Post by Deleted on Oct 14, 2014 2:59:36 GMT 1
Kurz zur Vorgeschichte des Beitrages:
Mit einem treuen Twitter-Follower und eifrigem Retweeter habe ich vor einiger Zeit einmal lose die Möglichkeiten der Partizipation hier im Forum besprochen.
Da er aus Zeitgründen eine Anmeldung hier (noch!?) als nicht sinnvoll erachtet, hat er mir heute spontan zahlreiche Direktnachrichten geschickt, woraufhin ich ihn bat, das Ganze in komprimierter Form an unsere Kontaktadresse zu senden. Gesagt, getan.
Sein Twitter-Name lautet "geht ja wieder:-)" und die Adresse @denk_mal. Einfach mal reinschauen.
Vorab schon einmal vielen herzlichen Dank für die Mühe und möge dies anderen, evtl. noch unentschlossenen und unbekannten Mitlesern hier ein Ansporn sein!
Here we go:
Brand Frühlingsstraße:
Betrachten wir zunächst einmal das Gebäude:
Mit einem treuen Twitter-Follower und eifrigem Retweeter habe ich vor einiger Zeit einmal lose die Möglichkeiten der Partizipation hier im Forum besprochen.
Da er aus Zeitgründen eine Anmeldung hier (noch!?) als nicht sinnvoll erachtet, hat er mir heute spontan zahlreiche Direktnachrichten geschickt, woraufhin ich ihn bat, das Ganze in komprimierter Form an unsere Kontaktadresse zu senden. Gesagt, getan.
Sein Twitter-Name lautet "geht ja wieder:-)" und die Adresse @denk_mal. Einfach mal reinschauen.
Vorab schon einmal vielen herzlichen Dank für die Mühe und möge dies anderen, evtl. noch unentschlossenen und unbekannten Mitlesern hier ein Ansporn sein!
Here we go:
Brand Frühlingsstraße:
Betrachten wir zunächst einmal das Gebäude:
Es wurde in den 20er Jahren errichtet, wo es schon ein umfangreiches Reglement hinsichtlich Brandschutz gab (siehe Links zu historischen Bauordnungen =>Dresden u. Zwickau).
Zumindest im 1.Obergeschoß verfügt es über eine innere Gebäudetrennwand von mindestens der Stärke der Außenwände.
Es würde den geltenden Bauvorschriften entsprechen, daß die beiden Haushälften durch eine hochfeuerhemmende Wand zu trennen sind, die üblicherweise 60 Minuten einem Feuer stand hält und bis unter die Dachhaut zu führen ist.
Auf dem Foto des zerstörten Hauses ist deutlich zu erkennen, daß die linke Hälfte keinerlei Schaden genommen hat – sogar die Gardinen hängen noch – selbst im Dachgeschoß - blitzsauber in den Fenstern!
Es ist auch keine Spur von einem Rauchaustritt aus den Fenstern zu sehen. Dagegen sehr deutlich am verbliebenen Fenster der Brandwohnungen.
Die Trennwand scheint also korrekt gebaut worden zu sein.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die „Zschäpe“ diese Fakten kannte. Wahrscheinlich war die Wand im Dachgeschoß sichtbar, wo sie vorhanden sein mußte, da sich der Brand auch nicht auf die Dachwohnung in der anderen Haushälfte ausbreitete.
Ein guter Verteidiger hätte das zumindest vorgebracht.
Explosion:
Für mich stellt sich zunächst die Frage, wie eine vom Tod ihrer Freunde und der drohenden Gefahr völlig erschütterte Frau im Stande sein sollte, die erforderliche Menge Benzin zu bestimmen, um eine explosive Atmosphäre zu erzeugen. Anders als in Action-Filmen brennt Benzin im Normalfall einfach ab oder verpufft.
Man kann also annehmen, daß sie lediglich vorhatte, die Wohnung anzuzünden und die Explosion zufällig erfolgte oder von Spezialisten ausgeführt wurde.
Bei einem normalem Wohnungsbrand konnte „Zschäpe“ durchaus davon ausgehen, daß er sich nicht wesentlich über die eigene Wohnung und die leerstehende Dachwohnung darüber ausdehnen würde.
Eine Gefährdung der anderen Haushälfte bestände dann gar nicht.
Rauchgase:
Giftige Rauchgase sind im Allgemeinen leichter als Luft (deshalb erfolgt Entrauchung auch immer im oberen Drittel eines Raumes). Ohne Druck, Wind u.ä. bewegen sie sich also nach oben.
Mit der Explosion dehnten sich die Verbrennungsgase blitzschnell aus, sprengten die Außenwände auf die Wiese und verrückten lt. Presse die Trennwand um ca. 1cm. Dabei entstanden Risse in dieser Wand.
Durch diese Risse dringt ein Teil der Reaktionsgase: Wasserdampf und CO2 – beides ungiftig und Bestandteil unserer Atemluft.
Nach der Explosion kommt es zum Brand diverser Materialien (außer der Beweisstücke natürlich!).
Dabei entstehen die giftigen Rauchgase. Allerdings brennt es ab diesem Zeitpunkt schon „im Freien“.
Die Rauchgase gehen den Weg des geringsten Widerstandes – nach oben – nicht durch die Risse in der Trennwand, die zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon von Staub u.ä. verschlossen worden sind.
Dabei entstehen die giftigen Rauchgase. Allerdings brennt es ab diesem Zeitpunkt schon „im Freien“.
Die Rauchgase gehen den Weg des geringsten Widerstandes – nach oben – nicht durch die Risse in der Trennwand, die zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon von Staub u.ä. verschlossen worden sind.
Es ist also völlig logisch, daß die Nachbarin keinerlei Schaden in ihrer Wohnung nahm, da Wohngebäude so gebaut werden und wurden, daß eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird.
Ein Verteidiger der „Zschäpe“ hätte also mindestens argumentieren müssen, daß sie in Kenntnis der Trennwand und der außer ihrer Wohnung leerstehenden Haushälfte lediglich einen Wohnungsbrand verursachte, der eben keine Menschenleben gefährdete. Unglücklicherweise kam es dabei zur Explosion.
Dieser Komplex ist durchaus wesentlich, da es ja wohl der einzige irgendwie begründbare Vorwurf ist, der zu einer Verurteilung führen kann.
Da kein Mensch bei dem Brand zu Schaden kam, müßte eine fiktive Gefährdung wenigstens hieb- und stichfest begründet werden.
Das wäre nachvollziehbar, wenn sich „Zschäpe“ und Oma Nachbarin eine Holzbaracke geteilt hätten – in diesem Fall nicht, da sich die angeblich gefährdete Person in einem anderen Brandabschnitt befand.
Das wäre nachvollziehbar, wenn sich „Zschäpe“ und Oma Nachbarin eine Holzbaracke geteilt hätten – in diesem Fall nicht, da sich die angeblich gefährdete Person in einem anderen Brandabschnitt befand.
Von der Behandlung dieses Sachverhalts hängt ab, ob es zu einer Verurteilung wegen Brandstifung (1..10 Jahre Haft), Schwerer Brandstiftung (1..15 Jahre) oder Besonders schwerer Brandstiftung (5..15 Jahre) kommt.
Warum verteidigen die Verteidiger nicht?
Warum wagt die Verteidigung nicht wenigstens den Versuch, den Vorfall so zu erklären, daß eine völlig konfuse „Zschäpe“ über den Kanister für die Kettensäge gestolpert ist und ihr die Zigarette in die Brühe gefallen ist?
Das Gegenteil müßte erst mal bewiesen werden....
Das Gegenteil müßte erst mal bewiesen werden....
Beweise vernichten zu wollen kann man ihr wohl kaum unterstellen, da sie selbst in diesem Zustand wissen müßte, daß Pistolen nicht verbrennen und das Feuerwerk nicht für ein unauffälliges Verschwinden förderlich ist.
Im ganzen NSU-Komplex wäre diese Story noch die Glaubhafteste.
Fahrlässige Brandstiftung gäbe nur Geldstrafe oder max. 5 Jahre Haft.
Fahrlässige Brandstiftung gäbe nur Geldstrafe oder max. 5 Jahre Haft.