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Post by Deleted on Jul 30, 2015 8:25:20 GMT 1
ganz auf einer Linie mit dem Schröm LOL
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Post by Admin on Jul 30, 2015 8:44:42 GMT 1
wikileaks hat zu 9/11 nie was gebracht. erstaunlich bei so vielen hunderttausend US Cables etc pp.
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Post by Admin on Jan 14, 2016 11:45:06 GMT 1
Selten dürfte die Bundesanwaltschaft Terroristen angeklagt haben, die sich so offen präsentierten. Mit Fotos posierte die Führungsriege der rechtsextremen „Oldschool Society“ auf Facebook, dokumentierte dort ihr Gründungstreffen, veröffentlichte ungeniert Gewaltaufrufe. Es war, sagen wir, nicht unbedingt das klassisch-klandestine Verhalten von Terrorplanern. Waren die Neonazis also nicht eher Dilettanten als Untergrundkämpfer, wie die Bundesanwaltschaft jetzt behauptet? Sie waren beides. Deshalb ist die Terrorismus-Anklage richtig – und sie kommt zur rechten Zeit. Denn die „Oldschool Society“ steht als mahnendes Exempel, wohin der derzeit grassierende Rassismus in diesem Land führen kann. Nur im Virtuellen soll sich die Gruppe anfangs formiert haben. Immer neue Schauergeschichten über Flüchtlinge tauschten sie dort aus, immer derber ließen sie ihrem Hass freien Lauf, immer weiter steigerten sie ihre Gewaltphantasien. www.taz.de/Kommentar-Rechtsterrorismus/!5268535/ ein Terrorprozess!
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Post by Deleted on Jan 14, 2016 18:30:07 GMT 1
Daß dieser Dreck ein zahlendes Pubikum finden könnte, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Potentielle Kunden in der Geschlossenen ?
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Post by Deleted on Jan 15, 2016 0:15:05 GMT 1
www.taz.de/!140120/ Über entsprechende Regelungen für "Heilanstalten" bin ich leider nicht informiert. Es gilt aber: je weniger Luft man kriegt, desto dankbarer atmet man alles ein was da ist. Ein bewährtes Prinzip des real existierenden Sozialismus.
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Post by Deleted on Jan 15, 2016 0:28:38 GMT 1
Mich wundert, dass im Knast noch jemand lesen kann oder deutsch spricht.
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Post by Admin on Jan 20, 2016 9:38:19 GMT 1
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Post by nsulm on Feb 25, 2016 2:33:04 GMT 1
- Pressemitteilung Strafsachen vom 14. Januar 2016 Strafverfahren gegen Andreas H. u.a. wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. ('Oldschool Society') Am 23.12.2015 hat der Generalbundesanwalt gegen den 57jährigen deutschen Staatsangehörigen Andreas H., den 40jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus W., die 23jährige deutsche Staatsangehörige Denise Vanessa G. und den 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen Olaf O. Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie Vorbereitung eines Explosionsverbrechens erhoben. Den vier Angeschuldigten liegt zur Last, spätestens im Januar 2015 unter dem Namen "Oldschool Society (OSS)" eine terroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr als Mitglieder bzw. die Angeschuldigten Andreas H. und Markus W. als Rädelsführer beteiligt zu haben. Ihnen wird außerdem die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zur Last gelegt. Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 01/2016 des Generalbundesanwalts vom 13.01.2016 Bezug genommen. Dort ist Folgendes ausgeführt: "Die Angeschuldigten, die eine rechtsgerichtete nationalistische Weltanschauung eint, richteten mit weiteren Gleichgesinnten im August 2014 über verschiedene Instant-Messaging-Dienste eine Chatgruppe mit der Bezeichnung "Oldschool Society (OSS)" ein. Dort tauschten sich die Mitglieder der Gruppe regelmäßig über ihre gemeinsamen Ziele aus. Daneben warb die "OSS" in einem sozialen Netzwerk um weitere Mitglieder für die Gruppe. In der weiteren Folge strukturierte und radikalisierte sich die "OSS". Spätestens im Oktober 2014 hatte sich die "OSS" eine Satzung gegeben. Diese sah unter anderem eine weisungsbefugte Führungsebene vor. Die zentralen Führungspositionen des "Präsidenten" und "Vizepräsidenten" nahmen die Angeschuldigten Andreas H. und Markus W. ein. Sie besaßen damit bestimmenden Einfluss auf die Ziele der Gruppierung und deren Umsetzung. Die Angeschuldigte Denise Vanessa G. war als "Schriftführerin" unter anderem für die monatlichen Beitragszahlungen der Mitglieder zuständig. Der Angeschuldigte Olaf O. veröffentlichte als "Pressesprecher" der "OSS" Beiträge in sozialen Netzwerken. Dem satzungsmäßigen Aufbau der "OSS" waren spätestens seit November 2014 auch die internen Kommunikationswege angepasst. Seit dieser Zeit tauschte sich die Führungsebene, der zunächst nur die vier Angeschuldigten angehörten, in einer geschlossenen Chatgruppe mit der Bezeichnung "OSS Geheimrat" aus. Während die "OSS" nach außen lediglich mit allgemeinen, politisch rechtsgerichteten Themen auftrat, trieben die Angeschuldigten die gruppeninterne Radikalisierung weiter voran. Dementsprechend wurden bei einem ersten Gruppentreffen Mitte November 2014 die Herstellung von Sprengstoff sowie Übergriffe auf Salafisten und Asylbewerber erörtert. Spätestens ab Januar 2015 waren unter dem maßgeblichen Einfluss der Angeschuldigten die Ziele der "OSS" darauf ausgerichtet, ihre rechtsextremistische Ideologie durch terroristische Anschläge, insbesondere in Form von Brand- und Nagelbomben, umzusetzen. Ein erster Anschlag war für Anfang Mai 2015 ins Auge gefasst. Konkret war geplant, im Rahmen des zweiten Mitgliedertreffens vom 8. bis 10. Mai 2015 in der Nähe von Borna einen Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft zu begehen. Bei dem Treffen sollten weitere Mitglieder in die Anschlagsplanung eingeweiht und in deren Umsetzung eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund besorgten die Angeschuldigten Markus W. und Denise Vanessa G. Anfang Mai 2015 in Tschechien ohne die erforderliche Erlaubnis diverse pyrotechnische Sprengkörper. Im Rahmen der weiteren Planungen überlegten die Angeschuldigten Andreas H. und Markus W., wie sie die Gefährlichkeit der Sprengmittel durch technische Veränderungen erhöhen können. Hierbei erörterten sie, die Sprengkörper mit Nägeln oder mit Brennstoff zu ummanteln. Zur Verwirklichung der Anschlagsplanungen kam es nicht, weil die Angeschuldigten am 6. Mai 2015 festgenommen wurden (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 vom 6. Mai 2015). Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft." Der 8. Strafsenat unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Baier hat die Anklage den Angeklagten und ihren Verteidigern zugestellt. Diese haben nun Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Einlassungsfrist muss der Senat über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Andrea Titz Richterin am Oberlandesgericht Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München Link dahin: www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2016/05103/index.php
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Post by Admin on Apr 29, 2016 12:12:25 GMT 1
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Post by Admin on May 15, 2016 10:20:17 GMT 1
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Post by Admin on Jun 29, 2016 13:29:28 GMT 1
hxxps://twitter.com/mdr_th/status/748101489780981761
das hatte kathi im radio gesagt: VS hörte 2 Angeklagte ab, oder so ähnlich.
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Post by Admin on Jun 29, 2016 14:08:16 GMT 1
hxxps://twitter.com/MartinaRenner/status/748108160049774592
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Post by Admin on Jun 30, 2016 9:05:07 GMT 1
www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/prozess-ueberfall-ballstaedt-100.htmlProzess um Überfall von Ballstädt Verfassungsschutz hält geheime Dokumente zurück Im Prozess um den Neonazi-Überfall von Ballstädt war am Mittwoch Ortstermin: Richter, Staatsanwälte, Angeklagte und Vertreter der Nebenklage trafen sich in dem kleinen Dorf im Landkreis Gotha. Dabei wurde auch bekannt, dass es im Zusammenhang mit diesem Mammut-Prozess eine Klage gegen den Thüringer Verfassungsschutz gibt. von Johanna Hemkentokrax und Ludwig Kendzia Die Kluft zwischen den Bewohnern von Ballstädt war nirgendwo sichtbarer als in diesem kleinen Saal. Zwischen Stühlen, Tischen, und einer verwaisten Theke standen sie sich gegenüber. In der einen Ecke 15 mutmaßliche Neonazi-Schläger mit ihrem Anhang und auf der anderen Seite Familien und Freunde der Menschen, die im Februar 2014 in diesem Saal krankhausreif geprügelt wurden. Dazwischen der Vorsitzende Richter am Landgericht Erfurt, Holger Pröbstel, der sichtlich Mühe hatte den Überblick zu behalten, wer von den Verfahrensbeteiligten nach Ballstädt gereist war. Mehrere Personen stehen vor einem Haus. Verschaffte sich einen Eindruck vom Tatort: der Vorsitzende Richter Pröbstel (re.) Bildrechte: MDR/Ludwig Kendzia Denn Pröbstel hatte zu einer Begehung des Tatorts geladen. Er und seine Kammer wollten sich ein Bild von den Räumlichkeiten machen, in denen sich vor zwei Jahren brutale Szenen abgespielt haben müssen. Bis in die Nacht hatte die Kirmesgesellschaft gefeiert, als die Truppe Neonazis dort auftauchte und wahllos auf die Feierenden einprügelte. Ihr angeblich Grund soll ein Backstein gewesen sein. Mit diesem hatten Stunden zuvor Unbekannte das Fenster des "Gelben Hauses" in Ballstädt eingeworfen. Das "Gelbe Haus" gilt als berüchtigte Neonazi-Immobilie und Anlaufpunkt für Rechtsextremisten aus ganz Thüringen. Seine Bewohner sollen teilweise aktiv in der Neonazi-Musikszene sein, darunter in der Rechtsrock-Band "Sonderkommando Dirlewanger", benannt nach einer brutalen SS-Einheit aus dem Zweiten Weltkrieg. Verfassungsschutz zeichnete Telefonat auf In den Wochen danach folgen Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Dem Landeskriminalamt gelang es, ein halbes Dutzend mutmaßlicher Täter festzunehmen. Am Ende konnten 15 von ihnen identifiziert und angeklagt werden. Doch noch etwas wurde durch eine Recherche von MDR THÜRINGEN bekannt, was geheim bleiben sollte. Der Thüringer Verfassungsschutz hängt in der Ballstädt-Affäre mittendrin. Denn die Agenten hörten zum Zeitpunkt der Attacke mindestens ein Täter-Handy ab. Auf den Bändern soll die Verabredung zur Tat zu hören sein. Doch erst einen Tag nach dem Überfall werteten die Verfassungsschützer die Aufnahmen aus. Zu spät für die Opfer und zu spät für die Polizei. Diese Aufnahmen sind, so jedenfalls sieht es das Landgericht Erfurt, ein wichtiges Beweismittel. Aus diesem Grund bemühte sich Richter Pröbstel seit Februar dieses Jahres, die Abhörunterlagen und weitere Dokumente vom Verfassungsschutz zu erhalten. Bisher aber ohne Erfolg. Nebenklage-Anwalt Sven Adam sagte MDR THÜRINGEN, der Verfassungsschutz habe sich bisher nur in Ausreden geflüchtet. "Es ist ein Skandal, dass eine Thüringer Behörde sich bei der Aufklärung einer Straftat verweigert", so Adam. ___________ Es geht um V-Leute. Ganz sicher. Fragt sich nur, um welche, um rechte oder linke... oder um beides.
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Post by Admin on Jul 28, 2016 14:37:17 GMT 1
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-07/nauen-brand-fluechtlingsunterkunft-npd-politiker-anklageKnapp ein Jahr nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Nauen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider und fünf mutmaßliche Komplizen erhoben. Fünf Angeklagten werde die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam auf ihrer Website mit. Schneider, der in Nauen Stadtverordneter ist, wird von der Anklage als Rädelsführer angesehen. Er sitzt mit zwei weiteren Angeschuldigten in Untersuchungshaft. Der Prozess könnte noch in diesem Jahr beginnen. Eine Sporthalle, die als Notunterkunft für rund 100 Flüchtlinge dienen sollte, war in der Nacht zum 25. August 2015 in Brand gesetzt und vollkommen zerstört worden. Der Brand der Stadthalle ist nur eine von sieben Straftaten, die einzelnen Mitgliedern der Gruppe vorgeworfen werden. Der Gruppe, die Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter als "rechte Stadtguerilla" bezeichnete, werden unter anderem die Brandstiftung am Auto eines polnischen Bürgers und ein Farbbeutelanschlag auf ein Parteibüro der Linken vorgeworfen. An dem Brandanschlag auf die Sporthalle sollen alle sechs Angeklagten beteiligt gewesen sein.
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Post by Admin on Jul 31, 2016 8:10:14 GMT 1
Vor Beginn der beiden Vernehmungen erklärte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel zunächst, am Morgen einen Antwortbrief vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz erhalten zu haben, der offenbar die angeforderten Unterlagen erhalte. Dass diese dem Gericht nach langer Wartezeit nun doch vorliegen, liegt möglicherweise auch daran, dass die AnwältInnen der Nebenklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Weimar auf Herausgabe der Daten geklagt hatte. ballstaedt2014.org/2016/07/22/prozessdokumentation-20-verhandlungstag-20-07-16/was steht denn drin? was wurde abgehört?
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