht stellen wird. Im Mittelpunkt seiner Befragung dürfte dabei die Frage stehen, wie aussagekräftig die Beurteilung einer Persönlichkeit sein kann, die ausschließlich auf der Beobachtung von Zschäpe und Aussagen Dritter über sie beruht.
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Post by Deleted on Dec 20, 2016 11:03:41 GMT 1
www.welt.de/regionales/bayern/article160454792/Vorlage-von-Zschaepe-Gutachten-im-NSU-Prozess-verzoegert-sich.htmlVorlage von Zschäpe-Gutachten im NSU-Prozess verzögert sich München - Die Vorlage des psychiatrischen Gutachtens über die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess verzögert sich. Zu Beginn des Prozesstages am Dienstag kam es zunächst zu längeren Auseinandersetzungen über den Umgang mit einem persönlichen Brief Zschäpes an einen ehemals in Nordrhein-Westfalen einsitzenden Neonazi. Nach einem Protest von Zschäpes Anwältin Anja Sturm gegen die Verlesung von Zitaten durch einen Nebenklage-Anwalt wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Ob und wann der Sachverständige Henning Saß mit der Erstattung seines Gutachtens beginnen kann, war am Vormittag offen.
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Post by Deleted on Dec 20, 2016 11:05:05 GMT 1
www.dw.com/de/nsu-prozess-psychiatrisches-gutachten-zu-beate-zsch%C3%A4pe/a-36839133NSU-Prozess: Psychiatrisches Gutachten zu Beate ZschäpeDreieinhalb Jahre nach Beginn des Strafverfahrens äußert sich ein Mediziner öffentlich zur Persönlichkeit der Hauptangeklagten. Sein vorläufiges Gutachten lässt viel Spielraum für Spekulationen. Wie glaubwürdig ist Beate Zschäpe? Hat sie wirklich erst im Nachhinein von den zehn Mordtaten erfahren, die ihre rechtsextremistischen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen haben sollen? Wie steht es um ihre Schuldfähigkeit? Endgültige Antworten auf diese und andere schwer zu beantworte Fragen im NSU-Prozess wird der 6. Strafsenat des Münchener Oberlandesgerichts vermutlich im Frühjahr oder Sommer 2017 geben. Dann wird das Urteil erwartet in diesem beispiellosen Strafverfahren, das im Mai 2013 begonnen hat. Beim Strafmaß dürfte auch die Einschätzung des Sachverständigen Henning Saß eine wichtige Rolle spielen. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Aachen wird sich an diesem Dienstag und Mittwoch äußern. Den Verfahrensbeteiligten hat er bereits im Oktober sein vorläufiges Gutachten übermittelt. Darin zeichnet Saß auf 173 Seiten ein Bild von Zschäpe, das er sich vor allem als Prozess-Beobachter von ihr gemacht hat. Ein persönliches Gespräch mit ihm verweigerte die Hauptangeklagte nämlich. Der Gutachter hält Zschäpe für voll schuldfähig Saß geht auf Zschäpes Mimik und Gestik ein, beschreibt ihre Reaktion auf Zeugen-Aussagen und analysiert natürlich ihre späte Aussage. Es handelt sich zwar um keine abschließende Bewertung, eine Tendenz ist klar erkennbar: Der Gutachter stellt fest, dass Anhaltspunkte für körperliche oder psychische Erkrankungen "nicht vorliegen". Dieser Befund ist auch deshalb von Bedeutung, weil Zschäpe nach eigener Darstellung über Jahre zum Teil sehr viel Alkohol getrunken haben will. Trotzdem geht Saß davon aus, dass Zschäpe uneingeschränkt schuldfähig ist. Ausführlich geht der Gutachter auf die schriftliche Aussage der 41-Jährigen im Dezember 2015 ein. Dabei findet er Hinweise für "egozentrische, wenig empathische" Züge. Im Vordergrund stünden die eigene Situation und Kritik am Verhalten der Partner. Weniger entstehe dagegen der Eindruck einer authentischen Auseinandersetzung mit den Geschehnissen, "mit den Empfindungen der von den Taten betroffenen Personen und ihrer Angehörigen sowie den Konsequenzen für deren Leben". Disziplin, Rafinesse und "extrem hohe Fähigkeit zu Camouflage" Gutachter Saß lässt deutlich durchblicken, dass er einen erheblichen Widerspruch sieht zwischen dem Bild, das er von Zschäpe im NSU-Prozess gewonnen hat, und dem Bild der Angeklagten von sich selbst. Seine Eindrücke aus dem Gerichtssaal scheinen die Aussagen vieler Zeugen zu bestätigen. Die haben Zschäpe als "energisches, wehrhaftes, eigenständiges und anerkanntes Mitglied in der rechten Szene" charakterisiert. In diesem Zusammenhang ist auch von Zschäpes Doppelleben im Untergrund die Rede. Das Aufrechterhalten einer Legende über viele Jahre spreche für Disziplin, Raffinesse und eine "extrem hohe Fähigkeit zu Camouflage". Saß bescheinigt der Angeklagten über die gesamte Prozessdauer von inzwischen dreieinhalb Jahren ein selbstbewusstes Auftreten. Auch und gerade gegenüber ihren anfänglich drei Pflichtverteidigern, mit denen sich Zschäpe im Sommer 2015 endgültig überworfen hat. Die Fähigkeit, ihren Willen durchzusetzen, hält der Gutachter insgesamt für stark ausgeprägt. Das spricht nach seiner Einschätzung in Bezug auf die Mordserie "eher gegen die Annahme", dass sich Zschäpe "dem Willen ihrer Lebenspartner gebeugt hätte". Es geht auch um die Möglichkeit einer Sicherheitsverwahrung Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe, der einzigen Überlebenden des NSU-Kerntrios, zehnfachen Mord und mehrfachen versuchten Mord vor. Sollte sie am Ende dafür verurteilt werden, könnte es auch um die Frage einer anschließenden Sicherheitsverwahrung gehen. Eine konkrete Empfehlung dazu gibt es in dem vorläufigen Gutachten nicht. Allerdings lassen ein paar Sätze am Ende aufhorchen, wo es um mögliche Taten nach NSU-Vorbild geht. Die äußeren Bedingungen, so heißt es, "hätten sich nicht so weit geändert, dass so etwas nicht mehr möglich wäre". Vielmehr dürfte es weiterhin eine potentielle Unterstützer-Szene für rechtsradikale und insbesondere fremdenfeindliche Gesinnungsdelikte geben.
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Post by Deleted on Dec 20, 2016 11:09:47 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/12/20/331-prozesstag-gutachter-stellt-zschaepe-gutachten-vor/331. Prozesstag – Gutachter stellt Zschäpe-Gutachten vor 20. Dezember 2016 um 7:00 Uhr Die folgenden beiden Tage könnten entscheidend für das Urteil über Beate Zschäpe sein: Der Gutachter Henning Saß stellt das psychiatrische Gutachten über die Hauptangeklagte vor. Saß beurteilt in seiner Expertise, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Verhängung der Sicherungsverwahrung angebracht ist. Aus einer bekanntgewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gerichts Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an. Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet.
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Post by Deleted on Dec 20, 2016 17:32:35 GMT 1
www.heute.de/nsu-prozess-gutachten-zu-schuldfaehigkeit-von-beate-zschaepe-46144980.htmlGutachten: Ist Beate Zschäpe schuldfähig? Der NSU-Prozess soll die Morde der rechten Terrorzelle aufklären. Beate Zschäpe war NSU-Mitglied. Im Prozess hat sie bislang kaum etwas gesagt. Welche Rolle spielte sie? Welche Gefahr geht von ihr aus? Ist sie überhaupt schuldfähig? Dies soll ein psychiatrisches Gutachten nun klären. Nur wenige Worte hat Beate Zschäpe in diesem Prozess selbst gesprochen, nur eine Handvoll Erklärungen über ihren Anwalt vortragen lassen. Wenig Einblick also, wer sie wirklich ist. Dieses Mal begegnet sie sich quasi selbst, wenn der psychiatrische Sachverständige, Henning Saß, sein Gutachten über die Angeklagte vorträgt. Sie hat ihn zwar nie mit sich reden lassen, aber Saß hat über dreieinhalb Jahre hinweg Zschäpe im Prozess akribisch beobachtet, jede ihrer Regungen - und auch Nichtregungen - registriert. Daraus soll er jetzt ein Bild formen, das dem Gericht die Frage beantwortet: Wie steht es um Schuldfähigkeit Zschäpes? Wie gefährlich ist sie? Wenige Bekundungen Aus dem schriftlich dem Gericht vorgelegten vorläufigen Gutachten ist bekannt, dass Saß Beate Zschäpe für schuldfähig hält. Auch tendiert er zu der Annahme, die von der Anklage vorgelegte Beschreibung für plausibler zu halten, als die wenigen Bekundungen Zschäpes selbst. Sie hatte sich als untergeordnete Randfigur und Hausmütterchen im Untergrund-Trio mit den beiden Uwes geschildert, will nichts von NSU-Morden gewusst haben. Den Konsum von Alkohol sieht Saß zwar, hält den Einfluss aber nicht für entscheidend. Auffällig sei - was auch Prozessbeobachter schildern: Zschäpe habe angesichts der dramatischen Auftritte von Angehörigen und den Abhandlungen der Morde im Gerichtssaal keine Regungen gezeigt, alles an sich abperlen lassen. Mit dem Gutachten ist kein Urteil gesprochen. Denn erst wenn das Gericht sie am Ende für bestimmte Delikte schuldig spricht, kommt als weitere Prüfung zum Tragen, ob sie schuldfähig ist. Und dann, ob sie am Ende einer möglichen Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung kommen soll. Dies wäre der Fall, wenn das Gericht sie wegen ihrer inneren Einstellung und einem Hang zum Kriminellen weiterhin als für die Öffentlichkeit gefährlich halten würde. Gutachten ist nur ein Beweismittel Hierzu hat sich der Gutachter nicht so eindeutig geäußert, sicher wird er dies in der Verhandlung noch mehr ausführen. Einerseits sieht Saß bei der Angeklagten wesentliche Kriterien für einen Hang zu Straftaten, eine der Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung. Andererseits auch Möglichkeiten, sie langsam auf den rechten Weg zu bringen. Auch hierzu werden die Richter sicher gezielte Fragen an ihn richten. Es geht für Beate Zschäpe also schon um viel an diesen beiden Tagen, auch wenn das Gutachten nur ein Beweismittel ist. Welche Lehren das Gericht daraus zieht, entscheidet es alleine selbst. Die Verteidiger streben möglicherweise ein Gegengutachten an. Ob die Richter dem nachkommen, muss sich zeigen. Und wie geht es weiter? Wenn Saß sein Gutachten jetzt zum Abschluss bringen kann, würde der Prozess wohl auf die Zielgerade einbiegen. Üblicherweise steht ein Gutachten zur Schuldfähigkeit am Ende der Beweisaufnahme. Wenn das Gericht sie schließt, folgen die Plädoyers von Bundesanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung. Nach einem letzten Wort der insgesamt fünf Angeklagten, neben Zschäpe vier mutmaßliche Unterstützer des NSU, stünde dann das Urteil. Auch wenn das alles noch ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen wird, der weitaus größte Teil des Verfahrens wäre abgeschlossen. Bisher schon eine Herkulesaufgabe für alle Beteiligten, nach insgesamt 332 Gerichtstagen.
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Post by Deleted on Dec 20, 2016 17:34:19 GMT 1
www.welt.de/newsticker/news1/article160464786/Verteidiger-lehnen-Zschaepe-Gutachter-im-NSU-Prozess-ab.htmlVerteidiger lehnen Zschäpe-Gutachter im NSU-Prozess ab Mit scharfer Kritik an seiner Kompetenz hat die Verteidigung von Beate Zschäpe im NSU-Prozess den psychiatrischen Gutachter Henning Saß abgelehnt. Da Saß nicht mit Zschäpe reden konnte, erfülle sein Gutachten nicht einmal die formellen Mindestanforderungen, sagte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München und beantragte einen Verzicht auf die Verwertung der Expertise. Damit verzögerte sich die mit Spannung erwartete Vorlage des Gutachtens zunächst. Zschäpe ist vor dem OLG als Mittäterin der zehn rechtsextrem motivierten Morde und zwei Bombenanschläge, die dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vorgeworfen werden, angeklagt. Die Vorlage des psychiatrischen Gutachtens sollte die Schlussphase des seit über dreieinhalb Jahren laufenden NSU-Prozesses einleiten. Saß soll in seinem Gutachten Aussagen zur Schuldfähigkeit und den möglichen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung Zschäpes treffen. Da die 41-Jährige jedes Gespräch mit dem Psychiater ablehnte, stützte dieser sein Gutachten im Wesentlichen auf Beobachtungen aus dem Prozess. Heer sagte, die Verteidigung widerspreche bereits jetzt sowohl der Verwertung eines Vorgutachtens von Saß als auch der Verwertung des endgültigen Gutachtens. Er warf dem als angesehen geltenden Psychiater vor, auch gegen Standards verstoßen zu haben, die er selbst in der Fachliteratur formuliert habe. Er beantragte, ein methodenkritisches Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gericht kündigte an, am Mittwoch eine Entscheidung zu dem Antrag zu verkünden. Womöglich könnte im Anschluss das Gutachten vorgelegt werden. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch mehrere Nebenklägervertreter wiesen das Vorhaben der Verteidiger zurück. Sie argumentierten, methodische Kritik am Gutachten könne auch nach dem Vortrag des Gutachtens geäußert werden. Dass die Verteidigung nun noch einen neuen Gutachter hinzuziehen wolle, sei verwunderlich - dies zu beantragen sei seit Wochen Zeit gewesen. Bereits vor dem Streit über den Gutachter war es zu einer Verzögerung gekommen. Für die Beratungen über einen Antrag eines Nebenklägeranwalts zu einem von Zschäpe in der Haft geschriebenen Brief ordnete das Gericht den Ausschluss der Öffentlichkeit an. Die Verteidigung Zschäpes will die Verwertung des Briefs verhindern.
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Post by Admin on Dec 21, 2016 7:33:21 GMT 1
21. Dezember 2016 um 7:00 Uhr 332. Prozesstag – Gericht will Zschäpe-Gutachten hören In dieser Woche steht das psychiatrische Gutachten über Beate Zschäpe auf dem Programm des NSU-Prozesses. Psychiater Henning Saß sollte eigentlich bereits am Dienstag seine Einschätzung der Hauptangeklagten vortragen. Das verhinderten jedoch zunächst Zschäpes Anwälte, die einen Ablehnungsantrag gegen Saß stellten. Heute entscheidet sich, ob dafür der Prozess unterbrochen wird oder der Gutachter vernommen werden kann. Saß bewertet in seiner Expertise, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Sicherungsverwahrung für Zschäpe angebracht ist. Aus einer bekannt gewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gerichts Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an. Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/12/21/332-prozesstag-gericht-will-zschaepe-gutachten-hoeren/
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Post by Deleted on Dec 21, 2016 11:31:09 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/12/20/die-letzten-waffen-der-beate-zschaepe-anwaelte/Die letzten Waffen der Zschäpe-Anwälte 20. Dezember 2016 um 20:01 Uhr Ein Gutachter soll im NSU-Prozess einschätzen, wie gefährlich Beate Zschäpe ist. Ihre Verteidiger wollen das verhindern. Sie fragen: Was ist eine Diagnose wert, wenn die Angeklagte schweigt? Für Beate Zschäpe steht derzeit womöglich der Rest ihres Lebens auf dem Spiel. Der Psychiater Henning Saß hat die Hauptangeklagte im NSU-Prozess begutachtet. Es geht um die Frage, ob Zschäpe so gefährlich ist, dass sie nach einer möglichen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden müsste. Kommt es dazu, könnte sie Jahrzehnte in Unfreiheit verbringen – im Extremfall bis zum Lebensende. Am heutigen Verhandlungstag, dem vorletzten vor der Weihnachtspause, sollte Saß sein Gutachten vorstellen. Ein Pulk Neonazis war angereist, um Zschäpe und den anderen Rechtsextremen auf der Anklagebank Mut zu machen. Denn der wenig ermutigende Inhalt einer vorläufigen Fassung der Expertise ist längst durchgesickert: Saß sieht bei Zschäpe demnach einen „Hang“ zu Straftaten, dem sie in Freiheit wieder nachgeben könnte. Für den Fall, dass das Gericht Zschäpe nicht glaubt, dass sie nur die verängstigte Mitläuferin von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen sei, legt der Gutachter ihre Sicherungsverwahrung nahe. Zschäpes Verteidigung ist alarmiert – jedenfalls teilweise. Ihre erst im Laufe des Prozesses hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert bieten keinerlei Gegenwehr auf. Sie setzen offenbar weiter auf die Glaubwürdigkeit ihrer Mandantin, obwohl Gutachter Saß in seinem Schriftsatz andeutet, dass er wenig von Zschäpes Aussagen hält. Aber die von Zschäpe abgelehnten Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm versuchen, Saß aufzuhalten. Vor einigen Wochen hatten sie bereits angekündigt, ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Nun werden sie konkreter und melden sich mit dem schärfsten Instrument, das ihnen zur Verfügung steht: einem Ablehnungsgesuch gegen Saß, ausgeführt auf 33 Seiten. Anwalt Heer lässt bei der Verlesung kein gutes Haar an dem Psychiater. Der 72-Jährige sei wegen seiner „fachlichen Ungeeignetheit“ von seiner Aufgabe zu entbinden, seine Expertise weise „schwere methodische Fehler auf“ und entspreche nicht den wissenschaftlichen Standards – die Saß freilich durch mehrere Fachbücher entscheidend mitgeprägt hat. Der wichtigste Punkt der Anwälte: Zschäpe hat sich einem Gespräch mit Saß verweigert, der sogenannten Exploration. Die dient dazu, die innere Einstellung eines Angeklagten zu ergründen: seine Haltung, seine Sicht auf die Tat, seine Empathiefähigkeit. Die Exploration sei unverzichtbarer Teil jedes psychiatrischen Gutachtens, wie Saß in seinen eigenen Veröffentlichungen festgestellt habe. Daraus schließen die Verteidiger, dass Saß umgehend seine Arbeit hätte einstellen müssen. Eine ziemlich bizarre Folgerung: ohne Exploration kein Gutachten, ohne Gutachten keine Sicherungsverwahrung. Einfach, weil der Angeklagte das so entscheidet. Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer spricht angesichts dessen von einem „Verlust der Rechtsrealität“ bei den Verteidigern. Der Gutachter musste für die Bewertung gezwungenermaßen auf andere Quellen zurückgreifen: die Aktenlage, Aussagen von Zeugen über Zschäpe, ihre Mimik und Gestik im Gerichtssaal. Alles Stücke eines komplizierten psychiatrischen Puzzles, das Saß auf über 170 Seiten auslegt. Die Verteidiger bemühen sich, das zur Kaffeesatzleserei zu degradieren. So beschreibt Saß in seinem Bericht, dass Zschäpe bei Zeugenbefragungen mit emotionalem Inhalt ihren Kopf so senkte, dass „die langen Haare das Gesicht verbargen und quasi die Funktion eines abschirmenden Vorhanges erhielten“. Heer wirft Saß vor, er habe andere Möglichkeiten wie „ein nicht vorhandenes Haargummi“ dabei außer Betracht gelassen. Auch eine weitere Erkenntnis des Sachverständigen stellen die Verteidiger infrage: Demnach war Zschäpe schuldfähig und litt offenbar nicht an einer psychischen Störung. Auch deshalb sei Saß, der Psychiater, gar nicht zuständig, sondern eher ein Psychologe oder Kriminologe. Zschäpes Anwälte verlangen außerdem, von einem weiteren Sachverständigen ein sogenanntes methodenkritisches Gutachten erstellen zu lassen. Der Experte ihrer Wahl ist Professor Pedro Faustmann von der Ruhr-Universität Bochum, der sich gleichzeitig als Hirnforscher betätigt. Das Gegengutachten hat er bereits erstellt. In der Schlussphase des seit dreieinhalb Jahren dauernden Prozesses sind dies die letzten Mittel, die der Verteidigung noch bleiben. Doch gehen die Erfolgsaussichten wie bei so ziemlich allen Anträgen der Zschäpe-Verteidigung bisher gegen null. So sehen es die meisten Prozessbeteiligten. An der Eignung von Saß gebe es keine Zweifel, sagt etwa Bundesanwalt Herbert Diemer: „Es ist nicht nötig, ihm einen Aufpasser zur Seite zu stellen.“ Zumal die Anwälte in den letzten Wochen genug Zeit gehabt hätten, Gutachter Faustmann rechtzeitig ins Verfahren zu holen. Danach wird der Prozess mal wieder unterbrochen. Erst am kommenden Tag wird sich entscheiden, ob Saß noch in diesem Jahr sein Gutachten vortragen kann. Die Richter sind erkennbar geneigt, diesen wichtigen Teil noch vor Weihnachten abzuschließen. Nach den kräftezehrenden Konflikten der letzten Zeit sehnen sich viele nur noch nach ruhigen Festtagen.
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Post by Deleted on Dec 21, 2016 13:48:40 GMT 1
www.spiegel.de/panorama/justiz/beate-zschaepe-will-befangenheitsantrag-gegen-richter-im-nsu-prozess-stellen-a-1126949.html Befangenheitsantrag im NSU-Prozess Zschäpe will neue RichterBisher ist Beate Zschäpe mit ihren Befangenheitsanträgen im NSU-Prozess gescheitert. Dennoch startet sie einen erneuten Vorstoß: Die Richter sollen ausgetauscht werden. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe will erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richter im NSU-Prozess stellen. Das kündigte ihr Pflichtverteidiger Wolfgang Heer an. Das Oberlandesgericht München unterbrach auf Wunsch Heers die Sitzung bis zum frühen Nachmittag. Bis dahin wollen die Anwälte den Befangenheitsantrag formulieren. Zuvor hatte das Gericht eine Abberufung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß abgelehnt. Zschäpes Pflichtverteidiger hatten ihm methodische Fehler bei der Beurteilung der Angeklagten vorgeworfen. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den überwiegend rassistisch motivierten Morden und Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt.
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Post by Deleted on Dec 21, 2016 20:43:48 GMT 1
www.welt.de/politik/deutschland/article160505070/Zschaepes-Verteidiger-erleben-eine-kalte-Dusche.htmlZschäpes Verteidiger erleben eine kalte Dusche Von Omma Friedrichsen, München Der Versuch, den psychatrischen Gutachter Henning Saß im NSU-Prozess zu diskreditieren ist gescheitert. Seine Expertise wird vom Gericht akzeptiert – auch wenn die Angeklagte nie mit ihm gesprochen hat. Wenn es nicht so kompliziert wäre. Wenn dem psychiatrischen Sachverständigen, der sich zu Beate Zschäpes Schuldfähigkeit, ihrem Alkoholkonsum und vor allem einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung äußern soll, einfach ein grober Verstoß gegen Regeln seiner Zunft vorzuwerfen oder ein eklatanter Kunstfehler nachzuweisen wäre. Dann hätte die Verteidigung der Hauptangeklagten im NSU-Prozess Chancen gehabt, des Gutachters Feststellungen in Zweifel zu ziehen oder seine Ablösung zu verlangen. Zschäpes ursprüngliche Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm haben dies in dieser Woche versucht und dem vom Gericht bestellten Gutachter Henning Saß auf 33 Seiten „fachliche Ungeeignetheit“ unterstellt. Seine Expertise genüge nicht „anerkannten wissenschaftlichen Standards“. Erwartungsgemäß lehnte das Gericht alles ab. Es wäre untertrieben zu sagen, die Gründe der Zurückweisung, die der Senatsvorsitzende Manfred Götzl abspulte, glichen einer kalten Dusche für die Verteidigung. „Die Aufklärungspflicht drängt zur Vernehmung des Sachverständigen“, erklärte das Gericht kurz, „die Frage der Verwertung seines Gutachtens bleibt der Urteilsberatung vorbehalten.“ Das Scheitern der Anwälte war absehbar Gegen die Kompetenz und das Geschick von Henning Saß kommen Verteidiger nicht so leicht an. Und wenn sie dann noch den Fehler begehen, ein „vorbereitendes“ schriftliches Gutachten zu attackieren, ohne das abschließende, das zwingend mündlich vorgetragen werden muss, zu kennen – Saß könnte ja zum Beispiel von einzelnen Feststellungen abrücken –, dann ist der Misserfolg vorauszusehen. Saß hatte von 1990 bis 2000 Psychiatrie und Psychotherapie an der TH Aachen gelehrt; von 2001 bis zur Emeritierung 2010 war er Ärztlicher Direktor und Vorstandschef des Aachener Uniklinikums. Davor leitete er die Forensische Psychiatrie an der Münchner Universität. Aus dieser Zeit schätzen die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München Saß als Sachverständigen. Saß erstattete schon früher außergewöhnlich sorgfältige Gutachten, so etwa 1990 im Prozess gegen einen Autodesigner von BMW, der seinen alkohol- und tablettensüchtigen Sohn im Zustand zwischen ganz aufgehobener und erheblich verminderter Schuldfähigkeit erstochen hatte. Empathie für Täter ist Saß’ Sache nur in begrenztem Maß. Doch dies ist kein Grund, ihn wegen fachlicher Ungeeignetheit abzulehnen. Über Beate Zschäpe musste Saß sein Gutachten erstellen, ohne die Angeklagte exploriert zu haben, denn sie verweigert den persönlichen Kontakt. Sie beschwerte sich schon im November 2013 darüber, von Saß aus drei Meter Entfernung intensiv beobachtet und belauscht zu werden, was befürchten ließ, dass sie sich womöglich nicht immer so authentisch verhielt, wie Saß es in seinem Gutachten beschreibt. Dazu kam noch die Belastung, als mutmaßliche Mittäterin bei zehn Morden vor Gericht zu stehen. Gleichwohl zog Saß sogar Schlüsse aus der Art, wie sie ihre Haare nach vorn fallen ließ oder aus dem Gesicht schob. Gelehrtenstreit über die Methodik Eigentlich gilt die Exploration, die diagnostische Methode zur Untersuchung von Eigenschaften, Interessen, Einstellungen, Problemen und Denkweisen eines Menschen, als das wichtigste Instrument zur Gutachtenerstellung. Charakteristisch ist dabei die Interaktion. Wie sonst soll ein Gutachter beurteilen, wie es um die Fähigkeit des Probanden steht, aus Fehlern zu lernen? Wie soll er sich ein Bild machen von Empathie und Introspektionsfähigkeit oder der Neigung zu Verdrängung und anderen unbewussten Mechanismen, wenn kein Gespräch stattfindet? Ganz so streng, wie es etwa der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate formuliert, dass ein Gutachten ohne Exploration nicht den Mindestanforderungen entspreche, die an ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zu stellen seien, sehen es nicht alle Vertreter des Fachs. Koryphäen weisen darauf hin, dass der Gutachter dann eben auf „Basis rudimentärer Informationen“ die Expertise anzufertigen habe. Und das Gericht habe dies dann im Urteil zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber schreibt bei der Frage nach Sicherungsverwahrung die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor. Selbst unter den führenden Psychiatern ist umstritten, ob sie sich überhaupt zu diesem Thema äußern sollen. Die einen bejahen die Frage, weil es dabei um Verhaltensweisen gehe, die in der Persönlichkeit des Angeklagten begründet seien. Sollen Psychater überhaupt eine Kriminalprognose bieten? Andere sagen, eine Kriminalprognose zu erstellen, sei nicht ihre Aufgabe. Dazu kommt, dass im Fall einer Verurteilung zu „lebenslang“ Sicherungsverwahrung eigentlich kein Thema ist, da die Gefährlichkeit eines Verurteilten im Fall einer vorzeitigen Entlassung ohnehin geprüft wird. Nur bei der Verhängung einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe stellt sich die Frage nach Sicherungsverwahrung. Saß geht hier in seiner vorbereitenden Expertise sehr weit. Aber überschreitet er auch Grenzen? Er äußert seine Eindrücke von Zschäpe dezidiert. Er beschreibt wie unter dem Brennglas Reaktionen auf Zeugen, ihr Verhalten gegenüber den Verteidigern, die Wirkung von Fotos, auf denen die blutüberströmten Opfer des NSU zu sehen waren. Überwiegend macht Saß deutlich, dass es seine subjektiven Einschätzungen und Verhaltensinterpretationen sind, wenn er Zschäpes Mimik, Gestik und Motorik analysiert. Vielleicht wäre es besser gewesen, er hätte sich öfter des Konjunktivs bedient. Allerdings steht das Gutachten unter der Prämisse, dass das Gericht entscheiden wird, welche der Tatversionen es für glaubhaft hält: die von ihren neuen Anwälten bearbeitete Darstellung Zschäpes – oder die von der Bundesanwaltschaft in der Anklage ausgebreitete. Ein Kollege von Saß durfte mit Beate Zschäpe sprechen Mit keinem Wort geht Saß auf seinen Münchner Kollegen Norbert Nedopil ein, der als einziger Psychiater bisher mit Zschäpe hat sprechen können. Nedopil durfte sie im März 2015 zwar nicht zu den vorgeworfenen Taten, aber doch zu ihrer Befindlichkeit explorieren, fast zwei Stunden lang, nachdem zu fürchten war, dass das Verfahren sonst womöglich nicht fortgeführt werden könne. Heute wirft diese Aktion Fragen auf. Denn kaum hatte Zschäpe durchgesetzt, was sie wohl tatsächlich beabsichtigte – neue Verteidiger, die ihre Vorstellung von einer Einlassung „um die Akten herum“ eher vertraten als Heer, Stahl und Sturm –, verschwanden Kopfschmerz und Übelkeit wie von Zauberhand. Am Ende des letzten Verhandlungstages in diesem Jahr, es war der 332., lehnen die Altverteidiger Zschäpes „im Interesse der Angeklagten“ den Senat wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zschäpe zieht sich mit einem Vertrauensanwalt zurück. Der erklärt nach 20 Minuten, Zschäpe lehne den Senat „persönlich“ ab. Hätte der Anwalt nur gesagt, sie mache sich den Antrag von Heer, Stahl und Sturm zu eigen! So formuliert wird ihn der Senat als unzulässig zurückweisen. Aber immerhin: Das Ziel der Verteidigung, die Erstattung des Saß-Gutachtens vor Weihnachten zu verhindern, war erreicht.
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Post by Deleted on Dec 21, 2016 20:45:01 GMT 1
www.dw.com/de/nsu-prozess-dissonanzen-zum-jahresausklang/a-36854166NSU-Prozess: Dissonanzen zum Jahresausklang Ursprünglich sollte es an den beiden letzten Verhandlungstagen 2016 um ein psychiatrisches Gutachten zu Beate Zschäpe gehen. Darum drehte sich dann auch alles - aber anders, als erwartet. Kurz vor zehn Uhr beantragt Wolfgang Heer am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht eine Verhandlungspause bis zum Mittag. Der Grund: Er will gemeinsam mit seinen Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm ein "Ablehnungsgesuch" gegen den 6. Strafsenat unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl formulieren. Die drei verteidigen seit Mai 2013 die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe. Allerdings hat die mutmaßliche Rechtsterroristin schon lange kein Vertrauen mehr zu dem Trio, weshalb sich inzwischen zwei weitere Verteidiger um sie kümmern: Hermann Borchert und Mathias Grasel. Ob die beiden den Vorstoß ihrer Kollegen unterstützen, bleibt zunächst offen. Der Befangenheitsantrag gegen die Richter wird damit begründet, dass sie mehrere am Dienstag gestellte Anträge ablehnten. Diese Anträge waren gegen den vom Strafsenat bestellten Sachverständigen Henning Saß gerichtet. Der hatte den Prozess-Beteiligten im Oktober ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten zu Zschäpe vorgelegt. Darin geht es vor allem um die Schuldfähigkeit und die Frage nach einer möglichen Sicherheitsverwahrung. Zschäpes Verteidiger werfen dem von ihnen abgelehnten Sachverständigen "schwere methodische Fehler" vor. Deshalb solle er abberufen werdenoder erst dann mündlich vortragen dürfen, nachdem ein Gegengutachten in den NSU-Prozess eingeführt worden wäre. Zschäpe-Verteidiger werfen dem Gericht "reine Scheinargumentation" vor Weil der Strafsenat diesem Ansinnen letztlich nicht folgt, kommt es zu dem Befangenheitsantrag. Als "reine Scheinargumentation" bezeichnen Zschäpes Verteidiger die Entscheidung des Gerichts, als die Verhandlung nach mehrstündiger Unterbrechung fortgesetzt wird. Nun aber beantragt Zschäpe-Verteidiger Borchert die nächste Unterbrechung. Er will mit seiner Mandantin klären, ob der Befangenheitsantrag gegen das Gericht auch in ihrem Namen gestellt soll. Daran ist natürlich auch der Vorsitzende Richter interessiert. Die letzte Beratungspause am letzten Verhandlungstag 2016 dauert dann nur wenige Minuten. Zschäpe-Verteidiger Borchert erklärt in deren Namen: "Ich lehne die Richter aus den dargelegten Gründen aus Besorgnis der Befangenheit ab." Am Ende sind sich also alle fünf Verteidiger der Hauptangeklagten einig. Das ist keinesfalls immer der Fall - im Gegenteil. Erst mit Borchert und Grasel an ihrer Seite hat Zschäpe im Dezember 2015 ihr jahrelanges Schweigen gebrochen. Die anderen drei Verteidiger - die von Anfang an dabei sind - hatten empfohlen, nicht auszusagen. So endet das vierte Jahr, in dem gegen die Terrorgruppe NSU verhandelt wird, mit erheblichen Dissonanzen zwischen dem Strafsenat und den Verteidigern Zschäpes. Richter Götzl kündigt noch an, das Verfahren werde am 10. Januar 2017 fortgesetzt.
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Post by Deleted on Dec 21, 2016 20:46:41 GMT 1
www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-gutachter-henning-sass-beurteilt-beate-zschaepe-als-voll-schuldfaehig-a-1127060.html NSU-Prozess Gutachter stuft Zschäpe als voll schuldfähig ein Der Gutachter im NSU-Prozess hat laut einem Medienbericht keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit bei Beate Zschäpe gefunden. Der Psychiater vermutet bei ihr ein antisoziales Verhalten. Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe einem Bericht zufolge als voll schuldfähig beurteilt. Gutachter Henning Saß komme zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gebe, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf das Gutachten. Eine Persönlichkeitsstörung wollte der Psychiater demnach nicht ausschließen. Seiner Beobachtung zufolge weist die Persönlichkeit Zschäpes aber keine "so abnormen Züge" auf, dass von einer krankhaften seelischen Störung gesprochen werden könne. Stattdessen vermute Saß bei Zschäpe ein antisoziales Verhalten. Zudem sieht er bei ihr dem Bericht zufolge Anzeichen für eine Neigung zum Verdrängen, zu manipulativem Verhalten und zu egozentrischen Zügen. Saß stützt sein Gutachten im Wesentlichen auf Beobachtungen aus dem Prozess, da Zschäpe jedes Gespräch mit dem Psychiater ablehnt. Befangenheitsantrag gegen die Richter Eigentlich hätte das Gutachten am Mittwoch im Prozess vor dem Oberlandesgericht München verlesen werden sollen. Die Anwälte Zschäpes stellten jedoch einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Der Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl argumentierte, das Gericht habe einen gegen das Gutachten gerichteten Antrag mit "nicht nur den Anschein der Willkür weckenden Begründungen" abgelehnt. Die Bundesanwaltschaft bestritt die Zulässigkeit ihres Antrags. Oberstaatsanwältin Anette Greger sagte, die Ablehnung der Richter sei als "unzulässig zu verwerfen", weil sie "verspätet" beantragt worden sei. Das Strafprozessrecht schreibe vor, dass Ablehnungsanträge "unverzüglich" gestellt werden müssten. Zschäpe habe das aber nicht getan, weil sie zunächst den Antrag ihrer Pflichtverteidiger abgewartet habe. Das Gericht beendete die Sitzung, ohne über den Befangenheitsantrag zu entscheiden. Der Prozess wird am 10. Januar fortgesetzt.Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Motiv soll bis auf eine Ausnahme in allen Fällen Fremdenhass gewesen sein.
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Post by Deleted on Dec 21, 2016 20:51:09 GMT 1
www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-alle-zschaepe-anwaelte-verbuenden-sich-gegen-das-gericht-1.3305334 Alle Zschäpe-Anwälte verbünden sich gegen das Gericht Nach eineinhalb Jahren eisigen Schweigens verbünden sich Beate Zschäpes Anwälte erstmals zu einer gemeinsamen Aktion. Alle fünf Verteidiger stellten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Am letzten Prozesstag im Jahr 2016 wird der Gutachter nicht mehr gehört. Von Annette Ramelsberger 332 Verhandlungstage sitzt das Oberlandesgericht München nun schon über die fünf Angeklagten im NSU-Prozess zu Gericht, fast vier Jahre lang. Aber die Hoffnung, dass es nun schneller geht mit der Wahrheitsfindung, hat auch am letzten Prozesstag des Jahres 2016 getrogen. Das vierte Jahr im NSU-Prozess endete wie man es in diesem Mammut-Verfahren gewöhnt ist: mit Verzögerungen, mit Befangenheitsanträgen, mit Warten. Also alles wie gehabt. Gemeinsame Aktion nach eineinhalb Jahren eisigen Schweigens Doch es gab auch eine Überraschung, und für die alte Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe dürfte sich das fast wie ein Weihnachtswunder angefühlt haben: Nach eineinhalb Jahren eisigen Schweigens zwischen den neuen und den alten Verteidigern von Zschäpe kam es an diesem Tag zu einer gemeinsamen Aktion. Die alten Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm stellten "im Interesse" ihrer Mandantin einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht - und die neuen Anwälte erklärten, Zschäpe stelle auch einen Befangenheitsantrag und schließe sich den Gründen ihrer alten Verteidiger an. Doch selbst wenn sich Zschäpes fünf Verteidiger einmal einig sind, gibt es Probleme: Die Bundesanwaltschaft monierte umgehend, Zschäpe habe ihren Befangenheitsantrag zu spät gestellt. Es ging um das Gutachten des Psychiaters Henning Saß, der Zschäpe großes Selbstbewusstsein attestiert und bei ihr sogar die Möglichkeit sieht, dass sie erneut rechtsradikale Straftaten begeht und deswegen eine Sicherungsverwahrung nach ihrer Haft nicht ausschließt. Das hat er schriftlich ausgearbeitet. Gegen dieses Gutachten hatten sich die Verteidiger gewandt. Sie sprachen Saß die fachliche Eignung ab. Das Gericht aber wies diese Anträge am Mittwoch zurück - mit der knappen Erklärung, nur das mündliche Gutachten in der Hauptverhandlung sei von Bedeutung, das schriftliche habe nicht viel zu sagen. Und deswegen müssten die Verteidiger erst das mündliche Gutachten abwarten. Aber die Verteidiger wollen die Vorstellung dieses Gutachtens ja unbedingt verhindern. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Der Gutachter wird im Jahr 2016 nicht mehr gehört Die Verteidiger warfen dem Gericht sodann vor, ihren Antrag aus "völlig abwegigen Gründen" abgelehnt zu haben und die Verteidigung "bewusst zu behindern". Die Argumente des Gerichts "muten wie ein Kunstgriff an", um sich nicht inhaltlich damit befassen zu müssen, sagte Verteidiger Stahl. Der Angeklagten müsse sich der Eindruck aufdrängen, dass es dem Gericht nicht um eine ordentliche Sachaufklärung gehe, sondern nur um einen schnellen Durchmarsch. Der Gutachter wurde in diesem Jahr dann nicht mehr gehört. Das Gericht vertagte sich auf den 10. Januar 2017. Bis dahin soll entschieden sein, ob das Gericht befangen ist. Und möglicherweise soll 2017 auch das Urteil fallen.
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