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Post by Admin on Jan 6, 2017 10:35:02 GMT 1
das bringt uns leider kein stueck weiter. weder das kdf-gehaeuse noch die anmerkung.
aetsch.
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jjb
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Post by jjb on Jan 6, 2017 16:22:42 GMT 1
etwas leerlauf muss auch mal sein, besonders in den "rauhnächten", mein lieber chef. das kennste doch noch, bevor du ins dschungelcamp ausgewandert bist, gell?
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Post by angler on Jan 6, 2017 20:30:45 GMT 1
Ich bastel mir meine PCs seit 1992 selber zusammen. Die gibt es so nur einmal, nämlich wie ich die Einzelkomponenten zusammengekauft habe. Am ältesten ist das Gehäuse, alle anderen Innereien inklusive Netzteil sind inzwischen mindestens einmal ausgetauscht worden. 1992. JungeJunge Dann war das nicht ATX. Gab´s da schon AT? Da müßtest Du ja sogar den Einschaltknopf passend zum neuen Netzteil ausgetauscht haben. Ein Aufwand. Puh. Mir ist da am liebsten das Bierdragerlgehäuse. Das kann man beliebig anpassen oder austauschen. Und es immer Ohhhs und Ahhhs trächtig.
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Post by anmerkung on Jan 6, 2017 20:52:00 GMT 1
Ich bastel mir meine PCs seit 1992 selber zusammen. Die gibt es so nur einmal, nämlich wie ich die Einzelkomponenten zusammengekauft habe. Am ältesten ist das Gehäuse, alle anderen Innereien inklusive Netzteil sind inzwischen mindestens einmal ausgetauscht worden. 1992. JungeJunge Dann war das nicht ATX. Gab´s da schon AT? Da müßtest Du ja sogar den Einschaltknopf passend zum neuen Netzteil ausgetauscht haben. Ein Aufwand. Puh. Mir ist da am liebsten das Bierdragerlgehäuse. Das kann man beliebig anpassen oder austauschen. Und es immer Ohhhs und Ahhhs trächtig. Nein, es ist das dritte Gehäuse oder so, aber das ist inzwischen ach schon steinalt. Angefangen habe ich mit einem 286er. Das war mein letzter Fehler, der auch nur ein knappes Jahr andauerte. Ab da habe ich die Sache selber in die Hand genommen. Zwischendurch noch Big-Tower wegen SCSI, dann wieder zurück auf Midi, als HDs mit SCSI mithalten konnten.
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Post by anmerkung on Jan 6, 2017 20:54:03 GMT 1
Es führt uns insgesamt zu dem Thema, daß die Beweissicherung eines PCs immer auch die Frage beinhalten muß, wie die Daten, die man übergeholfen bekam, auf die Speichermedien gekommen sind.
Sprich. Die Analyse der EDV 2011 ist reichlich wertlos, weil sie nicht die Fragen klärt, woher die Daten kamen und wo sie dazumal, also 2007 und 2001, erhoben, bearbeitet und gemastert wurden.
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Post by angler on Jan 6, 2017 21:17:31 GMT 1
Es führt uns insgesamt zu dem Thema, daß die Beweissicherung eines PCs immer auch die Frage beinhalten muß, wie die Daten, die man übergeholfen bekam, auf die Speichermedien gekommen sind. Sprich. Die Analyse der EDV 2011 ist reichlich wertlos, weil sie nicht die Fragen klärt, woher die Daten kamen und wo sie dazumal, also 2007 und 2001, erhoben, bearbeitet und gemastert wurden. Da haste Recht. Allerdings kann ich mich ab der Milleniumswende nicht an einen Generationenkonflikt erinnern, was Daten betrifft. Vorher schon. Und wenn nicht einer der verbeamteten Terroristen das Maul aufmacht, werden wir das auch nie erfahren. Das rosarote Video wurde wohl kaum auf einem Laptop gerendert. Solange das nicht bewiesen ist, kann der Götzl rumdödeln wie er will. Aber falls nur ein klitzekleines Steinchen ins Juristengetriebe purzelt.............
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Post by schaf15 on Jan 6, 2017 22:05:58 GMT 1
Es führt uns insgesamt zu dem Thema, daß die Beweissicherung eines PCs immer auch die Frage beinhalten muß, wie die Daten, die man übergeholfen bekam, auf die Speichermedien gekommen sind. Sprich. Die Analyse der EDV 2011 ist reichlich wertlos, weil sie nicht die Fragen klärt, woher die Daten kamen und wo sie dazumal, also 2007 und 2001, erhoben, bearbeitet und gemastert wurden. Mir ging es zwar ursprünglich um die Begründung, mit der man Eminger als Videoersteller ausgeschlossen hat, die Uwes aber nicht. Aber: ja, woher die Daten kamen, kann nicht mal der Untersuchende fachlich richtig beantworten: www.nsu-watch.info/2013/10/protokoll-50-verhandlungstag-24-oktober-2013/RA Heer fragt, ob man eine Datei auf der Festplatte erstellen, die Festplatte ausbauen und die Datei dann an einem anderem PC bearbeiten könne, worauf Sch. antwortet, das könne er nur aus Laienwissen beantworten.
Auf Frage von Nebenklagevertreter RA Langer sagt Sche., der Zusammenhang zwischen den Videoversionen stelle sich über das Schlusszitat von „Paulchen Panther“ her. (s. Blog Aktuell)
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