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Post by Admin on Jul 19, 2018 8:54:38 GMT 1
Die kalte Abwicklung des Verfassungsstaates Wenn die deutsche Kanzlerin bei einem so grundlegenden Vorgang wie der Massenmigration ein Primat europäischer Lösungen erklärt, stellt das einen Angriff auf die Verfassungslage in Europa dar. Die Merkel-Doktrin der „europäischen Lösung“ für die Migration schafft in Wirklichkeit jedwede Grenzhoheit ab. Das deutsche Grundgesetz zählt nicht mehr. / mehr www.achgut.com/artikel/die_kalte_abwicklung_des_verfassungsstaatesDie Konsequenz muss lauten: Grundgesetzänderungen sind Volksabstimmungen zu unterziehen, um Mißbrauch durch Legislative (Bundestag) und Exekutive (Bundesrat) zu verhindern.
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Post by vonstein on Jul 20, 2018 20:58:29 GMT 1
Ironie an ... ... und wieder aus.
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Post by vonstein on Jul 20, 2018 22:02:39 GMT 1
Zuckerberg-Aussage zu Holocaust-Leugnern entfacht Proteststurm Wie umgehen mit Holocaust-Leugnern auf Facebook? Der jüdische Konzernchef Zuckerberg betont, dass er solche Einträge nicht grundsätzlich entfernen wolle. Nun schlägt ihm eine breite Welle der Entrüstung entgegen. Facebook-Chef Mark Zuckerberg will Beiträge von Holocaust-Leugnern weiterhin nicht grundsätzlich von seiner Plattform verbannen. Er selbst sei Jude und finde es zutiefst beleidigend, wenn Menschen den Völkermord an den Juden im Zweiten Weltkrieg bestritten, sagte der 34-Jährige dem US-Technikblog Recode. "Aber am Ende glaube ich nicht, dass unsere Plattform das herunternehmen sollte, weil ich denke, dass es Dinge gibt, bei denen verschiedene Menschen falsch liegen. Ich denke nicht, dass sie absichtlich falsch liegen", erklärte er. Bei Zuckerbergs Äußerungen geht es vor allem um Länder, in denen die Leugnung des Holocaust nicht strafbar ist. In Deutschland und einigen anderen EU-Ländern ist die Leugnung oder Verharmlosung des Massenmords an Juden illegal. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 entschieden, dass entsprechende Aussagen nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fallen. www.dw.com/de/zuckerberg-aussage-zu-holocaust-leugnern-entfacht-proteststurm/a-44752374
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Post by Admin on Jul 21, 2018 0:50:50 GMT 1
in den usa darf er das gar nicht loeschen, da sein FB ein monopolist ist, und sich an die US-verfassung halten muss. so hab ich das jedenfalls aus den senatshearings mit ihm mitbekommen.
gaebe es 3 oder 4 konkurrierende FBs, waer das was anderes.
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Post by Admin on Jul 21, 2018 23:56:49 GMT 1
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Post by anmerkung on Jul 27, 2018 7:23:21 GMT 1
Die Meinungsfeuerwehr von “correctiv” im Löscheinsatz
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Post by anmerkung on Jul 27, 2018 7:59:38 GMT 1
Wie man ein faschistisches Gesetz verschmierfinkt. ----- SPIEGEL ONLINE 27. Juli 2018, 08:31 Uhr Facebook, YouTube, Twitter Die meisten NetzDG-Beschwerden sind nicht erfolgreich
Eine Analyse von Patrick Beuth ----- Es klngt sehr bedauerlich, was sich dieser Schmeirfink als Überschrift ausgedacht hat. Schade, daß fast gar nicht gelöscht wird.
Nein, keine Analyse. Das ist Hochstapelei. ----- Zusammengefasst: Seit einem halben Jahr gilt das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Nun müssen Facebook, YouTube und Twitter erstmals offenlegen, wie sie auf Grundlage des neuen Gesetzes löschen. Ein erstes Ergebnis: In 70 bis 80 Prozent der Fälle haben Nutzerbeschwerden keinen Erfolg. ---- Zu deutsch. Die allermeisten Internetnutzer verhalten sich höflich und gesetzeskonform. Die etwa 20% Löschungen sind inhaltlich nicht bewertet worden. Es läßt scih als gar keine Aussage treffen, schon gar keine Analyse.
Schmierfinkerei mit Null-Aussagen. Das ist es was das Hamburger Kindermagazin liefert.
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Post by fragezeichen2 on Jul 30, 2018 17:23:55 GMT 1
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Post by Admin on Aug 4, 2018 11:34:12 GMT 1
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Post by Admin on Aug 4, 2018 11:35:43 GMT 1
Bundesverfassungsgericht zu Holocaust-Leugnerin Meinungsfreiheit und die NS-Geschichte Von Christian Gottschalk 03. August 2018 - 15:32 Uhr Das Leugnen des Holocausts gefährdet den öffentlichen Frieden und wird daher zurecht bestraft. Bei einer Verharmlosung der NS-Verbrechen ist die Sache freilich anders, entschied das Bundesverfassungsgericht. www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesverfassungsgericht-zu-holocaust-leugnerin-meinungsfreiheit-und-die-ns-geschichte.bc5caae6-5fb0-417a-b457-9ce823309db7.htmlKarlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag gleich zwei Entscheidungen veröffentlicht, bei denen es sich über den Umgang mit Nazi-Verbrechen beschäftigt hat. Den Relativieren der Vergangenheit betrachtet das Gericht dabei höchst differenziert. In einem Fall hat das Gericht die Verurteilung der notorischen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu einer zweijährigen Haftstrafe gebilligt. Im anderen Fall wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verharmlosung des Holocausts aufgehoben. In beiden Fällen entschieden die gleichen drei Richter des ersten Senates. Die einschlägig vorbestrafte Ursula Haverbeck hatte in mehreren Artikeln die Ermordung von Juden in Auschwitz geleugnet. Die 89 Jahre alte Frau genießt in der rechten Szene Kultstatus. Für ihre Äußerungen wurde sie zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde später auf zwei Jahre ohne Bewährung reduziert. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. „Die Verbreitung erwiesen unwahrer und bewusst falscher Tatsachenbehauptungen kann nicht zur Meinungsbildung beitragen und ist als solche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“, schrieben die Richter in ihrem Beschluss. Die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes überschreite die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung und indiziere eine Störung des öffentlichen Friedens. Die Leugnung des Holocaust sei einer Billigung der NS-Verbrechen gleichzusetzen, so die Richter. Den Alliierten Lügenpropaganda vorgeworfen Im Ergebnis entgegengesetzt entschied das Gericht im Fall eines Mannes, der auf seiner Internetseite eine Audiodatei veröffentlichte, in der ein Dritter die erste Wehrmachtsausstellung, die Ende der 90er Jahre an verschiedenen Orten gezeigt wurde, wegen der teilweise unrichtig dargestellten Fotos von Soldaten kritisiert. Den alliierten Siegermächten wird dabei „Lügenpropaganda“ vorgeworfen. Menschen seien freiwillig mit der SS in Lager gegangen. Holocaust-Überlebenden wird vorgeworfen, mit Vorträgen Geld zu verdienen. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu 70 Tagessätzen à 30 Euro, das Landgericht erhöhte um 30 weitere Tagessätze. Zu unrecht, so das Verfassungsgericht. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Billigung, Leugnung oder Verharmlosung der NS-Verbrechen komme in allen Varianten nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden, erklären die Richter. Bei Billigung und Leugnung sei dies automatisch anzunehmen. Bei einer Verharmlosung müsse jedoch vom Gericht ausdrücklich festgestellt werden, dass der öffentliche Frieden durch die Äußerungen gefährdet sei. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Staat muss beunruhigende Meinungen aushalten Die Richter erklären, dass eine „mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind“ zum freiheitlichen Staat gehören. Eine Verharmlosung der NS-Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation allein begründe keine Strafbarkeit. Das Landgericht Paderborn muss den Fall nun neu entscheiden. Das Grundgesetz setze darauf, dass schwer erträglichen Äußerungen nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird, gab Karlsruhe mit auf den Weg.
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Post by angler on Aug 4, 2018 20:22:19 GMT 1
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Post by fragezeichen2 on Aug 4, 2018 22:32:18 GMT 1
Berliner Schriftsteller Lehmann Er recherchierte über die Senatssprecherin - dann kam die Polizei auf eine Razzia zu ihm nach Hause
Ein 72-jähriger Berliner Schriftsteller entdeckte angebliche Ungereimtheiten im Lebenslauf der Sprecherin der Berliner Landesregierung und verspottete sie als "Flunker-Queen". Jetzt ermittelt die Justiz. Es war morgens früh gegen sechs Uhr an diesem Mittwoch vor zwei Wochen, als Hans-Joachim Lehmann von der Staatsgewalt aus dem Bett geschreckt wurde. Sechs Polizisten standen vor seiner Wohnungstür im Berliner Stadtteil Friedenau - so schildert er es. Sie hätten geklingelt, geklopft und an der Tür gerüttelt - und gerufen: "Aufmachen, Polizei!" Nachdem der 72-Jährige die Beamten schließlich eingelassen hatte, schritten die Beamten zur Razzia. Ein paar Straßen weiter filzten weitere Polizisten das Büro des Berliners. Als die Männer und Frauen wieder gingen, nahmen sie - so Lehmann - alle seine Handys und Rechner mit, ebenso Drucker, Festplatten und USB-Sticks. Lehmann hatte keinen Terroranschlag vorbereitet. Er stand auch nicht im Verdacht des Drogenhandels oder der Schutzgelderpressung. Dennoch hatte das Amtsgericht Tiergarten am 10. Juli auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft den Durchsuchungsbeschluss erlassen. Der Grund: Lehmann hatte ein 79 Seiten umfassendes Pamphlet verfasst und verbreitet, das sich mit angeblichen Ungereimtheiten im Lebenslauf der Berliner Senatssprecherin Claudia Sünder beschäftigte und das ihren Werdegang, so der Beschluss, "in verhöhnender Art und Weise dargestellt" habe. Die 48-Jährige dient seit Anfang 2017 dem Berliner Regierenden Bürgermeister und derzeitigen Bundesratspräsidenten Michael Müller (SPD) als Chefsprecherin. Vorher war sie in der Berliner Politik eher ein unbeschriebenes Blatt. "Tölpelhafte FDJ-Pflanze aus Boltenhagen"
weiter: www.stern.de/politik/deutschland/berlin--razzia-bei-autor-nach-recherchen-ueber-senatssprecherin-8197232.html
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jjb
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Post by jjb on Aug 5, 2018 10:41:28 GMT 1
tja, so lobe ich mir den deutschen rechtsstaat. sofort, mir preussischer gründlichkeit, unbestechlich und hart in der sache. wenn sie es jetzt noch schaffen, ihre tugenden auch bei merkels goldstückchen und den staatlich gepamperten straßenschläger-kids auszuleben, bin ich sehr zufrieden mit den organen der BRD
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Post by Admin on Aug 5, 2018 11:09:57 GMT 1
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Post by fragezeichen2 on Aug 6, 2018 22:27:32 GMT 1
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