Post by anmerkung on Dec 7, 2014 18:12:09 GMT 1
Akte „EDV Asservate 02 bis 12“
Zu Anfang wieder die Betonung, daß sich der geneigte Leser in einem Exzerpt exakt am Inhalt der Akte entlang hangelt. Seite für Seite. Was die Akte nicht enthält, wird auch nicht diskutiert.
Zweitens wird die Akte mit dem Wissensstand von 2014 bewertet, nicht mit jenem, dem die gesamte deutsche Polizei im November und Dezember 2011 ausgeliefert war. Mundlos und Böhnhardt haben laut Beschluß der Mitglieder es deutschen Bundestages vom 22.11.2011 etliche Menschen ermordet und andere schwere Verbrechen begangen.
Unter dieser politischen Prämisse kommt es natürlich zu hanebüchenen Ermittlungsansätzen.
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EDV01 wurde bereits sehr ausführlich diskutiert. Das wird hier nicht wiederholt.
S. 25
EDV02 war eine 20 GB HD IBM-Deskstar.
5. Untersuchungsergebnisse
Von der verbrannten Festplatte konnte ein Image erzeugt werden. Das Image wurde auf eine von KT26 übersandte Sicherungsplatte kopiert und ist jetzt weiteren Auswertungen zugänglich.
Mal sehen, ob diese Platte irgendwo noch einmal auftaucht. (Ganz am Ende, als verschlüsselte Platte)
Es folgen dann diverse DVDs mit Versionsständen der „NSU-DVD“. Wir greifen uns exemplarisch eine raus.
Asservat 3 EDV24 S2011/6300/82
Die DVD konnte größtenteils fehlerfrei gelesen werden. Sie enthält das Video ,NSU Frühling". Der Datenbereich stimmt nicht mit dem Asservat 2 überein. Laut Zeitstempel wurde die DVD am 21.11.2007 um 13:21 Uhr mit Nero gebrannt.
Nun kommt eine Ausreißer, denn am zweiten Weihnachtstag zur besten Thüringer Kloß-Zeit, wird noch eine Charge gebrannt.
Asservat 15 EDV45 S2011/6300/94
Es konnten ausreichend viele zusammenhängende Sektoren im vorderen Bereich gelesen werden, um einen Teil des Inhalts der Video-DVD zu visualisieren. Sie enthält das Video,NSU Frühling". Der DVD-Name lautet NVE_DVD. Laut Zeitstempel wurde die DVD am 26.12.2007 um 12:54 Uhr mit Nero gebrannt.
Wurde da was nachgebessert? Oder nachgeordert?
Das hatten wir ebenfalls bereits erwähnt.
Asservat 16 EDV46 S2011/6300/95
Die Oberfläche der CD wurde abgeklebt, um beim Polieren ein weiteres Ablösen der Reflexionsschicht zu verhindern. Mit verschiedenen Laufwerken wurde das Image ergänzt. Es konnten ausreichend viele zusammenhängende Sektoren am Anfang der CD fehlerfrei gelesen werden, um die CD ,mounten" zu können. Auf der CD befindet sich ein ZIP-gepacktes Archiv (,nsu 1.zip"). Aufgrund der Lesefehler durch die partiell abgelöste Reflexionsschicht, kann das Archiv nicht fehlerfrei entpackt werden. Mit Hilfe der Reparaturfunktion des Linux Zip-Entpackers, konnte der Anfang des Archivs entpackt werden. Das Archiv enthält im Unterverzeichnis ,max\nsu\umgewandelt\" das Video
,u3.avi" mit dem Thema ,NSU Blumen-Mord".
Auf irgendeinem PC gab es mal ein Verzeichnis eines „Max“, in dem Zwischenstände zu NSU gespeichert waren, die irgendwann gezippt wurden.
Hier eine andere Version der NSU-DVD vom 24.11.2007
Asservat 17 EDV47 S2011/6300/96
Der Innenkreis der DVD wurde vor dem Polieren versiegelt. Die DVD wurde etappenweise mehrfach geschliffen, poliert und ergänzend mit verschiedenen Laufwerken ausgelesen. Sie enthält eine andere Version des Videos ,,NSU-Frühling". Laut Zeitstempel wurde sie am 24.11.2007 mit einer Software von CyberLink erstellt.
S. 53 PDF
Die Festplatte 11 konnte analysiert werden. Enthalten ist ein Protokoll zur Internethistorie über einen Zeitraum vom 11 Tagen im März 2011, 5. bis 16. März 2007 Wahrscheinlich war es ein Zocker-PC, denn es handelt sich ausschließlich im für Spiele relevante Seiten.
Fazit:
Aus der Internet History ist nur ein kurzer Zeitraum von 11 Tagen im März 2007 rekonstruiert worden.
Insgesamt ist keine Verfahrensrelevanz ersichtlich.
Sieht so aus, daß der PC nicht verfahrensrelevant ist. Ist er aber doch, denn da waren Videos drauf.
S. 54 PDF
Bei dem o.g. Asservat handelt es sich um eine Festplatte aus der Brandwohnung Frühlingsstraße 26 in Zwickau (Objekt II). Darauf befinden sich u.a. zahlreiche Videodateien (Festplatte ,c" mit wiederum 9 Überordnern), welche überwiegend verschiedene Bearbeitungsstände des ,Paulchen-Videos" beinhalten. Darüber hinaus sind unter einem der Ordner einige Filmaufzeichnungen zu Gedenkmärschen im Ausland (Schweden und Dänemark) zu finden.
Bei hiesiger Auswertung können lediglich Aussagen zu den hier gesichteten Videodateien getroffen werden. Neben diesen befinden sich auf dem Gesamtasservat (komplette Festplatte mit allen Laufwerken) weitere Daten, die hier noch nicht zur Verfügung stehen. Diese werden aktuell in IDA überspielt. Eine vollständige Auswertung des Asservates kann somit erst nach Sichtung aller Daten der Festplatte erfolgen.
Soso, da hat man die Analyse der Daten schön aufgesplittet. Das Referat Kunstsachverstand des BKA macht Videos, Internet machen andere, und noch andere Daten werden erst mal überspielt, ehe sie wiederum von anderen analysiert werden.
S. 55 PDF, Gutachten vom 05.12.2011
In nahezu allen neun Ordnern der Festplatte finden sich Unterordner mit Videosequenzen aus existenten Pink Panther Folgen, die in bearbeiteter Form in der finalen 15-Minuten-Version des ,Paulchen-Videos" (Bekennervideos) Verwendung finden.
Oft lässt die Bezeichnung des jeweiligen Ordners bzw. Unterordners auf den aktuell bearbeiteten / sich in Bearbeitung befindlichen Themenkomplex schließen. Beispielhaft dafür sind folgende Ordner:
* "2007 ortsname": Hier beschäftigt sich der Verfasser ausnahmslos mit der Schlusssequenz. Paulchen wird für seine Taten umjubelt und fährt zusammen mit dem Bürgermeister aus der Stadt hinaus. Statt der Bezeichnung ,UTTERBURG CITY LIMITS" aus der originalen Pink Panther Folge ist in der bearbeiteten Fassung auf dem Ortsausgangsschild ,HOCH LEBE PAULCHEN UND DER NSU" zu lesen.
* ,aktion polizeipistole": Hier sind unter anderem Aufzeichnungen über die TV-Berichterstattung verschiedener Fernsehsender (ZDF - Aktenzeichen XY, WDR, SWR BW, etc.) zum Mordfall der Polizeibeamtin Michele Kiesewetter am 25.07.2007 in Heilbronn, gespeichert. Einzelne Ausschnitte werden später im fertigen Film verwendet.
* ‹aktuelle Version 1107": In diesem Ordner sind ausschließlich Filmsequenzen abgelegt, wie sie sich auf der später sichergestellten DVD befinden. Unter anderem ist bereits mit Änderungsdatum vom 03.12.2007 der 15-minütige Film in der hier bekannten Fassung gespeichert.
* ,,NSU Video stand 140108": In diesem Ordner befindet sich u.a. ein Unterordner mit der Bezeichnung ,Aktuelle Version zum Brennen auf DVD" (Änderungsdatum: 03.12.2007). Auch hier ist der 15-minütige Film in der hier bekannten Fassung abgelegt.
* ,pauschalierend": Hier befinden sich Originalfilmsequenzen der Pink Panther Musik, welche im o.g. Video als Abspann eingeblendet wird.
Analog der Ordnernamen bezeichnen auch die Dateien präzise den darin befindlichen Inhalt bzw. die im Fokus stehenden Personen. So zum Beispiel
Wir greifen uns für die letzte Behauptung genau zwei Beispiele raus.
S. 56 PDF
* ,Gerri auf Kamera.avi"
Hier ist vermutlich BÖHNHARDT gemeint, welcher auf einer Überwachungskamera im Bereich Schanzentisch. 22, Köln-Mühlheim aufgezeichnet worden war als er sich - zwei Fahrräder schiebend - in Richtung des späteren Tatorts, Keupstraße 29 bewegte. BÖHNHARDT benutzte als Aliaspersonalie u.a. Holger GERLACH und trug den Spitznamen ,Gerri". Der Ersteller dieser Datei hat die Person in der Videosequenz offensichtlich als ,Gerri" identifiziert und den Dateinamen entsprechend gewählt.
* ‹max auf kamera.avi"
S. 57 PDF
Hier ist vermutlich MUNDLOS zu sehen, welcher auf einer Überwachungskamera im Bereich Schanzenstr. 22, Köln-Mühlheim aufgezeichnet worden war als er sich - das Fahrrad schiebend - auf dem Weg zum späteren Tatort, Keupstraße 29 befand. Auf dem Gepäckträger des Fahrrades ist ein Hartschalenfahrradkoffer o. ä. Fixiert. MUNDLOS nutzte u.a. die Aliaspersonalie Max BURKHARDT. Der Ersteller der Datei hat offensichtlich ,Max" als handelnde Person in der Videosequenz identifiziert und den Dateinamen entsprechend gewählt.
* ,max auf kamera von hinten.avi"
Hier ist ebenfalls vermutlich MUNDLOS zu sehen, welcher das Fahrrad mit dem befestigten Hartschalenkoffer in Richtung des späteren Tatorts schiebt.
Das ist alles sehr verquast formuliert, für beide Personen identisch.
„Vermutlich“ und „wurde aufgezeichnet“ schließen sich aus. Entweder Böhnhardt wurde mit der Kamera aufgezeichnet, dann wurde er auch identifiziert, nicht nur vermutlich, oder es wurde jemand anderes aufgezeichnet, der vermutlich Böhnhardt sein könnte.
Jetzt aber kommt eine außerordentlich wichtige und völlig richtige falsche Ansage.
Der Ersteller der Datei hat offensichtlich ,Max" als handelnde Person in der Videosequenz identifiziert und den Dateinamen entsprechend gewählt.
Richtig ist: Der Ersteller des Videos …
Falsch ist: … hat offensichtlich … identifiziert...
Anhand der Videosequenz läßt sich erstmal gar nichts offensichtlich identifizieren.
Ich mache mal den versuch einer korrekten Interpretation.
Der Ersteller der Datei hat den Dateinamen entsprechend gewählt, um eine Zuordnung zu „Max“ zu suggerieren.
Wir gehen an der Stelle wieder esoterisch vor und nehmen mal den Fall an, der Uwe oder Uwe oder sitzen am PC und stöpseln aus den bisher eingegangenen Zuarbeiten eine DVD zusammen.
Wer von euch da draußen an den Monitoren benennt Dateien nach seiner eigenen angenommen Zweitidentität und den Spitznamen, die andere für einen haben.
Ich jedenfalls, ich mach das so nicht. Bei mir gibt es immer neutrale oder eben auf die Zielperson bezogene Dateinamen, aber nie welche mit meinem eigenen.
Anregungen willkommen.
Die weitere Kunstkritik ersparen wir uns an der Stelle, denn in den analysierten Videosequenzen finden sich keinerlei Hinweise für gar nichts. Es handelt sich um eine Filmkritik, wie sie jeden Donnerstag in den deutschen Tageszeitungen erscheint. Man kann den Film scheiße finden, wie Renate Holland-Moritz, oder bejubeln. Da nichts in den Videos auf Nichts hinweist, ist es ohne jede Bedeutung.
Insofern ist es schlicht gelogen, was nun folgt.
S. 60 PDF
Unter den zahlreichen Videodateien wurden auch Sequenzen älterer Versuche der Erstellung eines sog. ,Bekenner-Videos" gefunden:
Es gibt kein Bekenntnis, auch kein früheres.
Altes Videomaterial -> NSU Video sehr alt -> nsu.avi (Anderungsdatum 09.03.2001)
Bereits in dieser frühen Fassung eines möglichen Bekennervideos wird das bekannte NSU-Logo und der später verwendete Intro-Text gezeigt. Schriftart und Hintergrund weichen von der späteren 15-Minuten-Version ab.
Wir merken uns den Teil mit der Schriftart, die später geändert wurde.
S. 61 PDF
Das Änderungsdatum vom 09.03.2001 lässt darauf schließen, dass zu diesem Zeitpunkt lediglich der erste Mord an Enver SIMSEK und der Bombenanschlag auf das iranische Lebensmittelgeschäft in Köln verübt wurden.
Soso, es wurde bereits seit der Jahrtausendwende an einem solchen Video gewerkelt. NSU-Logo war schon vorhanden, der Eingangstext auch, aber im Laufe der Jahre änderte sich doch vieles.
Altes Videomaterial -> NSU Video CD aktuell -> NSU FILM.avi (Änderungsdatum 28.10.2001)
S. 63 PDF
Das Änderungsdatum 28.10.2001 erscheint auch hier schlüssig. Weitere der bekannten Straftaten waren zu diesem Zeitpunkt nicht begangen.
Sehr schön. Wo waren denn die beiden Uwes im Jahr 2000, bzw. 2001? Das Bundesamt für Verfassungsschutz weiß Rat.
4.2.3. Bewertung der zwei Vorgängerversionen eines möglichen Bekennervideos
Beide Versionen weichen erheblich in Art, Form und Umfang von der aktuell bekannten DVD ab. Beide Filme orientieren sich noch nicht an dem Trickfilm ,Paulchen Panther". Die früheren Fassungen zeugen von aggressiverem Charakter als die spätere Version, in der die Straftaten in einem verharmlosenden Comic-Schema dargestellt werden. Auch werden in beiden Vorgängerversionen die Personen / Opfer konkret angesprochen und namentlich erwähnt. Die gesteigerte Aggressivität wird auch durch die Untermalung der Filme mit rechtsradikaler Musik unterstützt.
Bei der ersten ,Vorgängerversion" wird das Lied ,Kraft für Deutschland" und bei der zweiten ,Vorgängerversion" das Lied ,Am Puls der Zeit" beides von der deutschen rechtsextremen Band ,Noie Werte" eingespielt.
S. 64 PDF
Anmerkung:
Steffen Hammer, Oliver Hilburger und weitere Mitglieder der Band führten das Plattenlabel und den Versand "German-British Friendship" (G.B.F. Records), das ab Mitte der 90er Jahre maßgeblich zur Ausweitung des Neonazi-Musiknetzwerkes "Blood and Honour" von Großbritannien nach Deutschland beitrug. Zur Gründungsbesetzung der Band gehörten Michael Wendland und Oliver Hilburger. Der langjährige Gitarrist Wendland war zeitweise Landesvorsitzender der NPD in Baden-Württemberg.
Auch hier gilt die Freiheit der Kunstkritik, der man sich nicht anschließen muß, aber darf. Für das Verfahren ohne Bedeutung.
Wir haben es in dem Fall mit einem eher entlastenden Indiz zu tun. Leider ist anhand der Akte eine genaue Expertise nicht möglich. Das Vorliegen der Videos würde eine eigene Kunstkritik ermöglichen. Die fällt aus.
Videos zu Gedenkmärschen in Dänemark und Schweden
Unter einem auf der Festplatte abgelegten Ordner ,Altes Videomaterial" sind zahlreiche Videos zu Gedenkmärschen gespeichert.
Unter dem Unterordner ,schweden" sind Videosequenzen vom
* Gedenkmarsch für Rudolf Hess in Kolding/Dänemark, 20.08.2005 abgelegt.
Anmerkung:
Die Band Die Lunikoff-Verschwörung wurde vom Ex-Landser-Sänger Michael Regener (Pseudonym ,Lunikoff') im Jahre 2004 gegründet, nachdem sich seine Band aufgelöst hatte. Die Band beteiligte sich auch an der ersten Schulhof-CD der NPD.
S. 66 PDF
5. Fazit
Der Verfasser bzw. Bearbeiter der Dateien hat in vielen Zwischenschritten, mit großem zeitlichen und kreativen Aufwand (von denen am Ende offensichtlich nur ein Bruchteil tatsächlich umgesetzt wurde) das hier bekannte ,finale" 15-minütige Bekennervideo erstellt. Eine Vielzahl von Arbeitsschritten wurden dokumentiert und immer wieder gesichert.
Darüber hinaus lässt die in Teilen menschenverachtende und oft zynische Bezeichnung einzelner Dateien einen Schluss auf die Gesinnung des Erstellers/Bearbeiters zu.
Beispielhaft sind hier Bezeichnungen wie ,alil...", ,ali2..."
Weiterhin kann u.a. durch die Bezeichnung von Dateinamen auch auf die Tatbeteiligung von BÖHNHARDT und MUNDLOS am Fahrradbombenanschlag in Köln-Mülheim am 09.06.2004 geschlossen werden.
Alle gespeicherten Ordner und Dateien sind in einem Zeitraum zwischen März 2001 und Januar 2008 zuletzt geändert worden.
Ein belastbarer Beleg für den tatsächlichen Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung einer Datei kann ein Zeitstempel nicht sein.
S. 67
Nach vollständiger Sichtung aller Videodateien konnten keine Hinweise - außer der bereits bekannten Ankündigung am Ende des 15-minütigen, Film ,,PAULCHENS NEUE STREICHE" - auf bisher unbekannte Taten oder auf weitere Elemente eines zweiten Teils gefunden werden.
Das Fazit ist zum Teil hanebüchen, wenn nicht sogar bewußt die Tatsachen verfälschend.
1. Es wird ausgeschlossen, daß es sich um eine Vielzahl von Erstellern, Bearbeitern und Zulieferern handeln kann. Das BKA geht immer von einem aus.
2. Aus menschenverachtenden und zynischen Bezeichnungen sei ein Schluß auf die Gesinnung des Erstellers möglich. Das ist formidabler Blödsinn.
3. Weil es so beweiskräftig und kriminalistisch schön ist, sei es noch einmal in voller Pracht herausgehoben.
kann… durch die Bezeichnung von Dateinamen auch auf die Tatbeteiligung von BÖHNHARDT und MUNDLOS ... geschlossen werden
Ab sofort werde ich meine Dateien immer nach dem Muster Angela Merkel und Klaus-Dieter Fritsche benennen. Da bin ich aber gespannt, auf welche Tatbeteiligung der beiden Staats-Ganoven geschlossen werden kann.
Nun kommt wieder das funktionierende Ermittlungsnarrativ, von dem ja bekannt ist, wer es als erster auf den Mark brachte, eine deutsche Illustrierte. Wer es erfand, das mit der Bekenner-DVD, das ist unbekannt. Vermutlich jemand aus dem Kreis der Ersteller.
S. 68
Vermerk über die wesentlichen Bezüge im Bekenner DVD zum Ermittlungsverfahren Heilbronn
Das wiederholen wir gerne. Weder in den Akten, noch in öffentlich zugänglichen Versatzstücken des Videos sind irgendwelche Bekenntnisse zu irgendwas enthalten. Null. Da ist nichts.
S. 71
Nach 6:00:160 Minuten der DVD beginnt der eingespielte Part in dem der Mordanschlag auf den Gemüsehändler durch Schauspieler nachgestellt wurde. In diesem Zusammenhang wird das Bild des Toten mit Fälschung bezeichnet und das Originalbild mit dem Untertitel Original eingeblendet.
Das müßte das Polaroid von Enver Simsek sein, von dem die Rede geht.
Da fragen wir schon mal an dieser Stelle eine wichtige Frage.
Wer hat sowohl Zugriff auf das Polaroid als auch die Dienstwaffe von Arnold, um diese ablichten zu können? Oder. Wer hat die Möglichkeit, Lichtbilder der Dienstwaffe und des Polaroids an die Ersteller / Bearbeiter des Videos durchzureichen?
Im weiteren Verlauf der Akte werden nun die allgemeinen Dateien von EDV11 untersucht.
S. 72 PDF
Neben wenigen privaten Fotoaufnahmen sind auf der Festplatte u.a. Poster-, T-Shirt- und Tattoovorlagen, zahlreiches Bildmaterial mit nationalsozialistischem Inhalt, Icons und weitere Bildersammlungen, welche zum Teil aus dem Internet stammen dürften abgelegt.
S. 73 PDF
...sowie der bereits bekannte ,NSU-Brief' (siehe Auswertebericht vom 30.11.2011).
S. 74 PDF
Die Ordnerbezeichnung ,,hatecore" deutet bereits auf eine rechte Gesinnung hin.
Anmerkung:
Der Begriff ,hatecore" wird heute oft mit Gruppen in Verbindung gebracht, die dem Rechtsextremismus, Neonazismus, Rassismus und der White-Supremacy-Ideologie anhängen oder nahe stehen.
Nö, deutet er nicht. Auch Linksextremisten können coremäßig haten. Kannste glauben, würde Pitti sagen.
S. 76 PDF
Ich lasse die Personen mal außen vor, es handelt sich um den sehr engen Kreis Verwandter und Bekannter von André Eminger.
Unter dem Pfad EDV 1 /C/Altes Videomaterial/bildermix/bilder/julfest/fertig/gemacht sind sechs Weihnachtsgedichte für Verwandte der Familie EMINGER abgelegt...
* die letzte Datei ist mit ,meine eltern.png" bezeichnet und lässt auf die Eltern des Beschuldigten Ursula Gertrud Doris und Manfred EMINGER schließen.
In der Logik des BKA können wir jetzt felsenfest davon ausgehen, daß EDV11 André Eminger zugeordnet werden muß, der auch der Ersteller und Bearbeiter der „Bekenntnis-DVD“ ist.
S. 78, Abbildung von Grußkarte mit Hakenkreuz
Die Innenseite der Karte beinhaltet einen persönlichen Gruß der Familie EMINGER zum Weihnachts- bzw. Julfest. Der zweitgeborene Sohn, geboren am 13.08.2006, findet in dieser Karte noch keine Erwähnung, was in Bezug auf das Datum der letzten Änderung am 20.12.2005 stimmig erscheint.
Einladungsschreiben zu einer Führung durch die Burg Schönfels am 08.02.2003 abgelegt. In dem Schreiben wird zu einer rechtsmotivierten Veranstaltung geladen. Das wird u.a. ersichtlich durch die Ankündigung:
„Je nach dem wie die Stimmung ist werden wir selber singen, natürlich alte HJLieder, wie es sich für Nationalsozialisten gehört, oder wir werden völkische Musik zum bsp. von unserem Kameraden Frank Rennicke anhören (nicht life) und uns miteinander Unterhalten und Feiern. Ich bitte alle Kameraden um eine angemessene Kleiderordnung da dies keine Skinheadveranstaltung wird sondern ein Treffen von Nationalsozialisten für Nationalsozialisten ist."
Als Kontaktnummer ,Bei Fragen" wird die 0173/9706139 angegeben. Anschlussinhaber ist Manfred EMINGER, ...
Andre EMINGER, war von 02.11.1982 bis 09.07.2005 ebenfalls unter dieser Adresse gemeldet.
Bei Manfred EMINGER handelt es sich um den Vater des Beschuldigten. Andre EMINGER ist möglicher Nutzer des Mobiltelefons.
S. 79 PDF
Bewertet man die Grammatik des verfassten Textes, gelangt man zu dem Schluss, dass der Ersteller erhebliche Schwächen in Orthographie und Interpunktion aufweist. Es werden umgangssprachliches Vokabular und Ausdrücke des Rechtsextremismus verwendet.
S. 80 PDF
In dem Ordner ,bildermix" sind auch private Bilder, die Susann EMINGER schwanger bzw. mit einem Säugling zeigen abgelegt. Die Dateibezeichnungen ,susl.bmp" und ,sus2.bmp" sind hier stimmig mit dem Bildinhalt
S. 81 PDF
Unter dem Unterordner ,bildermix" wurden in dem elektronischen Ordner ,schweden" analog zu den bereits gesichteten Videodateien, Bilddateien zum Gedenkmarsch Daniel WRETSTRÖM in Salem/Schweden 2005 (siehe hierzu Auswertebericht zu EDV 11 -Auswertung der Videodateien vom 05.12.2011) abgespeichert.
Bei der abgebildeten Person oben links (DSCI0001.JPG) handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Maik EMINGER...
Unter dem bereits erwähnten Ordner ,bildermix" befinden sich u.a. zwei weitere Unterordner mit den Bezeichnungen ,uwe wohnung.htm 2 Dateien" Und ,uwe wohnung_Dateien". Darin sind Exposés zu zwei Wohnungen enthalten.
S. 82 PDF
Es handelt sich um ein Immobilienangebot auf ,,Immobilienscout 24" für eine 2-Zimmer-Wohnung in 08062 Zwickau. Anbieter war Heydel Immobilien, Anton-Saefkow-Weg 16 in 08058 Zwickau. Die Wohnung war laut Angebot ab 01.02.2006 bezugsfrei. Letztes Änderungsdatum der Dateien war der 16.01.2006. Die Ordnerbezeichnung ,uwe wohnung..." deutet darauf hin, dass entweder Uwe MUNDLOS oder Uwe BÖHNHARDT bzw. eine andere Person für einen der ,Uwe" im Internet nach Wohnungen recherchiert hat und interessante Angebote gespeichert hat.
In den ,Lost Files" findet sich ein Ordner mit der Bezeichnung ,Dien". In diesem befinden sich lediglich Dateien im Zusammenhang mit dem Computerspiel ,Command & Conquer Generals". Konkrete Informationen zum Inhalt können auf Grund der größtenteils zerstörten Daten in diesem Ordner nicht gewonnen werden.
Bei ,Dien" handelt es sich um einen Spitznamen von Matthias DIENELT, * 16.08.1975 in Lichtenstein. Inwieweit DIENELT tatsächlich Kenntnis vom bzw. Zugriff auf den Inhalt des Ordners ,Dien" hatte, kann hier nicht beurteilt werden. Uwe BÖHNHARDT nutzte u.a. den Namen Matthias DIENELT als Alias-Personalie.
An der Stelle fragen wir wieder die Frage aller Fragen. Wo ist der Dienelt, und warum wird er von der GBA versteckt?
offensichtlich bearbeitete Bilddateien mit verächtlichen Darstellungen von Bundeskanzler a.D. Gerhard SCHRÖDER.
An der Stelle sei wieder der Freiheit der Kunstbetrachtung das Wort geredet.
Wer das Land als erster deutscher Regierungschef nach Adolf Hitler wieder in den Krieg geführt hat, oder wer mit der Durchpeitschung der Hartz-Gesetze die Massenenteignung von Bürgern aktiv zu verantworten hat, der kann nicht verächtlich genug dargestellt werden. Ganz simpel.
S. 84 PDF
Unter dem Ordner ,Altes Videomaterial" befindet sich die Textdatei ,nsu.txt", welche folgende Handlungsanleitung zum Abspielen eines ,NSU-Films" beinhaltet:
‹ AUF DIESER CD BEFINDET SICH EIN FILM
DES NATIONALSOZIALISTISCHEN UNTERGR UNDES
WELCHER SICH IM STAMMVERZEICHNIS UNTER
DEM NAMEN NSUA VI BEFINDET.
DIESER KANN MIT DEM WINDOWS MEDIAPLA YER ODER
CNLICHEN PROGRAMMEN ABGESPIELT WERDEN. "
Die Textdatei wurde zuletzt mit Datum vom 09.03.2001 geändert, was den Schluss zulässt, dass diese ,Handlungsanleitung" möglicherweise zusammen mit der ersten Version des Bekennervideos versandt werden sollte.
Bei den nachfolgenden Fotografien handelt es sich um die im bekannten Bekennervideo gezeigten ,Original"-Aufnahmen der Opfer ÖZÜDOGRU (2. Mord) und TASKÖPRÜ (3. Mord). Diese befinden sich im gleichen Unterordner wie die Videosequenzen zu den einzelnen Taten der ,Ceska-Morde". Da sich innerhalb der Dateien keine EXIF-Daten befinden bzw. keine mehr gefunden werden konnten, kann keine Aussage getroffen werden, mit welcher Kamera diese Aufnahmen gefertigt wurden.
„Original-Aufnahmen? Wer hat die dem Eminger zukommen lassen?
Analog zu den Videosequenzen, welche den Polizistenmord thematisieren, sind im Unterordner ,aktion polizeipistole" Aufnahmen (insgesamt 11 dokumentierte
S. 85 PDF
Positionierungsversuche) der entwendeten Dienstwaffe von M. KIESEWETTER (Pistole Heckler und Koch, Mod. 2000, 9 mm Luger, Nr. 116-021769) gespeichert. Die Waffe wurde dabei so drapiert, dass sie im später bearbeiten Bild freigestellt erscheint. Die fotografierte Waffe wurde später für die Ankündigung einer zweiten DVD in der Schlusssequenz des bekannten ,Bekennervideos" verwendet. Aus den EXIF-Daten der Bilddateien ergibt sich, dass die Aufnahmen mit einer Digitalkamera der Marke MEDION (u.a. bei ALDI vertrieben) gefertigt wurden. Es handelt sich dabei um ein Massenprodukt. Das Datum der letzten Änderung der Bilddateien ist der 14.09.2007.
Wir halten fest, daß laut BKA-Analyse am 14.09.2007 unter Zuhilfenahme einer ALDI-Kamera Fotoaufnahmen der Dienstwaffe von Kiesewetter angefertigt wurden.
Dann lautet die spannende Frage. Wer hatte an diesem Tag Zugriff auf diese Waffe, um eine Fotosession mit ihr durchzuführen?
S. 87 PDF, Fazit
Nahezu alle nahen Verwanden werden in den entsprechenden Dateibezeichnungen genannt. In dem beschriebenen Einladungsschreiben wird die Mobilfunknummer des Manfred EMINGER angegeben. Auffällig ist, dass Andre EMINGER selbst nie in einer auf der ausgewerteten Festplatte (EDV 11) befindlichen Datei Erwähnung findet, was den Schluss zulässt, dass er als Verfasser dieser Dateien fungierte.
Genau hier kommen wir auf die früher gestellte Frage zurück. Wer benennt Dateien nach sich selber oder mit seinem Spitznamen?
Nun ist das BKA auf einmal der Meinung, der Ersteller läßt seinen Namen außen vor.
Aussagen zu einer sich daraus ergebenden möglichen Gefährdung von Bundeskanzler a.D. SCHRÖDER können von hier nicht getroffen werden.
Quark.
Auf Grundlage der dargestellten inhaltlichen Auswertung des Datenträgers kann jedoch keine belastbare Bewertung abgegeben werden, warum sich persönliche Dateien von Andre EMINGER bzw. Familie EMINGER auf der Festplatte (EDV 11) befinden, die in der von MUNDLOS, BÖHNHARDT und ZSCHÄPE genutzten Wohnung in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau sichergestellt wurde.
Wenn man sich von dem Zwang befreit, BMZ in der FS wohnen lassen zu müssen, wo doch höchstens Zschäpe in der Einraumwohnung lebte, dann läßt sich das alles wunderbar erklären.
Die FS26 war auch Emingers kleine Fluchtburg, wenn sein Weib wieder mal Fremdmänner erfreute. Der Eminger fühlte sich in der FS26 wie zu Hause und hatte da möglicherweise sogar einen Arbeitsplatz, weil er als Auftragnehmer von wem auch immer Haßvideos produzierte.
S. 92 / 93 PDF
Vermerk über die Waffe in der Bekenner-DVD mit Bezug zum Ermittlungsverfahren Heilbronn
Detailaufnahme der Waffennummer unterhalb der Aufschrift HK 9mm x 19 116-010514 (Pfeil 1) und Bundesadler (Pfeil 2) mit darunterliegendem Buchstaben (Buchstabe nicht zweifelsfrei erkennbar, könnte sich um ein N handeln - Pfeil 3) Nummer wurde zu Vergleichszwecken und zur Verdeutlichung darunter vermerkt.
In einem Gutachten vom 03.01.2012 wird das Foto der Dienstwaffe Arnold umfangreich analysiert.
Hintergrund weiße Raufasertapete
blauer Tufting Teppichboden mit Polmaterial, Unterschlinge und Einbindung/Vorstrich
Aufnahme mit Medion Digital Camera am 14.09.2007 um 06:53 Uhr
S. 100 PDF, eine andere Aufnahme
Vermutlich Einbau-Lautsprecher
Holzpaneele, vermutlich Dekorfolie Schilf-Weiß Holznachbildung
Vermutlich Teilansicht einer Telefonanlage
Tischoberfläche Buchenholzfurnier
Aufnahmezeit 14.09.2007 um 07:03:18 mit Medion Camera
S. 106
Die Datei pistole1 ohne Tonika ist ein Ausschnitt aus der Aktenzeichen XY-Sendung Mai 2007 ohne Tonspur. Das Erstellungsdatum, Änderungsdatum und letzter Zugriff deuten darauf hin, dass am 20.November 2007 diese Datei vermutlich aus einer anderen Erstellungsquelle auf den Sicherstellungsrechner kopiert wurde. Aus dieser Eingangssequenz (00:20,59 Laufzeit aus pistolel.avi) wurde vermutlich auch das Bild kopiert, das auf der Bekenner-DVD im oberen linken Bildrand (siehe Bild unten Pfeil) Tatortaufnahme Spurensicherung zu erkennen ist.
Im weiteren werden noch die anderen 4 Sequenzen analysiert, die im Endbild der NSU-DVD Verwendung fanden und aus öffentlichen Quellen stammen. Der Satzteil mit ... deuten darauf hin, daß sie am 20.11.2007 aus anderer Quelle ... wird dann fünf Mal wiederholt.
Am 20.11.2007 trudelte also noch einmal ein Zuarbeit zwecks Endfertigung des Videos ein, das seit ca. 2000 in der Mache war.
S. 114 / 115 PDF
Auf EDV11 wurde auch der NSU-Brief gefunden und auf S. 115 als Faksimilie ausgedruckt. Zeitstempel der Datei 2008 folgt einige Seiten später.
S. 123 PDF, es wird die Wohnungssuche analysiert.
Wir erleben eine kleines Schmankerl. Ein Polizist beim BKA denkt mit und vermutet, daß Böhnhardt und Mundlos seit 2006 irgendwo in Zwickau gewohnt haben könnten.
Dies Iässt wiederum den Schluss zu, dass eine andere, der in dieser beschriebenen ähnliche Wohnung im Raum Zwickau durch Uwe BÖHNHARDT oder Uwe MUNDLOS genutzt wurde, die bisher jedoch nicht identifiziert ist.
Es folgt ein sehr umfangreicher Teil Analyse der Wohnungssuche, den ich mir erspare.
Das BKA zieht seine Logik Namen = Eigentümer zurück. Der Eminger hat mit EDV11 überhaupt nichts zu tun, das wurde ihm untergejubelt.
Datei ,NSU Brief.cdr"
Bei der ersten Brandschuttsichtung nach noch erhaltenen Datenträgern wurde in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau, Frühlingsstraße 26/27, eine brandgeschädigte Festplatte ,USB HDD Seagate 320 GB" gefunden. Diese befand sich in der Küche (Komplex-Nr. 2.4) in einem durch den Brand beschädigten Festplattengehäuse.
Einschub:
In der TSK vom 29.11.2011 wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Festplatte des Andre Eminger.
Bei der Datenträgerauswertung durch KI 26-TESIT wurde ein Dokument mit dem Datei-namen ,NSU Brief.cdr" gefunden, welches einen längeren Text des NSU an mögliche Sympathisanten enthält.
Gemäß Zeitstempel der Datei erfolgte der letzte Zugriff am 14.01.2008, 14:07:36 Uhr und die letzte Änderung am 05.03.2002, 12:00:24 Uhr.
Das Erstelldatum lautet 12.02.2007, 17:43:07 Uhr, was sich auf die Erstellung auf dem vorliegenden Datenträger bezieht.
Da das Erstelldatum zeitlich nach der letzten Änderung liegt ist, kann es sich bei der vorliegenden Datei um eine Kopie einer anderen Datei oder von einem anderen Datenträger handeln.
EDV11 ist die Festplatte Emingers. Da lege ich mich fest. Hier haben wir den exemplarischen Beweis, wie jemand aus der Schußlinie genommen wird, damit die gesamte Last der Anklage auf zwei Toten und eine Schweigsame abgeladen werden kann.
Da es Emingers Festplatte ist, bzw. war, diese bis auf das Jahr 2000 zurückverfolgbar ist, gibt es eine sehr einfache Arbeitshypothese.
Herr André Eminger war Auftragnehmer des BKA zur Herstellung von Nazipropaganda jeder Art, die in den einschlägigen Kreisen verteilt werden sollte. Dazu hat er immer mal wieder Zuarbeiten von den zuständigen Führungsoffizieren erhalten.
Wer hat Zugriff auf die Dienstpistolen Arnold und Kiesewetter als auch Polaroids von Tatorten? Die Dienstwaffen Heilbronn kamen auf genau dem gleichen sonderbaren Weg an die Polizei zurück wie das MFT Victorinox eines Tages wieder in der Waffenkammer auftauchte. Entweder die Heilig-Sippe wollte sich von polizeilichen Verfolgungsdruck entlasten und hat die gestohlenen Waffen zurückgegeben oder am Tatort befindliche Kollegen aus der BFE hatten die Waffen entwendet, zu welchem Zweck auch immer, und konnte sie im September 2007 ablichten.
Auch für die Literaturkritik gilt das, was ich für die Filmkritik sagte. Ich breche eine Lanze für die Freiheit der Literatur, eingeschlossen den Literaturkritiker. Für das Kriminalverfahren selber ist die NSU-Kurzprosa ohne Belang. So wie die Literaturkritik bedeutungslos ist.
S. 296 PDF, linguistische Bewertung
Zusammenfassung:
- muttersprachliche Kompetenz des Deutschen
- mittlere bis gute schriftsprachliche Kompetenz, mittlerer Bildungsgrad
- nicht geübt in professioneller Erstellung von Texten
- Vokabular des Rechtsextremismus
S. 306 / 307, Auflösung des Bilderrätsel um die Keupstraßenbomber
Böhnhardt und Mundlos können auf den Videosequenzen nicht identifiziert werden.
S. 306, Gutachten vom 23.12.2011
Untersuchungsauftrag
Es ist festzustellen, ob es sich bei den auf den oben angeführten Überwachungsaufnahmen
abgebildeten männlichen Personen um MUNDLOS, Uwe, geb. 11.08.73 in Jena, bzw.
BÖHNHARDT, Uwe, geb. 01.10.77, handelt.
Im vorliegenden Fall sind aufgrund der ungenügenden Bildqualität der Überwachungsaufnahmen (zu kleiner Abbildungsmaßstab, zu geringe Auflösung, zu schwacher Kontrast, Bewegungsunschärfe, gravierende Artefaktbildung, zum Teil abweichende Aufnahmeperspektive, Mimik) sowie des Umstands, dass ein Teil des Gesichtsbereichs durch Mütze und Brille verdeckt ist, keine Vergleichsarbeiten möglich, da individuelle anatomische Merkmale des Gesichtsbereiches, deren Auswertung für einen solchen Vergleich unerlässlich ist, nicht bzw. nur schemenhaft zu erkennen sind und somit nicht objektiv miteinander verglichen werden können.
Dieses Beweismittel ist geplatzt.
Mit Gutachten vom 23.12.2011 soll die Urheberschaft bzw. Beteiligung Emingers an der Herstellung des Videos geklärt werden.
S. 310 PDF
1. Auftrag:
Das Asservat EDV11 soll dahingehend untersucht werden, ob Hinweise auf den Hersteller des "Paul-chen-Panther-Videos vorhanden sind, bzw. ob Hinweise auf eine Beteiligung/Erstellung es Videos durch Andre EMINGER vorhanden sind.
Aufgrund des Tatvorwurfes der Herstellung der DVD durch Andre EMINGER wurden die hier vorliegenden Asservate (Objekte 22) des EMINGER in die Untersuchung einbezogen.
S. 313 PDF
Innerhalb der unter Punkt 5. aufgeführten Asservate konnte die für die Videos und Corel-Dateien verwendete Schriftart nicht als vorhandene ttf/otf Datei ermittelt werden.
Im Quelltext einer Corel-Datei konnte ein Schriftartverweis extrahiert werden.
Anhand dieses Eintrages konnte im Internet eine zu-gehörige Schrift gefunden werden (COSMIC2N.TTF). Diese wurde auf einem Untersuchungsrechner installiert.
S. 314 PDF
Es handelt sich bei "cosmictwo" zweifelsfrei um die verwendete Schriftart.
Nun wurde EDV01 als auch EDV11 und die anderen Asservate nach dieser Schriftart durchsucht. Es gibt Verweise auf die Schriftart innerhalb von Dateien, allerdings nicht die Schriftart selber. Die Negativbefunde sind auf S. 315/316 PDF dargestellt.
S. 316 PDF
Festgestellt werden kann, dass mit der Summe der auf Asservat EDV11 vorhandenen Dateien, das Video in der vorliegenden Form nicht erstellt werden kann, da Fragmente für das Video fehlen.
S.318 PDF
9.1 - Asservat EDV11:
Auf dem Asservat EDV11 befinden sich keine installierten Programme, die für die Erstellung der Corel-Dateien möglich wären. Es handelt sich um eine reine Datenfestplatte. Es befindet sich ein Verzeichnis mit der Bezeichnung: "benutzte Programme" auf dem Asservat. Hierin enthalten sind die Brennsoftware "Nero 7" sowie ein Videoschneideprogramm "VirtualDubMod". Diese liegen als Installationsdateien vor - sind aber nicht installiert.
Keines der notwendigen Corel-Programme befindet sich auf EDV11.
9.2 - Asservat EDV01:
Auf dem Asservat befindet sich eine installierte Corel Version (CorelGraphics 12)
Sag ich ja, Eminger hatte nur die Aufgabe, das Video zusammmenzustöpseln. Die Dateien bekam er aus anderen Quellen zugearbeitet. Die EDV01 könnte so ein Zuarbeiter-PC gewesen sein. Da wiederum fehlen die Dateien. EDV01 war ein depersonalisierter Internet-Kiosk-PC.
Die noch vorhandenen Datenträger in Form von Festplatten, sind nach einer bisherigen Überprüfung entweder verschlüsselt (EDV02, EDV08) oder zerstört, bzw. hier nicht auslesbar.
Hier erfahren wir nebenbei, daß zwei Datenträger möglicherweise verschlüsselt waren. Sind das die Zuarbeiten aus Wiesbaden und Köln?
Auf dem Acer-Laptop (160 GB) befindet sich Corel-Software, auf einem anderen Acer Laptop (30 GB) ebenfalls, als auch auf dem Midi-Tower.
S. 321 PDF
Ass. 22.1.3.3.1 Magix Video Deluxe 2006 2007_PLUS
Ass. 22.1.7.6.3.1 Magix Video Deluxe 2006_2007_PLUS
Auf dem Laptop (160 GB) und Miditower war Magic video instelliert.
Jetzt kommen interessante Sachen zu den Betriebssystemen. EDV01 spare ich, war schon ausführlich dran.
S. 323 PDF
13. 1 Asservat EDV11
Auf dem Asservat befindet sich kein gültiges Betriebssystem. Es existieren allerdings Spuren eines gelöschten Betriebssystems. Hierauf wird unter Punkt 15. näher eingegangen.
EDV11 war also eine Datenhalde.
S. 324 PDF
13.4 Asservat 22.1.3.3.1
Auf dem Asservat befinden sich 5 Partitionen, die 2. Partition ist gelöscht. Hierin befinden sich keine relevanten Daten. Auf dem Asservat befinden sich zwei Betriebssysteme:
22.1.3.3.1.1\Partition 3
Product Name: Windows Vista (TM) Home Premium
Registered Owner: andre
Install Date: 15/09/07 08:46:45
Last Shutdown Time: 23/11/11 10:03:35
22.1.3.3.1.1\Partition 5
Product Name: Microsoft Windows XP
Registered Owner: OEM
Install Date: 13/04/06 21:57:59
Last Shutdown Time: 01/08/07 22:06:42
Für das Betriebssystem auf der 3. Partition ist der User "Andre" eingetragen. Entgegen des Eintrages für das Installationsdatum (15.09.2007) ist hier aufgrund von Erstellungsdatum des Userverzeichnisses (11.01.2008), NTUSER.DAT (11.01.2008) davon auszugehen, dass der User Andre erst am 11.01.2008 durch den ersten Anmeldevorgang am System erstellt worden ist.
Was sehen wir? Offensichtlich wurde ein OEM-Notebook mit dem vertrauten Betriebssystem versehen und damit weiter gearbeitet, ohne das frühere BS hochzufahren. Einige Monate lang lag es wohl einfach nur rum.
S. 328 PDF, das war dann wohl die Backup-Platte, externe HDD
14.9 Asservat 22.1.3.3.5
Auf dem Asservat befindet sich unter dem Pfad "Partitionl\RECYCLED.BIN\S-1-5-21-41920003598-1361527903-3624675963-1000\politik" 10 das gelöschte Verzeichnis "bilder". Hierin enthalten sind 3.421 Dateien und Verzeichnisse. Hiervon sind 3.046 Dateien und Verzeichnisse identisch mit dem gleichnamigen Verzeichnis aus EDV
1. Das Löschdatum der Verzeichnisse wird mit 17.11.2011 angegeben. Die Einträge des letzten Zugriffs der Verzeichnisse unterstützen das Löschdatum.
15. gelöschtes Betriebssystem auf EDV11
Auf dem Asservat EDV 11 befinden sich Spuren eines gelöschten Betriebssystems. Folgende Informationen konnten bisher hierzu gefunden werden.
Betriebssystem: Microsoft Windows XP - Service Pack2
Registered Owner: Dien
ComputerName: Matthias
User: Dien
Erstellungsdatum: 05.03.2007 gemäß Registry (15.03.2007 gemäß NTUSER.dat)
Löschdatum: 14.01.2008
Ob es sich bei dem User um Matthias DIENELT oder nur um einen genutzten ALIAS Namen handelt ist derzeit noch offen. Es werden hierzu Vergleiche zu den Asservaten des DIENELT angestellt. Die Untersuchung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
Das kann ich nach BKA-Logik eindeutig sagen. Es handelt sich um Matthias Dienelt.
S. 329 PDF
16. Bisheriges Ergebnis
Nach jetzigem Stand der Untersuchung können folgende Feststellungen getroffen werden:
1. Bei der auf EDV 11 in vorhandenen Videos und Corel-Bildern verwendeten Schriftart handelt es sich um "COSMIC2N.ttf".
2. Diese Schrift ist auf keinem der Asservate des EMINGER vorhanden oder installiert. Auch für die Asservate EDV01/EDV11 ist keine derartige Schrift vorhanden oder installiert.
4. Mit welcher Software die Videos erstellt worden sind, kann noch nicht zweifelsfrei gesagt werden.
5. Auf den untersuchten Asservaten des EMINGER befinden sich keine Hinweise, dass eine der bekannten Dateien des EDV11 mit NSU-Bezug erstellt, bearbeitet, geöffnet wurde.
7. Die bisher durchgeführten Untersuchungen ergeben keine Hinweise auf einen Hersteller des Bekennervideos, bzw. der Videos auf Asservat EDV11 . Für Andre EMINGER als Hersteller des Bekennervideos /bzw. der beiden "Vorläufervideos" gibt es derzeit keine Hinweise. Auch seine Beteiligung an der Herstellung kann derzeit nicht festgestellt werden.
Es folgt ein linguistisches Gutachten vom 06.12.2011 zum NSU-Brief.
S. 340 PDF
6.1 TEXTANALYSE
Der Autor des Schreibens NSU1 verfügt über muttersprachliche Kompetenz des Deutschen. Hinweise auf regionale bzw. dialektale Besonderheiten liegen nicht vor.
Als Autor ist ein reifer Mensch anzunehmen.
Der Text zeigt eine mittlere bis gute schriftsprachliche Kompetenz, wovon sich ein mittlerer Bildungsgrad ableiten Iässt. Der Autor ist nicht geübt im professionellen Erstellen von Texten.
Das Vokabular in NSU1 ist typisch für Schreiben des Rechtsextremismus.
Es folgt die Untersuchung, ob die in der FS26 gefundenen Zeitungsausschnitte im NSU-Video Verwendung fanden. Gutachten vom 26.01.2012
S. 346
Folgende Übereinstimmung konnte dabei festgestellt werden:
2.1
Der Zeitungsartikel Soko mit 19 Beamten untersucht den ,Blumen-Mord'" thematisiert den Mord an Enver SIMSEK vom 09.09.2000 in Nürnberg. SIMSEK war das erste Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 1:23 im ersten Vorgänger-Video Verwendung.
2.2
Der Zeitungsartikel thematisiert den Anschlag auf ein iranisches Lebensmittelgeschäft vom 19.01.2001 in Köln. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 1:45 im ersten Vorgänger-Video Verwendung.
Folgende Übereinstimmung konnte dabei festgestellt werden:
3.1
Der Zeitungsartikel thematisiert den Mord an Habil KILIC vom 29.08.2001 in München. KILIC war das vierte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 0:59 im zweiten Vorgänger-Video Verwendung. Auffällig ist, dass vor dem Zeitungsartikel das Datum „13.06.2001" eingeblendet wird. An diesem Tag fand der zweite Mord der Czeska-Serie z. N. ÖZÜDOGRU in Nürnberg statt. Der/die Ersteller haben augenscheinlich den verwendeten Zeitungsartikel der falschen Tat zugeordnet.
usw. usf.
S. 348ff PDF
Abgleich der Zeitungsausschnitte mit dem NSU-Bekennervideo
Folgende Übereinstimmung konnte dabei festgestellt werden:
4.1
Der Zeitungsartikel' mit der Überschrift ,Opfer liegt im künstlichen Koma" zeigt eine rote Blechdose mit weißen Sternen. Der Artikel thematisiert den Bombenanschlag am 19.01.2001 in Köln. Genau dieselbe Dose wird im Bekenner-Video und dem Zusatz ,Das kleine Bömbchen" in Minute 1:37 gezeigt.
Anschließend wird ein Ticker-Laufband mit dem Text ,Opfer liegt im künstlichen
Koma" eingeblendet.
4.2
Der Zeitungsartikel' mit der Überschrift ,Blumenhändler starb" thematisiert den Mord an Blumenhändler Enver SIMSEK vom 09.09.2000. SIMSEK war das erste Mordopfer der ,,Czeska-Serie". Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 3:40 im Bekenner-Video Verwendung.
4.3
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,Mord im Gemüseladen" thematisiert den Mord an Süleyman TASKÖPRÜ vom 27.06.2001 in Hamburg. TASKÖPRU war das dritte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 3:44 im Bekenner-Video Verwendung.
4.4
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,München: Mord neben Polizeirevier" thematisiert den Mord an Gemüsehändler KILIC vom 29.08.2001 in München. KILIC war das vierte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:46 im Bekenner-Video Verwendung.
4.5
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,Rätsel um Morde" thematisiert die ersten vier Morde, der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:48 im Bekenner-Video Verwendung.
4.6
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,Brutaler Mord am Döner-Stand" thematisiert den Mord an Ismail YASAR vom 09.06.2005 in Nürnberg. YASAR war das sechste Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:50 im Bekenner-Video Verwendung.
4.7
Der Zeitungsartikel ,Angst vor dem Serien-Killer" thematisiert den Mord an Theodoros BOULGARIDES vom 15.06.2005 in München. BOULGARIDES war das siebte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:56 im Bekenner-Video Verwendung.
4.8
Der Zeitungsartikel ,Eiskalt hingerichtet- das siebte Opfer" thematisiert ebenfalls den Mord an BOULGARIDES vom 15.06.2005 in München. In dem Artikel sind sieben Bilder der bisherigen Mordopfer abgebildet. Zwei der Bilder finden im Bekenner-Video Verwendung. So wird das Bild von BOULGARIDES in Minute 3:51 im Bekenner-Video eingeblendet. Und in Minute 4:59 des Bekenner-Videos werden die Portraits aller neun Mordopfer eingeblendet. Dabei stammt das Bild des dritten Mordopfers, Süleyman TASKÖPRÜ, aus dem o. g. Artikel.
Jetzt kommt wieder höhere Kriminallogik, die mir nicht zugänglich ist.
S. 351 PDF
Aufgrund der Auffindesituation der geordnet abgelegten Zeitungsartikel, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Beate ZSCHÄPE auch von den in den Videos verwendeten Zeitungsausschnitten Kenntnis hatte.
S. 352, Nachtrag zu den Zeitstempeln der Privatfotos Eminger, 19.12.2011
Im Folgenden wird für die zeitliche Einordnung der Fotografien / Grafiken jeweils das letzte Änderungsdatum der betreffenden Datei aufgeführt:
Sämtlich Bilddateien aus dem Ordner und allen zugehörigen Unterordnern ,C/Altes Videomaterial/bildermix/bilder/" wurden mit Datum vom 12.02.2007 erzeugt. Das Änderungsdatum, also der Zeitstempel weicht davon allerdings ab. Entsprechend betrifft das die Dateien:
-,C/Altes Videomaterial/bildermix/bilder/julfest/fertig/gemacht/maik.png": Änderungsdatum: 18.12.2005 14:00:22
- ,katrin.png": Änderungsdatum: 20.12.2005 13:12:18
- ,fosi.png": Änderungsdatum: 18.12.2005 17:47:46
- ,schwiegereltern.png": Änderungsdatum: 18.12.2005 18:56:39
- ,ronny.png": Änderungsdatum: 20.12.2005 12:02:15
- ,meine eltern.png": Änderungsdatum: 20.12.2005 14:16:43
Eine Erklärung, weshalb mehrere Dateien das gleiche Änderungsdatum aufweisen und dies offensichtlich auch vor der tatsächlichen Erstellung der Bilder liegt (Das erste Kind der EMINGERs wurde 2002 geboren), kann von hier nicht geliefert werden.
S. 355 PDF, erstmaliges Bearbeiten Paulchen Panther
In Erledigung des Auftrags des Generalbundesanwalts vom 12.12.2011 wird mitgeteilt, dass die Paulchen-Panther-Figur zum ersten Mal mit Änderungsdatum vom 30.05.2006 auf der Festplatte EDV 11 bearbeitet wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nur ein vorläufiges Ergebnis ist, da die Auswertung der sichergestellten EDVen noch nicht abgeschlossen ist.
Es folgt linguistischer Vergleich NSU-Brief, Bombenanschlag Köln.
S. 358 PDF
1. UNTERSUCHUNGSANTRAG
Der Antragsteller bittet darum ,festzustellen ob der/die Urheber des Flugblattes zum Anschlag 2004, Köln, Keuperstufe., identisch mit dem/den Urheber(n) des sog. ,NSU-Briefes' (EDV 11) ist/sind."
S, 364 PDF
6. SCHLUSSFOLGERUNG
6.1 TEXTVERGLEICH
Die Texte NSU1 und KÖLN1 weisen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede auf. Die festgestellten sprachlichen Merkmale sind jedoch nicht von großer Aussagekraft. Da sich zudem keine Unvereinbarkeiten erwiesen haben, kann Autorenidentität weder festgestellt noch ausgeschlossen werden (nun Piquet).
Der Aussagewert ist also identisch gleich Null.
Zu Anfang wieder die Betonung, daß sich der geneigte Leser in einem Exzerpt exakt am Inhalt der Akte entlang hangelt. Seite für Seite. Was die Akte nicht enthält, wird auch nicht diskutiert.
Zweitens wird die Akte mit dem Wissensstand von 2014 bewertet, nicht mit jenem, dem die gesamte deutsche Polizei im November und Dezember 2011 ausgeliefert war. Mundlos und Böhnhardt haben laut Beschluß der Mitglieder es deutschen Bundestages vom 22.11.2011 etliche Menschen ermordet und andere schwere Verbrechen begangen.
Unter dieser politischen Prämisse kommt es natürlich zu hanebüchenen Ermittlungsansätzen.
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EDV01 wurde bereits sehr ausführlich diskutiert. Das wird hier nicht wiederholt.
S. 25
EDV02 war eine 20 GB HD IBM-Deskstar.
5. Untersuchungsergebnisse
Von der verbrannten Festplatte konnte ein Image erzeugt werden. Das Image wurde auf eine von KT26 übersandte Sicherungsplatte kopiert und ist jetzt weiteren Auswertungen zugänglich.
Mal sehen, ob diese Platte irgendwo noch einmal auftaucht. (Ganz am Ende, als verschlüsselte Platte)
Es folgen dann diverse DVDs mit Versionsständen der „NSU-DVD“. Wir greifen uns exemplarisch eine raus.
Asservat 3 EDV24 S2011/6300/82
Die DVD konnte größtenteils fehlerfrei gelesen werden. Sie enthält das Video ,NSU Frühling". Der Datenbereich stimmt nicht mit dem Asservat 2 überein. Laut Zeitstempel wurde die DVD am 21.11.2007 um 13:21 Uhr mit Nero gebrannt.
Nun kommt eine Ausreißer, denn am zweiten Weihnachtstag zur besten Thüringer Kloß-Zeit, wird noch eine Charge gebrannt.
Asservat 15 EDV45 S2011/6300/94
Es konnten ausreichend viele zusammenhängende Sektoren im vorderen Bereich gelesen werden, um einen Teil des Inhalts der Video-DVD zu visualisieren. Sie enthält das Video,NSU Frühling". Der DVD-Name lautet NVE_DVD. Laut Zeitstempel wurde die DVD am 26.12.2007 um 12:54 Uhr mit Nero gebrannt.
Wurde da was nachgebessert? Oder nachgeordert?
Das hatten wir ebenfalls bereits erwähnt.
Asservat 16 EDV46 S2011/6300/95
Die Oberfläche der CD wurde abgeklebt, um beim Polieren ein weiteres Ablösen der Reflexionsschicht zu verhindern. Mit verschiedenen Laufwerken wurde das Image ergänzt. Es konnten ausreichend viele zusammenhängende Sektoren am Anfang der CD fehlerfrei gelesen werden, um die CD ,mounten" zu können. Auf der CD befindet sich ein ZIP-gepacktes Archiv (,nsu 1.zip"). Aufgrund der Lesefehler durch die partiell abgelöste Reflexionsschicht, kann das Archiv nicht fehlerfrei entpackt werden. Mit Hilfe der Reparaturfunktion des Linux Zip-Entpackers, konnte der Anfang des Archivs entpackt werden. Das Archiv enthält im Unterverzeichnis ,max\nsu\umgewandelt\" das Video
,u3.avi" mit dem Thema ,NSU Blumen-Mord".
Auf irgendeinem PC gab es mal ein Verzeichnis eines „Max“, in dem Zwischenstände zu NSU gespeichert waren, die irgendwann gezippt wurden.
Hier eine andere Version der NSU-DVD vom 24.11.2007
Asservat 17 EDV47 S2011/6300/96
Der Innenkreis der DVD wurde vor dem Polieren versiegelt. Die DVD wurde etappenweise mehrfach geschliffen, poliert und ergänzend mit verschiedenen Laufwerken ausgelesen. Sie enthält eine andere Version des Videos ,,NSU-Frühling". Laut Zeitstempel wurde sie am 24.11.2007 mit einer Software von CyberLink erstellt.
S. 53 PDF
Die Festplatte 11 konnte analysiert werden. Enthalten ist ein Protokoll zur Internethistorie über einen Zeitraum vom 11 Tagen im März 2011, 5. bis 16. März 2007 Wahrscheinlich war es ein Zocker-PC, denn es handelt sich ausschließlich im für Spiele relevante Seiten.
Fazit:
Aus der Internet History ist nur ein kurzer Zeitraum von 11 Tagen im März 2007 rekonstruiert worden.
Insgesamt ist keine Verfahrensrelevanz ersichtlich.
Sieht so aus, daß der PC nicht verfahrensrelevant ist. Ist er aber doch, denn da waren Videos drauf.
S. 54 PDF
Bei dem o.g. Asservat handelt es sich um eine Festplatte aus der Brandwohnung Frühlingsstraße 26 in Zwickau (Objekt II). Darauf befinden sich u.a. zahlreiche Videodateien (Festplatte ,c" mit wiederum 9 Überordnern), welche überwiegend verschiedene Bearbeitungsstände des ,Paulchen-Videos" beinhalten. Darüber hinaus sind unter einem der Ordner einige Filmaufzeichnungen zu Gedenkmärschen im Ausland (Schweden und Dänemark) zu finden.
Bei hiesiger Auswertung können lediglich Aussagen zu den hier gesichteten Videodateien getroffen werden. Neben diesen befinden sich auf dem Gesamtasservat (komplette Festplatte mit allen Laufwerken) weitere Daten, die hier noch nicht zur Verfügung stehen. Diese werden aktuell in IDA überspielt. Eine vollständige Auswertung des Asservates kann somit erst nach Sichtung aller Daten der Festplatte erfolgen.
Soso, da hat man die Analyse der Daten schön aufgesplittet. Das Referat Kunstsachverstand des BKA macht Videos, Internet machen andere, und noch andere Daten werden erst mal überspielt, ehe sie wiederum von anderen analysiert werden.
S. 55 PDF, Gutachten vom 05.12.2011
In nahezu allen neun Ordnern der Festplatte finden sich Unterordner mit Videosequenzen aus existenten Pink Panther Folgen, die in bearbeiteter Form in der finalen 15-Minuten-Version des ,Paulchen-Videos" (Bekennervideos) Verwendung finden.
Oft lässt die Bezeichnung des jeweiligen Ordners bzw. Unterordners auf den aktuell bearbeiteten / sich in Bearbeitung befindlichen Themenkomplex schließen. Beispielhaft dafür sind folgende Ordner:
* "2007 ortsname": Hier beschäftigt sich der Verfasser ausnahmslos mit der Schlusssequenz. Paulchen wird für seine Taten umjubelt und fährt zusammen mit dem Bürgermeister aus der Stadt hinaus. Statt der Bezeichnung ,UTTERBURG CITY LIMITS" aus der originalen Pink Panther Folge ist in der bearbeiteten Fassung auf dem Ortsausgangsschild ,HOCH LEBE PAULCHEN UND DER NSU" zu lesen.
* ,aktion polizeipistole": Hier sind unter anderem Aufzeichnungen über die TV-Berichterstattung verschiedener Fernsehsender (ZDF - Aktenzeichen XY, WDR, SWR BW, etc.) zum Mordfall der Polizeibeamtin Michele Kiesewetter am 25.07.2007 in Heilbronn, gespeichert. Einzelne Ausschnitte werden später im fertigen Film verwendet.
* ‹aktuelle Version 1107": In diesem Ordner sind ausschließlich Filmsequenzen abgelegt, wie sie sich auf der später sichergestellten DVD befinden. Unter anderem ist bereits mit Änderungsdatum vom 03.12.2007 der 15-minütige Film in der hier bekannten Fassung gespeichert.
* ,,NSU Video stand 140108": In diesem Ordner befindet sich u.a. ein Unterordner mit der Bezeichnung ,Aktuelle Version zum Brennen auf DVD" (Änderungsdatum: 03.12.2007). Auch hier ist der 15-minütige Film in der hier bekannten Fassung abgelegt.
* ,pauschalierend": Hier befinden sich Originalfilmsequenzen der Pink Panther Musik, welche im o.g. Video als Abspann eingeblendet wird.
Analog der Ordnernamen bezeichnen auch die Dateien präzise den darin befindlichen Inhalt bzw. die im Fokus stehenden Personen. So zum Beispiel
Wir greifen uns für die letzte Behauptung genau zwei Beispiele raus.
S. 56 PDF
* ,Gerri auf Kamera.avi"
Hier ist vermutlich BÖHNHARDT gemeint, welcher auf einer Überwachungskamera im Bereich Schanzentisch. 22, Köln-Mühlheim aufgezeichnet worden war als er sich - zwei Fahrräder schiebend - in Richtung des späteren Tatorts, Keupstraße 29 bewegte. BÖHNHARDT benutzte als Aliaspersonalie u.a. Holger GERLACH und trug den Spitznamen ,Gerri". Der Ersteller dieser Datei hat die Person in der Videosequenz offensichtlich als ,Gerri" identifiziert und den Dateinamen entsprechend gewählt.
* ‹max auf kamera.avi"
S. 57 PDF
Hier ist vermutlich MUNDLOS zu sehen, welcher auf einer Überwachungskamera im Bereich Schanzenstr. 22, Köln-Mühlheim aufgezeichnet worden war als er sich - das Fahrrad schiebend - auf dem Weg zum späteren Tatort, Keupstraße 29 befand. Auf dem Gepäckträger des Fahrrades ist ein Hartschalenfahrradkoffer o. ä. Fixiert. MUNDLOS nutzte u.a. die Aliaspersonalie Max BURKHARDT. Der Ersteller der Datei hat offensichtlich ,Max" als handelnde Person in der Videosequenz identifiziert und den Dateinamen entsprechend gewählt.
* ,max auf kamera von hinten.avi"
Hier ist ebenfalls vermutlich MUNDLOS zu sehen, welcher das Fahrrad mit dem befestigten Hartschalenkoffer in Richtung des späteren Tatorts schiebt.
Das ist alles sehr verquast formuliert, für beide Personen identisch.
„Vermutlich“ und „wurde aufgezeichnet“ schließen sich aus. Entweder Böhnhardt wurde mit der Kamera aufgezeichnet, dann wurde er auch identifiziert, nicht nur vermutlich, oder es wurde jemand anderes aufgezeichnet, der vermutlich Böhnhardt sein könnte.
Jetzt aber kommt eine außerordentlich wichtige und völlig richtige falsche Ansage.
Der Ersteller der Datei hat offensichtlich ,Max" als handelnde Person in der Videosequenz identifiziert und den Dateinamen entsprechend gewählt.
Richtig ist: Der Ersteller des Videos …
Falsch ist: … hat offensichtlich … identifiziert...
Anhand der Videosequenz läßt sich erstmal gar nichts offensichtlich identifizieren.
Ich mache mal den versuch einer korrekten Interpretation.
Der Ersteller der Datei hat den Dateinamen entsprechend gewählt, um eine Zuordnung zu „Max“ zu suggerieren.
Wir gehen an der Stelle wieder esoterisch vor und nehmen mal den Fall an, der Uwe oder Uwe oder sitzen am PC und stöpseln aus den bisher eingegangenen Zuarbeiten eine DVD zusammen.
Wer von euch da draußen an den Monitoren benennt Dateien nach seiner eigenen angenommen Zweitidentität und den Spitznamen, die andere für einen haben.
Ich jedenfalls, ich mach das so nicht. Bei mir gibt es immer neutrale oder eben auf die Zielperson bezogene Dateinamen, aber nie welche mit meinem eigenen.
Anregungen willkommen.
Die weitere Kunstkritik ersparen wir uns an der Stelle, denn in den analysierten Videosequenzen finden sich keinerlei Hinweise für gar nichts. Es handelt sich um eine Filmkritik, wie sie jeden Donnerstag in den deutschen Tageszeitungen erscheint. Man kann den Film scheiße finden, wie Renate Holland-Moritz, oder bejubeln. Da nichts in den Videos auf Nichts hinweist, ist es ohne jede Bedeutung.
Insofern ist es schlicht gelogen, was nun folgt.
S. 60 PDF
Unter den zahlreichen Videodateien wurden auch Sequenzen älterer Versuche der Erstellung eines sog. ,Bekenner-Videos" gefunden:
Es gibt kein Bekenntnis, auch kein früheres.
Altes Videomaterial -> NSU Video sehr alt -> nsu.avi (Anderungsdatum 09.03.2001)
Bereits in dieser frühen Fassung eines möglichen Bekennervideos wird das bekannte NSU-Logo und der später verwendete Intro-Text gezeigt. Schriftart und Hintergrund weichen von der späteren 15-Minuten-Version ab.
Wir merken uns den Teil mit der Schriftart, die später geändert wurde.
S. 61 PDF
Das Änderungsdatum vom 09.03.2001 lässt darauf schließen, dass zu diesem Zeitpunkt lediglich der erste Mord an Enver SIMSEK und der Bombenanschlag auf das iranische Lebensmittelgeschäft in Köln verübt wurden.
Soso, es wurde bereits seit der Jahrtausendwende an einem solchen Video gewerkelt. NSU-Logo war schon vorhanden, der Eingangstext auch, aber im Laufe der Jahre änderte sich doch vieles.
Altes Videomaterial -> NSU Video CD aktuell -> NSU FILM.avi (Änderungsdatum 28.10.2001)
S. 63 PDF
Das Änderungsdatum 28.10.2001 erscheint auch hier schlüssig. Weitere der bekannten Straftaten waren zu diesem Zeitpunkt nicht begangen.
Sehr schön. Wo waren denn die beiden Uwes im Jahr 2000, bzw. 2001? Das Bundesamt für Verfassungsschutz weiß Rat.
4.2.3. Bewertung der zwei Vorgängerversionen eines möglichen Bekennervideos
Beide Versionen weichen erheblich in Art, Form und Umfang von der aktuell bekannten DVD ab. Beide Filme orientieren sich noch nicht an dem Trickfilm ,Paulchen Panther". Die früheren Fassungen zeugen von aggressiverem Charakter als die spätere Version, in der die Straftaten in einem verharmlosenden Comic-Schema dargestellt werden. Auch werden in beiden Vorgängerversionen die Personen / Opfer konkret angesprochen und namentlich erwähnt. Die gesteigerte Aggressivität wird auch durch die Untermalung der Filme mit rechtsradikaler Musik unterstützt.
Bei der ersten ,Vorgängerversion" wird das Lied ,Kraft für Deutschland" und bei der zweiten ,Vorgängerversion" das Lied ,Am Puls der Zeit" beides von der deutschen rechtsextremen Band ,Noie Werte" eingespielt.
S. 64 PDF
Anmerkung:
Steffen Hammer, Oliver Hilburger und weitere Mitglieder der Band führten das Plattenlabel und den Versand "German-British Friendship" (G.B.F. Records), das ab Mitte der 90er Jahre maßgeblich zur Ausweitung des Neonazi-Musiknetzwerkes "Blood and Honour" von Großbritannien nach Deutschland beitrug. Zur Gründungsbesetzung der Band gehörten Michael Wendland und Oliver Hilburger. Der langjährige Gitarrist Wendland war zeitweise Landesvorsitzender der NPD in Baden-Württemberg.
Auch hier gilt die Freiheit der Kunstkritik, der man sich nicht anschließen muß, aber darf. Für das Verfahren ohne Bedeutung.
Wir haben es in dem Fall mit einem eher entlastenden Indiz zu tun. Leider ist anhand der Akte eine genaue Expertise nicht möglich. Das Vorliegen der Videos würde eine eigene Kunstkritik ermöglichen. Die fällt aus.
Videos zu Gedenkmärschen in Dänemark und Schweden
Unter einem auf der Festplatte abgelegten Ordner ,Altes Videomaterial" sind zahlreiche Videos zu Gedenkmärschen gespeichert.
Unter dem Unterordner ,schweden" sind Videosequenzen vom
* Gedenkmarsch für Rudolf Hess in Kolding/Dänemark, 20.08.2005 abgelegt.
Anmerkung:
Die Band Die Lunikoff-Verschwörung wurde vom Ex-Landser-Sänger Michael Regener (Pseudonym ,Lunikoff') im Jahre 2004 gegründet, nachdem sich seine Band aufgelöst hatte. Die Band beteiligte sich auch an der ersten Schulhof-CD der NPD.
S. 66 PDF
5. Fazit
Der Verfasser bzw. Bearbeiter der Dateien hat in vielen Zwischenschritten, mit großem zeitlichen und kreativen Aufwand (von denen am Ende offensichtlich nur ein Bruchteil tatsächlich umgesetzt wurde) das hier bekannte ,finale" 15-minütige Bekennervideo erstellt. Eine Vielzahl von Arbeitsschritten wurden dokumentiert und immer wieder gesichert.
Darüber hinaus lässt die in Teilen menschenverachtende und oft zynische Bezeichnung einzelner Dateien einen Schluss auf die Gesinnung des Erstellers/Bearbeiters zu.
Beispielhaft sind hier Bezeichnungen wie ,alil...", ,ali2..."
Weiterhin kann u.a. durch die Bezeichnung von Dateinamen auch auf die Tatbeteiligung von BÖHNHARDT und MUNDLOS am Fahrradbombenanschlag in Köln-Mülheim am 09.06.2004 geschlossen werden.
Alle gespeicherten Ordner und Dateien sind in einem Zeitraum zwischen März 2001 und Januar 2008 zuletzt geändert worden.
Ein belastbarer Beleg für den tatsächlichen Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung einer Datei kann ein Zeitstempel nicht sein.
S. 67
Nach vollständiger Sichtung aller Videodateien konnten keine Hinweise - außer der bereits bekannten Ankündigung am Ende des 15-minütigen, Film ,,PAULCHENS NEUE STREICHE" - auf bisher unbekannte Taten oder auf weitere Elemente eines zweiten Teils gefunden werden.
Das Fazit ist zum Teil hanebüchen, wenn nicht sogar bewußt die Tatsachen verfälschend.
1. Es wird ausgeschlossen, daß es sich um eine Vielzahl von Erstellern, Bearbeitern und Zulieferern handeln kann. Das BKA geht immer von einem aus.
2. Aus menschenverachtenden und zynischen Bezeichnungen sei ein Schluß auf die Gesinnung des Erstellers möglich. Das ist formidabler Blödsinn.
3. Weil es so beweiskräftig und kriminalistisch schön ist, sei es noch einmal in voller Pracht herausgehoben.
kann… durch die Bezeichnung von Dateinamen auch auf die Tatbeteiligung von BÖHNHARDT und MUNDLOS ... geschlossen werden
Ab sofort werde ich meine Dateien immer nach dem Muster Angela Merkel und Klaus-Dieter Fritsche benennen. Da bin ich aber gespannt, auf welche Tatbeteiligung der beiden Staats-Ganoven geschlossen werden kann.
Nun kommt wieder das funktionierende Ermittlungsnarrativ, von dem ja bekannt ist, wer es als erster auf den Mark brachte, eine deutsche Illustrierte. Wer es erfand, das mit der Bekenner-DVD, das ist unbekannt. Vermutlich jemand aus dem Kreis der Ersteller.
S. 68
Vermerk über die wesentlichen Bezüge im Bekenner DVD zum Ermittlungsverfahren Heilbronn
Das wiederholen wir gerne. Weder in den Akten, noch in öffentlich zugänglichen Versatzstücken des Videos sind irgendwelche Bekenntnisse zu irgendwas enthalten. Null. Da ist nichts.
S. 71
Nach 6:00:160 Minuten der DVD beginnt der eingespielte Part in dem der Mordanschlag auf den Gemüsehändler durch Schauspieler nachgestellt wurde. In diesem Zusammenhang wird das Bild des Toten mit Fälschung bezeichnet und das Originalbild mit dem Untertitel Original eingeblendet.
Das müßte das Polaroid von Enver Simsek sein, von dem die Rede geht.
Da fragen wir schon mal an dieser Stelle eine wichtige Frage.
Wer hat sowohl Zugriff auf das Polaroid als auch die Dienstwaffe von Arnold, um diese ablichten zu können? Oder. Wer hat die Möglichkeit, Lichtbilder der Dienstwaffe und des Polaroids an die Ersteller / Bearbeiter des Videos durchzureichen?
Im weiteren Verlauf der Akte werden nun die allgemeinen Dateien von EDV11 untersucht.
S. 72 PDF
Neben wenigen privaten Fotoaufnahmen sind auf der Festplatte u.a. Poster-, T-Shirt- und Tattoovorlagen, zahlreiches Bildmaterial mit nationalsozialistischem Inhalt, Icons und weitere Bildersammlungen, welche zum Teil aus dem Internet stammen dürften abgelegt.
S. 73 PDF
...sowie der bereits bekannte ,NSU-Brief' (siehe Auswertebericht vom 30.11.2011).
S. 74 PDF
Die Ordnerbezeichnung ,,hatecore" deutet bereits auf eine rechte Gesinnung hin.
Anmerkung:
Der Begriff ,hatecore" wird heute oft mit Gruppen in Verbindung gebracht, die dem Rechtsextremismus, Neonazismus, Rassismus und der White-Supremacy-Ideologie anhängen oder nahe stehen.
Nö, deutet er nicht. Auch Linksextremisten können coremäßig haten. Kannste glauben, würde Pitti sagen.
S. 76 PDF
Ich lasse die Personen mal außen vor, es handelt sich um den sehr engen Kreis Verwandter und Bekannter von André Eminger.
Unter dem Pfad EDV 1 /C/Altes Videomaterial/bildermix/bilder/julfest/fertig/gemacht sind sechs Weihnachtsgedichte für Verwandte der Familie EMINGER abgelegt...
* die letzte Datei ist mit ,meine eltern.png" bezeichnet und lässt auf die Eltern des Beschuldigten Ursula Gertrud Doris und Manfred EMINGER schließen.
In der Logik des BKA können wir jetzt felsenfest davon ausgehen, daß EDV11 André Eminger zugeordnet werden muß, der auch der Ersteller und Bearbeiter der „Bekenntnis-DVD“ ist.
S. 78, Abbildung von Grußkarte mit Hakenkreuz
Die Innenseite der Karte beinhaltet einen persönlichen Gruß der Familie EMINGER zum Weihnachts- bzw. Julfest. Der zweitgeborene Sohn, geboren am 13.08.2006, findet in dieser Karte noch keine Erwähnung, was in Bezug auf das Datum der letzten Änderung am 20.12.2005 stimmig erscheint.
Einladungsschreiben zu einer Führung durch die Burg Schönfels am 08.02.2003 abgelegt. In dem Schreiben wird zu einer rechtsmotivierten Veranstaltung geladen. Das wird u.a. ersichtlich durch die Ankündigung:
„Je nach dem wie die Stimmung ist werden wir selber singen, natürlich alte HJLieder, wie es sich für Nationalsozialisten gehört, oder wir werden völkische Musik zum bsp. von unserem Kameraden Frank Rennicke anhören (nicht life) und uns miteinander Unterhalten und Feiern. Ich bitte alle Kameraden um eine angemessene Kleiderordnung da dies keine Skinheadveranstaltung wird sondern ein Treffen von Nationalsozialisten für Nationalsozialisten ist."
Als Kontaktnummer ,Bei Fragen" wird die 0173/9706139 angegeben. Anschlussinhaber ist Manfred EMINGER, ...
Andre EMINGER, war von 02.11.1982 bis 09.07.2005 ebenfalls unter dieser Adresse gemeldet.
Bei Manfred EMINGER handelt es sich um den Vater des Beschuldigten. Andre EMINGER ist möglicher Nutzer des Mobiltelefons.
S. 79 PDF
Bewertet man die Grammatik des verfassten Textes, gelangt man zu dem Schluss, dass der Ersteller erhebliche Schwächen in Orthographie und Interpunktion aufweist. Es werden umgangssprachliches Vokabular und Ausdrücke des Rechtsextremismus verwendet.
S. 80 PDF
In dem Ordner ,bildermix" sind auch private Bilder, die Susann EMINGER schwanger bzw. mit einem Säugling zeigen abgelegt. Die Dateibezeichnungen ,susl.bmp" und ,sus2.bmp" sind hier stimmig mit dem Bildinhalt
S. 81 PDF
Unter dem Unterordner ,bildermix" wurden in dem elektronischen Ordner ,schweden" analog zu den bereits gesichteten Videodateien, Bilddateien zum Gedenkmarsch Daniel WRETSTRÖM in Salem/Schweden 2005 (siehe hierzu Auswertebericht zu EDV 11 -Auswertung der Videodateien vom 05.12.2011) abgespeichert.
Bei der abgebildeten Person oben links (DSCI0001.JPG) handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Maik EMINGER...
Unter dem bereits erwähnten Ordner ,bildermix" befinden sich u.a. zwei weitere Unterordner mit den Bezeichnungen ,uwe wohnung.htm 2 Dateien" Und ,uwe wohnung_Dateien". Darin sind Exposés zu zwei Wohnungen enthalten.
S. 82 PDF
Es handelt sich um ein Immobilienangebot auf ,,Immobilienscout 24" für eine 2-Zimmer-Wohnung in 08062 Zwickau. Anbieter war Heydel Immobilien, Anton-Saefkow-Weg 16 in 08058 Zwickau. Die Wohnung war laut Angebot ab 01.02.2006 bezugsfrei. Letztes Änderungsdatum der Dateien war der 16.01.2006. Die Ordnerbezeichnung ,uwe wohnung..." deutet darauf hin, dass entweder Uwe MUNDLOS oder Uwe BÖHNHARDT bzw. eine andere Person für einen der ,Uwe" im Internet nach Wohnungen recherchiert hat und interessante Angebote gespeichert hat.
In den ,Lost Files" findet sich ein Ordner mit der Bezeichnung ,Dien". In diesem befinden sich lediglich Dateien im Zusammenhang mit dem Computerspiel ,Command & Conquer Generals". Konkrete Informationen zum Inhalt können auf Grund der größtenteils zerstörten Daten in diesem Ordner nicht gewonnen werden.
Bei ,Dien" handelt es sich um einen Spitznamen von Matthias DIENELT, * 16.08.1975 in Lichtenstein. Inwieweit DIENELT tatsächlich Kenntnis vom bzw. Zugriff auf den Inhalt des Ordners ,Dien" hatte, kann hier nicht beurteilt werden. Uwe BÖHNHARDT nutzte u.a. den Namen Matthias DIENELT als Alias-Personalie.
An der Stelle fragen wir wieder die Frage aller Fragen. Wo ist der Dienelt, und warum wird er von der GBA versteckt?
offensichtlich bearbeitete Bilddateien mit verächtlichen Darstellungen von Bundeskanzler a.D. Gerhard SCHRÖDER.
An der Stelle sei wieder der Freiheit der Kunstbetrachtung das Wort geredet.
Wer das Land als erster deutscher Regierungschef nach Adolf Hitler wieder in den Krieg geführt hat, oder wer mit der Durchpeitschung der Hartz-Gesetze die Massenenteignung von Bürgern aktiv zu verantworten hat, der kann nicht verächtlich genug dargestellt werden. Ganz simpel.
S. 84 PDF
Unter dem Ordner ,Altes Videomaterial" befindet sich die Textdatei ,nsu.txt", welche folgende Handlungsanleitung zum Abspielen eines ,NSU-Films" beinhaltet:
‹ AUF DIESER CD BEFINDET SICH EIN FILM
DES NATIONALSOZIALISTISCHEN UNTERGR UNDES
WELCHER SICH IM STAMMVERZEICHNIS UNTER
DEM NAMEN NSUA VI BEFINDET.
DIESER KANN MIT DEM WINDOWS MEDIAPLA YER ODER
CNLICHEN PROGRAMMEN ABGESPIELT WERDEN. "
Die Textdatei wurde zuletzt mit Datum vom 09.03.2001 geändert, was den Schluss zulässt, dass diese ,Handlungsanleitung" möglicherweise zusammen mit der ersten Version des Bekennervideos versandt werden sollte.
Bei den nachfolgenden Fotografien handelt es sich um die im bekannten Bekennervideo gezeigten ,Original"-Aufnahmen der Opfer ÖZÜDOGRU (2. Mord) und TASKÖPRÜ (3. Mord). Diese befinden sich im gleichen Unterordner wie die Videosequenzen zu den einzelnen Taten der ,Ceska-Morde". Da sich innerhalb der Dateien keine EXIF-Daten befinden bzw. keine mehr gefunden werden konnten, kann keine Aussage getroffen werden, mit welcher Kamera diese Aufnahmen gefertigt wurden.
„Original-Aufnahmen? Wer hat die dem Eminger zukommen lassen?
Analog zu den Videosequenzen, welche den Polizistenmord thematisieren, sind im Unterordner ,aktion polizeipistole" Aufnahmen (insgesamt 11 dokumentierte
S. 85 PDF
Positionierungsversuche) der entwendeten Dienstwaffe von M. KIESEWETTER (Pistole Heckler und Koch, Mod. 2000, 9 mm Luger, Nr. 116-021769) gespeichert. Die Waffe wurde dabei so drapiert, dass sie im später bearbeiten Bild freigestellt erscheint. Die fotografierte Waffe wurde später für die Ankündigung einer zweiten DVD in der Schlusssequenz des bekannten ,Bekennervideos" verwendet. Aus den EXIF-Daten der Bilddateien ergibt sich, dass die Aufnahmen mit einer Digitalkamera der Marke MEDION (u.a. bei ALDI vertrieben) gefertigt wurden. Es handelt sich dabei um ein Massenprodukt. Das Datum der letzten Änderung der Bilddateien ist der 14.09.2007.
Wir halten fest, daß laut BKA-Analyse am 14.09.2007 unter Zuhilfenahme einer ALDI-Kamera Fotoaufnahmen der Dienstwaffe von Kiesewetter angefertigt wurden.
Dann lautet die spannende Frage. Wer hatte an diesem Tag Zugriff auf diese Waffe, um eine Fotosession mit ihr durchzuführen?
S. 87 PDF, Fazit
Nahezu alle nahen Verwanden werden in den entsprechenden Dateibezeichnungen genannt. In dem beschriebenen Einladungsschreiben wird die Mobilfunknummer des Manfred EMINGER angegeben. Auffällig ist, dass Andre EMINGER selbst nie in einer auf der ausgewerteten Festplatte (EDV 11) befindlichen Datei Erwähnung findet, was den Schluss zulässt, dass er als Verfasser dieser Dateien fungierte.
Genau hier kommen wir auf die früher gestellte Frage zurück. Wer benennt Dateien nach sich selber oder mit seinem Spitznamen?
Nun ist das BKA auf einmal der Meinung, der Ersteller läßt seinen Namen außen vor.
Aussagen zu einer sich daraus ergebenden möglichen Gefährdung von Bundeskanzler a.D. SCHRÖDER können von hier nicht getroffen werden.
Quark.
Auf Grundlage der dargestellten inhaltlichen Auswertung des Datenträgers kann jedoch keine belastbare Bewertung abgegeben werden, warum sich persönliche Dateien von Andre EMINGER bzw. Familie EMINGER auf der Festplatte (EDV 11) befinden, die in der von MUNDLOS, BÖHNHARDT und ZSCHÄPE genutzten Wohnung in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau sichergestellt wurde.
Wenn man sich von dem Zwang befreit, BMZ in der FS wohnen lassen zu müssen, wo doch höchstens Zschäpe in der Einraumwohnung lebte, dann läßt sich das alles wunderbar erklären.
Die FS26 war auch Emingers kleine Fluchtburg, wenn sein Weib wieder mal Fremdmänner erfreute. Der Eminger fühlte sich in der FS26 wie zu Hause und hatte da möglicherweise sogar einen Arbeitsplatz, weil er als Auftragnehmer von wem auch immer Haßvideos produzierte.
S. 92 / 93 PDF
Vermerk über die Waffe in der Bekenner-DVD mit Bezug zum Ermittlungsverfahren Heilbronn
Detailaufnahme der Waffennummer unterhalb der Aufschrift HK 9mm x 19 116-010514 (Pfeil 1) und Bundesadler (Pfeil 2) mit darunterliegendem Buchstaben (Buchstabe nicht zweifelsfrei erkennbar, könnte sich um ein N handeln - Pfeil 3) Nummer wurde zu Vergleichszwecken und zur Verdeutlichung darunter vermerkt.
In einem Gutachten vom 03.01.2012 wird das Foto der Dienstwaffe Arnold umfangreich analysiert.
Hintergrund weiße Raufasertapete
blauer Tufting Teppichboden mit Polmaterial, Unterschlinge und Einbindung/Vorstrich
Aufnahme mit Medion Digital Camera am 14.09.2007 um 06:53 Uhr
S. 100 PDF, eine andere Aufnahme
Vermutlich Einbau-Lautsprecher
Holzpaneele, vermutlich Dekorfolie Schilf-Weiß Holznachbildung
Vermutlich Teilansicht einer Telefonanlage
Tischoberfläche Buchenholzfurnier
Aufnahmezeit 14.09.2007 um 07:03:18 mit Medion Camera
S. 106
Die Datei pistole1 ohne Tonika ist ein Ausschnitt aus der Aktenzeichen XY-Sendung Mai 2007 ohne Tonspur. Das Erstellungsdatum, Änderungsdatum und letzter Zugriff deuten darauf hin, dass am 20.November 2007 diese Datei vermutlich aus einer anderen Erstellungsquelle auf den Sicherstellungsrechner kopiert wurde. Aus dieser Eingangssequenz (00:20,59 Laufzeit aus pistolel.avi) wurde vermutlich auch das Bild kopiert, das auf der Bekenner-DVD im oberen linken Bildrand (siehe Bild unten Pfeil) Tatortaufnahme Spurensicherung zu erkennen ist.
Im weiteren werden noch die anderen 4 Sequenzen analysiert, die im Endbild der NSU-DVD Verwendung fanden und aus öffentlichen Quellen stammen. Der Satzteil mit ... deuten darauf hin, daß sie am 20.11.2007 aus anderer Quelle ... wird dann fünf Mal wiederholt.
Am 20.11.2007 trudelte also noch einmal ein Zuarbeit zwecks Endfertigung des Videos ein, das seit ca. 2000 in der Mache war.
S. 114 / 115 PDF
Auf EDV11 wurde auch der NSU-Brief gefunden und auf S. 115 als Faksimilie ausgedruckt. Zeitstempel der Datei 2008 folgt einige Seiten später.
S. 123 PDF, es wird die Wohnungssuche analysiert.
Wir erleben eine kleines Schmankerl. Ein Polizist beim BKA denkt mit und vermutet, daß Böhnhardt und Mundlos seit 2006 irgendwo in Zwickau gewohnt haben könnten.
Dies Iässt wiederum den Schluss zu, dass eine andere, der in dieser beschriebenen ähnliche Wohnung im Raum Zwickau durch Uwe BÖHNHARDT oder Uwe MUNDLOS genutzt wurde, die bisher jedoch nicht identifiziert ist.
Es folgt ein sehr umfangreicher Teil Analyse der Wohnungssuche, den ich mir erspare.
Das BKA zieht seine Logik Namen = Eigentümer zurück. Der Eminger hat mit EDV11 überhaupt nichts zu tun, das wurde ihm untergejubelt.
Datei ,NSU Brief.cdr"
Bei der ersten Brandschuttsichtung nach noch erhaltenen Datenträgern wurde in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau, Frühlingsstraße 26/27, eine brandgeschädigte Festplatte ,USB HDD Seagate 320 GB" gefunden. Diese befand sich in der Küche (Komplex-Nr. 2.4) in einem durch den Brand beschädigten Festplattengehäuse.
Einschub:
In der TSK vom 29.11.2011 wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Festplatte des Andre Eminger.
Bei der Datenträgerauswertung durch KI 26-TESIT wurde ein Dokument mit dem Datei-namen ,NSU Brief.cdr" gefunden, welches einen längeren Text des NSU an mögliche Sympathisanten enthält.
Gemäß Zeitstempel der Datei erfolgte der letzte Zugriff am 14.01.2008, 14:07:36 Uhr und die letzte Änderung am 05.03.2002, 12:00:24 Uhr.
Das Erstelldatum lautet 12.02.2007, 17:43:07 Uhr, was sich auf die Erstellung auf dem vorliegenden Datenträger bezieht.
Da das Erstelldatum zeitlich nach der letzten Änderung liegt ist, kann es sich bei der vorliegenden Datei um eine Kopie einer anderen Datei oder von einem anderen Datenträger handeln.
EDV11 ist die Festplatte Emingers. Da lege ich mich fest. Hier haben wir den exemplarischen Beweis, wie jemand aus der Schußlinie genommen wird, damit die gesamte Last der Anklage auf zwei Toten und eine Schweigsame abgeladen werden kann.
Da es Emingers Festplatte ist, bzw. war, diese bis auf das Jahr 2000 zurückverfolgbar ist, gibt es eine sehr einfache Arbeitshypothese.
Herr André Eminger war Auftragnehmer des BKA zur Herstellung von Nazipropaganda jeder Art, die in den einschlägigen Kreisen verteilt werden sollte. Dazu hat er immer mal wieder Zuarbeiten von den zuständigen Führungsoffizieren erhalten.
Wer hat Zugriff auf die Dienstpistolen Arnold und Kiesewetter als auch Polaroids von Tatorten? Die Dienstwaffen Heilbronn kamen auf genau dem gleichen sonderbaren Weg an die Polizei zurück wie das MFT Victorinox eines Tages wieder in der Waffenkammer auftauchte. Entweder die Heilig-Sippe wollte sich von polizeilichen Verfolgungsdruck entlasten und hat die gestohlenen Waffen zurückgegeben oder am Tatort befindliche Kollegen aus der BFE hatten die Waffen entwendet, zu welchem Zweck auch immer, und konnte sie im September 2007 ablichten.
Auch für die Literaturkritik gilt das, was ich für die Filmkritik sagte. Ich breche eine Lanze für die Freiheit der Literatur, eingeschlossen den Literaturkritiker. Für das Kriminalverfahren selber ist die NSU-Kurzprosa ohne Belang. So wie die Literaturkritik bedeutungslos ist.
S. 296 PDF, linguistische Bewertung
Zusammenfassung:
- muttersprachliche Kompetenz des Deutschen
- mittlere bis gute schriftsprachliche Kompetenz, mittlerer Bildungsgrad
- nicht geübt in professioneller Erstellung von Texten
- Vokabular des Rechtsextremismus
S. 306 / 307, Auflösung des Bilderrätsel um die Keupstraßenbomber
Böhnhardt und Mundlos können auf den Videosequenzen nicht identifiziert werden.
S. 306, Gutachten vom 23.12.2011
Untersuchungsauftrag
Es ist festzustellen, ob es sich bei den auf den oben angeführten Überwachungsaufnahmen
abgebildeten männlichen Personen um MUNDLOS, Uwe, geb. 11.08.73 in Jena, bzw.
BÖHNHARDT, Uwe, geb. 01.10.77, handelt.
Im vorliegenden Fall sind aufgrund der ungenügenden Bildqualität der Überwachungsaufnahmen (zu kleiner Abbildungsmaßstab, zu geringe Auflösung, zu schwacher Kontrast, Bewegungsunschärfe, gravierende Artefaktbildung, zum Teil abweichende Aufnahmeperspektive, Mimik) sowie des Umstands, dass ein Teil des Gesichtsbereichs durch Mütze und Brille verdeckt ist, keine Vergleichsarbeiten möglich, da individuelle anatomische Merkmale des Gesichtsbereiches, deren Auswertung für einen solchen Vergleich unerlässlich ist, nicht bzw. nur schemenhaft zu erkennen sind und somit nicht objektiv miteinander verglichen werden können.
Dieses Beweismittel ist geplatzt.
Mit Gutachten vom 23.12.2011 soll die Urheberschaft bzw. Beteiligung Emingers an der Herstellung des Videos geklärt werden.
S. 310 PDF
1. Auftrag:
Das Asservat EDV11 soll dahingehend untersucht werden, ob Hinweise auf den Hersteller des "Paul-chen-Panther-Videos vorhanden sind, bzw. ob Hinweise auf eine Beteiligung/Erstellung es Videos durch Andre EMINGER vorhanden sind.
Aufgrund des Tatvorwurfes der Herstellung der DVD durch Andre EMINGER wurden die hier vorliegenden Asservate (Objekte 22) des EMINGER in die Untersuchung einbezogen.
S. 313 PDF
Innerhalb der unter Punkt 5. aufgeführten Asservate konnte die für die Videos und Corel-Dateien verwendete Schriftart nicht als vorhandene ttf/otf Datei ermittelt werden.
Im Quelltext einer Corel-Datei konnte ein Schriftartverweis extrahiert werden.
Anhand dieses Eintrages konnte im Internet eine zu-gehörige Schrift gefunden werden (COSMIC2N.TTF). Diese wurde auf einem Untersuchungsrechner installiert.
S. 314 PDF
Es handelt sich bei "cosmictwo" zweifelsfrei um die verwendete Schriftart.
Nun wurde EDV01 als auch EDV11 und die anderen Asservate nach dieser Schriftart durchsucht. Es gibt Verweise auf die Schriftart innerhalb von Dateien, allerdings nicht die Schriftart selber. Die Negativbefunde sind auf S. 315/316 PDF dargestellt.
S. 316 PDF
Festgestellt werden kann, dass mit der Summe der auf Asservat EDV11 vorhandenen Dateien, das Video in der vorliegenden Form nicht erstellt werden kann, da Fragmente für das Video fehlen.
S.318 PDF
9.1 - Asservat EDV11:
Auf dem Asservat EDV11 befinden sich keine installierten Programme, die für die Erstellung der Corel-Dateien möglich wären. Es handelt sich um eine reine Datenfestplatte. Es befindet sich ein Verzeichnis mit der Bezeichnung: "benutzte Programme" auf dem Asservat. Hierin enthalten sind die Brennsoftware "Nero 7" sowie ein Videoschneideprogramm "VirtualDubMod". Diese liegen als Installationsdateien vor - sind aber nicht installiert.
Keines der notwendigen Corel-Programme befindet sich auf EDV11.
9.2 - Asservat EDV01:
Auf dem Asservat befindet sich eine installierte Corel Version (CorelGraphics 12)
Sag ich ja, Eminger hatte nur die Aufgabe, das Video zusammmenzustöpseln. Die Dateien bekam er aus anderen Quellen zugearbeitet. Die EDV01 könnte so ein Zuarbeiter-PC gewesen sein. Da wiederum fehlen die Dateien. EDV01 war ein depersonalisierter Internet-Kiosk-PC.
Die noch vorhandenen Datenträger in Form von Festplatten, sind nach einer bisherigen Überprüfung entweder verschlüsselt (EDV02, EDV08) oder zerstört, bzw. hier nicht auslesbar.
Hier erfahren wir nebenbei, daß zwei Datenträger möglicherweise verschlüsselt waren. Sind das die Zuarbeiten aus Wiesbaden und Köln?
Auf dem Acer-Laptop (160 GB) befindet sich Corel-Software, auf einem anderen Acer Laptop (30 GB) ebenfalls, als auch auf dem Midi-Tower.
S. 321 PDF
Ass. 22.1.3.3.1 Magix Video Deluxe 2006 2007_PLUS
Ass. 22.1.7.6.3.1 Magix Video Deluxe 2006_2007_PLUS
Auf dem Laptop (160 GB) und Miditower war Magic video instelliert.
Jetzt kommen interessante Sachen zu den Betriebssystemen. EDV01 spare ich, war schon ausführlich dran.
S. 323 PDF
13. 1 Asservat EDV11
Auf dem Asservat befindet sich kein gültiges Betriebssystem. Es existieren allerdings Spuren eines gelöschten Betriebssystems. Hierauf wird unter Punkt 15. näher eingegangen.
EDV11 war also eine Datenhalde.
S. 324 PDF
13.4 Asservat 22.1.3.3.1
Auf dem Asservat befinden sich 5 Partitionen, die 2. Partition ist gelöscht. Hierin befinden sich keine relevanten Daten. Auf dem Asservat befinden sich zwei Betriebssysteme:
22.1.3.3.1.1\Partition 3
Product Name: Windows Vista (TM) Home Premium
Registered Owner: andre
Install Date: 15/09/07 08:46:45
Last Shutdown Time: 23/11/11 10:03:35
22.1.3.3.1.1\Partition 5
Product Name: Microsoft Windows XP
Registered Owner: OEM
Install Date: 13/04/06 21:57:59
Last Shutdown Time: 01/08/07 22:06:42
Für das Betriebssystem auf der 3. Partition ist der User "Andre" eingetragen. Entgegen des Eintrages für das Installationsdatum (15.09.2007) ist hier aufgrund von Erstellungsdatum des Userverzeichnisses (11.01.2008), NTUSER.DAT (11.01.2008) davon auszugehen, dass der User Andre erst am 11.01.2008 durch den ersten Anmeldevorgang am System erstellt worden ist.
Was sehen wir? Offensichtlich wurde ein OEM-Notebook mit dem vertrauten Betriebssystem versehen und damit weiter gearbeitet, ohne das frühere BS hochzufahren. Einige Monate lang lag es wohl einfach nur rum.
S. 328 PDF, das war dann wohl die Backup-Platte, externe HDD
14.9 Asservat 22.1.3.3.5
Auf dem Asservat befindet sich unter dem Pfad "Partitionl\RECYCLED.BIN\S-1-5-21-41920003598-1361527903-3624675963-1000\politik" 10 das gelöschte Verzeichnis "bilder". Hierin enthalten sind 3.421 Dateien und Verzeichnisse. Hiervon sind 3.046 Dateien und Verzeichnisse identisch mit dem gleichnamigen Verzeichnis aus EDV
1. Das Löschdatum der Verzeichnisse wird mit 17.11.2011 angegeben. Die Einträge des letzten Zugriffs der Verzeichnisse unterstützen das Löschdatum.
15. gelöschtes Betriebssystem auf EDV11
Auf dem Asservat EDV 11 befinden sich Spuren eines gelöschten Betriebssystems. Folgende Informationen konnten bisher hierzu gefunden werden.
Betriebssystem: Microsoft Windows XP - Service Pack2
Registered Owner: Dien
ComputerName: Matthias
User: Dien
Erstellungsdatum: 05.03.2007 gemäß Registry (15.03.2007 gemäß NTUSER.dat)
Löschdatum: 14.01.2008
Ob es sich bei dem User um Matthias DIENELT oder nur um einen genutzten ALIAS Namen handelt ist derzeit noch offen. Es werden hierzu Vergleiche zu den Asservaten des DIENELT angestellt. Die Untersuchung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
Das kann ich nach BKA-Logik eindeutig sagen. Es handelt sich um Matthias Dienelt.
S. 329 PDF
16. Bisheriges Ergebnis
Nach jetzigem Stand der Untersuchung können folgende Feststellungen getroffen werden:
1. Bei der auf EDV 11 in vorhandenen Videos und Corel-Bildern verwendeten Schriftart handelt es sich um "COSMIC2N.ttf".
2. Diese Schrift ist auf keinem der Asservate des EMINGER vorhanden oder installiert. Auch für die Asservate EDV01/EDV11 ist keine derartige Schrift vorhanden oder installiert.
4. Mit welcher Software die Videos erstellt worden sind, kann noch nicht zweifelsfrei gesagt werden.
5. Auf den untersuchten Asservaten des EMINGER befinden sich keine Hinweise, dass eine der bekannten Dateien des EDV11 mit NSU-Bezug erstellt, bearbeitet, geöffnet wurde.
7. Die bisher durchgeführten Untersuchungen ergeben keine Hinweise auf einen Hersteller des Bekennervideos, bzw. der Videos auf Asservat EDV11 . Für Andre EMINGER als Hersteller des Bekennervideos /bzw. der beiden "Vorläufervideos" gibt es derzeit keine Hinweise. Auch seine Beteiligung an der Herstellung kann derzeit nicht festgestellt werden.
Es folgt ein linguistisches Gutachten vom 06.12.2011 zum NSU-Brief.
S. 340 PDF
6.1 TEXTANALYSE
Der Autor des Schreibens NSU1 verfügt über muttersprachliche Kompetenz des Deutschen. Hinweise auf regionale bzw. dialektale Besonderheiten liegen nicht vor.
Als Autor ist ein reifer Mensch anzunehmen.
Der Text zeigt eine mittlere bis gute schriftsprachliche Kompetenz, wovon sich ein mittlerer Bildungsgrad ableiten Iässt. Der Autor ist nicht geübt im professionellen Erstellen von Texten.
Das Vokabular in NSU1 ist typisch für Schreiben des Rechtsextremismus.
Es folgt die Untersuchung, ob die in der FS26 gefundenen Zeitungsausschnitte im NSU-Video Verwendung fanden. Gutachten vom 26.01.2012
S. 346
Folgende Übereinstimmung konnte dabei festgestellt werden:
2.1
Der Zeitungsartikel Soko mit 19 Beamten untersucht den ,Blumen-Mord'" thematisiert den Mord an Enver SIMSEK vom 09.09.2000 in Nürnberg. SIMSEK war das erste Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 1:23 im ersten Vorgänger-Video Verwendung.
2.2
Der Zeitungsartikel thematisiert den Anschlag auf ein iranisches Lebensmittelgeschäft vom 19.01.2001 in Köln. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 1:45 im ersten Vorgänger-Video Verwendung.
Folgende Übereinstimmung konnte dabei festgestellt werden:
3.1
Der Zeitungsartikel thematisiert den Mord an Habil KILIC vom 29.08.2001 in München. KILIC war das vierte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 0:59 im zweiten Vorgänger-Video Verwendung. Auffällig ist, dass vor dem Zeitungsartikel das Datum „13.06.2001" eingeblendet wird. An diesem Tag fand der zweite Mord der Czeska-Serie z. N. ÖZÜDOGRU in Nürnberg statt. Der/die Ersteller haben augenscheinlich den verwendeten Zeitungsartikel der falschen Tat zugeordnet.
usw. usf.
S. 348ff PDF
Abgleich der Zeitungsausschnitte mit dem NSU-Bekennervideo
Folgende Übereinstimmung konnte dabei festgestellt werden:
4.1
Der Zeitungsartikel' mit der Überschrift ,Opfer liegt im künstlichen Koma" zeigt eine rote Blechdose mit weißen Sternen. Der Artikel thematisiert den Bombenanschlag am 19.01.2001 in Köln. Genau dieselbe Dose wird im Bekenner-Video und dem Zusatz ,Das kleine Bömbchen" in Minute 1:37 gezeigt.
Anschließend wird ein Ticker-Laufband mit dem Text ,Opfer liegt im künstlichen
Koma" eingeblendet.
4.2
Der Zeitungsartikel' mit der Überschrift ,Blumenhändler starb" thematisiert den Mord an Blumenhändler Enver SIMSEK vom 09.09.2000. SIMSEK war das erste Mordopfer der ,,Czeska-Serie". Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 3:40 im Bekenner-Video Verwendung.
4.3
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,Mord im Gemüseladen" thematisiert den Mord an Süleyman TASKÖPRÜ vom 27.06.2001 in Hamburg. TASKÖPRU war das dritte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung dieses Artikels findet in Minute 3:44 im Bekenner-Video Verwendung.
4.4
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,München: Mord neben Polizeirevier" thematisiert den Mord an Gemüsehändler KILIC vom 29.08.2001 in München. KILIC war das vierte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:46 im Bekenner-Video Verwendung.
4.5
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,Rätsel um Morde" thematisiert die ersten vier Morde, der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:48 im Bekenner-Video Verwendung.
4.6
Der Zeitungsartikel mit der Überschrift ,Brutaler Mord am Döner-Stand" thematisiert den Mord an Ismail YASAR vom 09.06.2005 in Nürnberg. YASAR war das sechste Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:50 im Bekenner-Video Verwendung.
4.7
Der Zeitungsartikel ,Angst vor dem Serien-Killer" thematisiert den Mord an Theodoros BOULGARIDES vom 15.06.2005 in München. BOULGARIDES war das siebte Mordopfer der Czeska-Serie. Eine Ablichtung der Überschrift dieses Artikels findet in Minute 3:56 im Bekenner-Video Verwendung.
4.8
Der Zeitungsartikel ,Eiskalt hingerichtet- das siebte Opfer" thematisiert ebenfalls den Mord an BOULGARIDES vom 15.06.2005 in München. In dem Artikel sind sieben Bilder der bisherigen Mordopfer abgebildet. Zwei der Bilder finden im Bekenner-Video Verwendung. So wird das Bild von BOULGARIDES in Minute 3:51 im Bekenner-Video eingeblendet. Und in Minute 4:59 des Bekenner-Videos werden die Portraits aller neun Mordopfer eingeblendet. Dabei stammt das Bild des dritten Mordopfers, Süleyman TASKÖPRÜ, aus dem o. g. Artikel.
Jetzt kommt wieder höhere Kriminallogik, die mir nicht zugänglich ist.
S. 351 PDF
Aufgrund der Auffindesituation der geordnet abgelegten Zeitungsartikel, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Beate ZSCHÄPE auch von den in den Videos verwendeten Zeitungsausschnitten Kenntnis hatte.
S. 352, Nachtrag zu den Zeitstempeln der Privatfotos Eminger, 19.12.2011
Im Folgenden wird für die zeitliche Einordnung der Fotografien / Grafiken jeweils das letzte Änderungsdatum der betreffenden Datei aufgeführt:
Sämtlich Bilddateien aus dem Ordner und allen zugehörigen Unterordnern ,C/Altes Videomaterial/bildermix/bilder/" wurden mit Datum vom 12.02.2007 erzeugt. Das Änderungsdatum, also der Zeitstempel weicht davon allerdings ab. Entsprechend betrifft das die Dateien:
-,C/Altes Videomaterial/bildermix/bilder/julfest/fertig/gemacht/maik.png": Änderungsdatum: 18.12.2005 14:00:22
- ,katrin.png": Änderungsdatum: 20.12.2005 13:12:18
- ,fosi.png": Änderungsdatum: 18.12.2005 17:47:46
- ,schwiegereltern.png": Änderungsdatum: 18.12.2005 18:56:39
- ,ronny.png": Änderungsdatum: 20.12.2005 12:02:15
- ,meine eltern.png": Änderungsdatum: 20.12.2005 14:16:43
Eine Erklärung, weshalb mehrere Dateien das gleiche Änderungsdatum aufweisen und dies offensichtlich auch vor der tatsächlichen Erstellung der Bilder liegt (Das erste Kind der EMINGERs wurde 2002 geboren), kann von hier nicht geliefert werden.
S. 355 PDF, erstmaliges Bearbeiten Paulchen Panther
In Erledigung des Auftrags des Generalbundesanwalts vom 12.12.2011 wird mitgeteilt, dass die Paulchen-Panther-Figur zum ersten Mal mit Änderungsdatum vom 30.05.2006 auf der Festplatte EDV 11 bearbeitet wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nur ein vorläufiges Ergebnis ist, da die Auswertung der sichergestellten EDVen noch nicht abgeschlossen ist.
Es folgt linguistischer Vergleich NSU-Brief, Bombenanschlag Köln.
S. 358 PDF
1. UNTERSUCHUNGSANTRAG
Der Antragsteller bittet darum ,festzustellen ob der/die Urheber des Flugblattes zum Anschlag 2004, Köln, Keuperstufe., identisch mit dem/den Urheber(n) des sog. ,NSU-Briefes' (EDV 11) ist/sind."
S, 364 PDF
6. SCHLUSSFOLGERUNG
6.1 TEXTVERGLEICH
Die Texte NSU1 und KÖLN1 weisen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede auf. Die festgestellten sprachlichen Merkmale sind jedoch nicht von großer Aussagekraft. Da sich zudem keine Unvereinbarkeiten erwiesen haben, kann Autorenidentität weder festgestellt noch ausgeschlossen werden (nun Piquet).
Der Aussagewert ist also identisch gleich Null.